Wirtschaft | Inflation

Frist für Energiebonus verlängert

Haushalte können noch bis 31. Mai um den Entlastungbonus ansuchen. Die zuständigen Patronate hatten wegen der langen Wartezeiten eine Fristverlängerung verlangt.
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Foto: LPA / Greta Stuefer
Der so genannte Entlastungsbonus ist eine Einmalzahlung, mit der die Südtiroler Haushalte bei der Bewältigung der gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten unterstützt werden. Der Betrag steht allen Haushalten in Südtirol zu, deren ISEE-Wert (Indikator der Einkommens- und Vermögenslage) 40.000 Euro nicht übersteigt und die einen Stromanschluss besitzen. Angesucht werden kann darum seit 1. Dezember online oder über ein Patronat.
Auf Antrag von Soziallandesrätin Waltraud Deeg hat die Landesregierung in ihrer gestrigen Sitzung (28. März) einer Verlängerung der Fristen zugestimmt. Somit ist es möglich, bis innerhalb 31. Mai 2023 um den Entlastungsbonus anzusuchen, ursprünglich war der 31. März der letztmögliche Einreichtag.
 
 
Bisher sind 28.511 Anträge bei der Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) eingegangen. 25.977 Anträge wurden bereits ausbezahlt, insgesamt wurden somit bisher 12,9 Millionen Euro überwiesen. Die Verlängerung der Frist wurde nötig, da es bei der Terminvereinbarung für die Erstellung der ISEE und der Antragstellung zu Wartezeiten gekommen ist.
Seit Jahresanfang ist nämlich für die Beantragung beziehungsweise Verlängerung mehrerer staatlicher (z.B. einheitliches Kindergeld / Assegno Unico) und einiger Landesleistungen (Landeskindergeld) die Ausstellung der ISEE-Erklärung 2023 nötig. Somit hatten die Patronate und die Steuerbeistandszentren den Wunsch einer Fristenverlängerung geäußert. „Um möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern die Beanspruchung des Entlastungsbonus zu ermöglichen, wurde heute die Abgabefrist um zwei Monat verlängert“, betont Landesrätin Deeg.
 

Wohn- und Kindergeld

 
Die Landesrätin erinnert zudem daran, dass Familien mit minderjährigen Kindern bereits in den vergangenen Monaten über das Landeskindergeld ein Einmalbonus überwiesen wurde. Insgesamt 19,3 Millionen Euro wurden somit an 32.227 Familien ausbezahlt. Diese Boni ergänzen jene Zahlungen, die bereits im Jahr 2022 ihre Anwendung fanden: So haben im Mai 2022 die Bezieherinnen und Bezieher des Beitrages für Wohnungsnebenkosten eine Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro erhalten. Insgesamt wurden rund 4,8 Millionen Euro an 9.500 Leistungsempfängerinnen und -empfänger ausbezahlt.
Familien mit minderjährigen Kindern haben ebenfalls einen Bonus in Anspruch genommen: Allen Bezieherfamilien des Landeskindergeldes wurde ein Beitrag von 400 Euro pro Kind überwiesen. Insgesamt flossen damit rund 18 Millionen Euro an 26.600 Familien. „Einmalzahlungen sind ein Weg, möglichst schnell und zeitnah eine konkrete Unterstützungsleistung umzusetzen. Im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit müssen wir aber weiter daran arbeiten, gutbezahlte und sichere Arbeitsmöglichkeiten in unserem Land anbieten zu können, mit denen die Menschen in unserem Land gut leben können“, erklärt Landesrätin Deeg.