Politik | Corona-Regeln

“Es darf keinen zweiten Lockdown geben”

Nur gemeinsam kann es gelingen, die zweite Welle so flach wie möglich zu halten, sagt der Landeshauptmann. Es gibt neue Corona-Regeln – und eine Million Euro für die Gemeinden.
Arno Kompatscher
Foto: Othmar Seehauser

Die Ansage von Landeshauptmann Arno Kompatscher ist klar: Obwohl die Zahlen keinen Grund zur Gelassenheit geben, will die Landesregierung die geltenden Corona-Regeln nicht ändern. Sehr wohl aber die Einhaltung strenger durchsetzen. “Die aktuelle Corona-Lage ist nicht rosig, wir haben sie aber noch unter Kontrolle. Wir können die Regeln daher nicht lockern, müssen sie aber auch nicht verschärfen. Wichtig ist, dass sich alle daran halten!”, so die Ansage des Landeshauptmanns nach der Sitzung der Landesregierung am Dienstag.

Dort wurden dreierlei Ergänzungen bzw. Änderungen an der Anlage A zum Südtiroler Corona-Gesetz vom 8. Mai beschlossen. Und zwar in den Bereichen Schule, Veranstaltungen und Sportevents.

 

Keine Schule ohne Maske

 

Was die Schule betrifft, sind Schulführungskräfte nun ausdrücklich ermächtigt, Schülerinnen oder Schüler des Schulgebäudes zu verweisen oder ihnen den Zutritt zu verweigern, wenn sich diese trotz Aufforderungen nicht an die Hygiene- und Schutzmaßnahmen halten. Sprich, wenn Schüler Abstände nicht einhalten oder keinen Mund-Nasen-Schutz tragen, können sie für einen oder mehrere Tage vom Schulbesuch ausgeschlossen werden. “Dadurch soll die Gesundheit der gesamten Schulgemeinschaft geschützt werden”, so Kompatscher.

Künftig ist es möglich, Festzüge und Märsche jeglicher Art abzuhalten. Dabei müssen die allgemeinen Schutz- und Hygieneregeln befolgt werden, wie sie im Frühjahr für kirchliche Prozessionen festgelegt wurden. Somit dürfen auch Chöre und Musikkapellen an Festzügen und Märschen teilnehmen – unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen: Chormitglieder müssen einen Abstand von eineinhalb Metern zueinander einhalten, die Musikanten der Musikkapellen einen Meter.

Und es gibt vereinfachte Genehmigungsverfahren für Sportveranstaltungen mit mehr als 500 Zuschauern im Freien bzw. mehr als 200 Zuschauern in der Halle (die derzeit geltenden Höchstzahlen): In solchen Ausnahmefällen müssen die Veranstalter ein eigenes Sicherheitsprotokoll verfassen. Dieses leitet der Landeshauptmann nun direkt zur Begutachtung an den Sanitätsbetrieb weiter. Bisher war eine Begutachtung durch das technisch-wissenschaftliche Komitee notwendig gewesen. Auf Grundlage des Gutachtens kann der Landeshauptmann dann die Genehmigung für die Veranstaltung erteilen oder nicht.

 

Zweite Welle ohne zweiten Lockdown

 

“Die heute genehmigten Anpassungen dienen vor allem dazu, die Einhaltung der Regeln zu erleichtern”, meint Kompatscher am Dienstag. Zugleich erinnert er, wie wichtig es sei, die so genannten AHA-Regeln – Abstand, Händewaschen, Atemschutz – nicht nur in Betrieben und im öffentlichen Raum, sondern auch im privaten Bereich einzuhalten. “Da sich bei den kalten Temperaturen wieder immer mehr Personen in geschlossenen Räumen aufhalten, wird nun auch die 1/5-Regel, also 1 Person pro 5 Quadratmeter, wieder wichtiger”, erinnert der Landeshauptmann.

Aktuell sind südtirolweit 566 Personen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert, 28 Personen werden stationär betreut, auf den Intensivstationen befinden sich keine Covid-Patienten. “Es ist uns bisher relativ gut gelungen, bei Auftreten eines Falles den Kreis der Kontaktpersonen immer gleich einzugrenzen”, meint der Landeshauptmann. “Wir wollen mit dieser Teststrategie fortfahren und haben dafür bereits 600.000 Antigen-Schnelltests geordert, die bis Mitte Oktober eintreffen.”

“Wir wollen diese zweite Welle so flach wie möglich halten”, fährt Kompatscher fort. Aber es bedürfe “gemeinsamer Anstrengung”, um das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben nicht noch einmal völlig herunterfahren zu müssen. “Es gilt absolut, einen zweiten Lockdown zu vermeiden, den darf es nicht geben. Das ist auch die einhellige Meinung der Landesregierung.”

 

Über eine Million an Gemeinden

 

Am Dienstag ebenfalls genehmigt hat die Landesregierung Ausgleichszahlungen in der Höhe von über einer Million Euro an die Gemeinden, für entgangene Steuereinnahmen. Angesichts der Corona-Krise sind touristische und gastgewerbliche Betriebe vom 1. Mai bis 31. Oktober 2020 von den Gebühren für die Besetzung öffentlichen Grundes (TOSAP und COSAP) befreit. Die Mindereinnahmen übernimmt der Staat. In Südtirol hat die Landesregierung die bereitgestellten 1.027.827 Euro heute an 113 der 116 Gemeinden zugewiesen. Der höchste Betrag von 437.812 Euro geht an die Gemeinde Bozen, gefolgt von der Gemeinde Meran mit 82.151 Euro und der Gemeinde Brixen mit 51.793 Euro.