Umwelt | Naturschutzgesetz ohne Durchführungsbestimmung

Im Postkasten des Landeshauptmanns ist noch Platz

Das Artenschutzzentrum St. Georgen setzt sich für das Naturschutzgesetz ein.
Hinweis: Dieser Artikel ist ein Beitrag der Community und spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der SALTO-Redaktion wider.

Dem Verein des Artenschutzzentrums St. Georgen ist der Schutz der Tiere und Pflanzen in ihren natürlichen Lebensräumen und in den vom Menschen geschaffenen Lebensräumen ein großes Anliegen. Petra Steiner vom Artenschutzzentrum St. Georgen hat den Artikel “Naturschutzgesetz- Natur ohne Schutz” gelesen und mir geschrieben, ich solle nicht “sticheln” sondern dem Landeshauptmann und die zuständigen Stellen darauf hinweisen, dass die Durchführungsbestimmung zum Naturschutzgesetz fehlt.

Ich war folgsam und schickte eine Mail. Die letzten Male bekam ich immer sofort diese Nachricht:

Ihre Nachricht ist im Postfach von Landeshauptmann Arno Kompatscher eingegangen und wird nun bearbeitet.

Bei besonders dringenden Anliegen stehen wir Ihnen unter Tel. +39 0471 412222 für nähere Auskünfte auch gerne telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Büros des Landeshauptmannes

 

Da ich heute diese Antwort nicht bekam, rief ich die Nummer an und eine freundliche Dame am anderen Ende der Leitung sagte mir:”Diese Antwort bekommt man nur, wenn der Postkasten des Landeshauptmanns voll ist”. Ich dachte schon, der Postkasten würde meine Emails nicht wollen, doch meine Nachricht zum Naturschutzgesetz hat den Landeshauptmann erreicht.

Die letzten Male wurde ich immer an Landesrat Theiner verwiesen, der für Naturschutz zuständig ist, obwohl viele Dinge im Zuständigkeitsberich von Landesrat Schuler lagen (z.B. Wasserrahmenrichtlinie und Wildbachverbauung).

Landesrat Theiner schrieb mir auch, ich solle mich an die zuständige Abteilungen wenden. Ich folgte seiner Anweisung und erkundigte mich in der zuständigen Abteilung, als der Bürgermeister von Tisens die Genehmigung zur Ablagerung von Aushubmaterial in einem Feuchtgebiet erteilte. Das Feuchtgebiet wurde damit zerstört, es war ein Weiher mit vielen Fröschen. Die zuständige Abteilung antwortete mir nicht auf meine schriftliche Frage, wie es passieren kann, dass ein Froschweiher einfach zugeschüttet wird. Daher rief ich in der Abteilung an und die Dame am Telefon sagte generft:”Wegen dieses kleinen Briefleins sollen wir antworten?” Der Bürgermeister von Tisens hätte das Aushubmaterial gerne in der Abteilung bei der Dame ablagern können, damit sich die Dame der Dimension des Problems bewusst wird. Die Frösche quaken im Weiher nicht mehr und mir liegen die Frösche in Tisens mehr am Herzen, als das Büro der Dame.

Es passieren ständig Fehler auf der Welt, natürlich auch mir. Erst jetzt habe ich bemerkt, dass der Landeshauptmann nicht Arnold sondern Arno heisst. UPPS!

Doch was Namen betrifft bin ich nicht der einzige der Fehler macht. Bis zum vorigen Jahr waren viele Artnamen in den offiziellen Datenblättern der Provinz auch falsch geschrieben. Im Datenbogen des Natura 2000 Gebietes Tartscher Leiten im Vinschgau stand:

FESTUCA VALEJAACA- richtig wäre: Festuca valesiaca

JALENE OTITES – richtig wäre: Silene otites.

Wundern kann man sich auch über die erste Art, die einem am Vinschger Sonnenberg begegnen kann, wenn man dem Datenbogen betrachtet: Rana temporaria- ein Frosch! Der Tartscher Leiten am Vinschgauer Sonnenberg ist sicher kein optimaler Froschlebensraum doch ein Frosch und viele Arten von Feuchtgebiete tauchen im Datenbogen auf.

Vor einem Jahr habe ich dem Landeshauptmann mitgeteilt, dass die ganzen Datenbögen unvollständig und fehlerhaft sind. Inzwischen wurden die Datenbögen verbessert, indem die Daten des Naturmuseums herangezogen wurden. In den Datenbögen finden sich aber immer noch Fehler, so wird z.B. von den Baggerteichen im Natura 2000 Gebiet Falschauer geschrieben, dass dies natürliche eutrophe Seen wären.

Von den Fehlern in den Datenbögen zurück zum Naturschutzgesetz: Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute eben diesen Brief vom Verein des Artenschutzzentrums St. Georgen erhalten. Ob sich was tut in der Sache, wird sich zeigen. 

 

An den Landeshauptmann Arnold Kompatscher

z.k. Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung [email protected]

z.k. Abteilung Landesagentur für Umwelt [email protected]

z.k. Abteilung Forstwirtschaft [email protected]

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann Kompatscher,

die Natur Südtirols ist geschützt, durch internationale Konventionen wie die Alpenkonvention, die Berner Konvention, die Biodiversitätskonvention usw. und EU-Richtlinien, wie die Vogelschutzrichtlinie und die Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie).

Auf Landesebene gibt es daür ein Naturschutzgesetz, das am 12. Mai 2010 erlassen wurde. Dieses Gesetz regelt den Schutz der wild lebenden Tiere, der wild wachsenden Pflanzen, ihrer Lebensräume sowie den Schutz von Fossilien und Mineralien. Doch fehlt die Durchführungsbestimmung zu diesem Gesetz.

Südtirols Bürger haben ein Recht, dass die Natur in ihrer Umwelt geschützt wird und sie müssen auch die Möglichkeit haben, dieses Recht einzuklagen. Für viele Südtiroler stellt der Verlust an Lebensräumen und Arten, (z.B. Roden von Hecken, Roden von Auwäldern, Überdüngung von Magerwiesen usw) eine Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität dar.

Eine intakte Umwelt steht gleichbedeutend neben der sozialen und ökonomischen Entwicklung eines Landes. Die Sicherung der Lebensgrundlage für die Menschen steht gleichbedeutend neben der intakten Umwelt (Brundtland Kommission, 1987) und diese Grundsätze stehen in Einklang mit der Agenda 21 der UNO.

Die Autonome Provinz Bozen hat die Pflicht, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, dass Arten und Lebensräume geschützt werden, wie es auf nationaler und internationaler Ebene die entsprechenden Eu-Richtlinien und Konventionen vorsehen.

Der Verein des Artenschutzzentrums St. Georgen fordert daher auf, umgehend im Sinne der Biodiversitätskonvention eine Durchführungsbestimmung zum Naturschutzgesetz zu erlassen.

  • Zuvor ist eine Überarbeitung des Gesetzes vonnöten, da z.B. Lebensräume erwähnt werden, welche in Südtirol gar nicht vorkommen (z.B. für den Artenschutz bedeutsame Lehmbrüche). Eine Annäherung an die von der FFH-Richtlinie vorgegebenen prioritär zu schützenden Lebensräume (z.B. Flaumeichenwälder) muss auch vorgenommen werden. Auch die Biodiversitätskonvention muss mit berücksichtigt werden, z.B. der Wert von Mähwiesen, welche für die Biodiversität bedeutsam sind, in Abhängikeit von der Fortführung der traditionellen Bewirtschaftungsmethode usw. Wir sehen es als Aufgabe der Fachleute in den zuständigen Abteilungen, sich mit der Materie gründlicher zu beschäftigen.

    mit freundlichen Grüßen

    Martin Hilpold

für das Artenschutzzentrum St. Georgen.

p.s. Bitte um Antwort via Email und nicht mit einem Brief wie letztes Mal.

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Sepp.Bacher So., 31.07.2016 - 09:54

Meine Erfahrung mit den Mitgliedern der Landesregierung ist folgende: Nach dem ersten Schreiben kriegt man ein zwar freundliche aber unbefriedigende Antwort. Wenn man etwas genauer wissen will oder Unzufriedenheit äußert, dann folgt Funkstille. Wahrscheinlich werden Bürger, die mit der ersten Antwort nicht zufrieden sind, als Querulanten eingestuft.

So., 31.07.2016 - 09:54 Permalink