Politik | Verfassungsreform

Zellers Verzicht

Die Referendumsgegner argumentierten: Die SVP ist für die Verfassungsreform, weil Karl Zeller Verfassungsrichter werden will. Zeller dementiert und droht mit Klage.
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Foto: Salto.bz
Karl Zeller ist kategorisch. „Ich habe mich nie als Verfassungsrichter beworben und werde das auch nie tun“, sagt der SVP-Senator. Um dann ein für allemal klarzustellen: „Ich werde aber von nun an jeden verklagen, der weiter solche ehrenrührigen Unterstellungen in die Welt setzt.
Der Anlass für diese geharnischte Gegenwehr des Meraner Senators ist ein Tageszeitungs-Interview mit Roland Atz zum anstehenden Verfassungsreferendum. Das Schwergewicht, früher unterem Edelweiß politisch tätig, erklärte der Zeitung nicht nur, dass er fürs das Nein beten werde, er lanciert zwischen den Zeilen auch geschickt eine Botschaft: Die SVP hätte in Rom einen Kuhhandel betrieben. Ein Ja zur Verfassungsreform, dafür würde Karl Zeller nach Ende seiner aktiven politischen Karriere zum ersten Südtiroler Verfassungsrichter werden.
Über den Hintergrund dieser Spekulation hat Salto.bz bereits im Oktober 2014 berichtet.
 

Der Gesetzesvorschlag

 
Am 25. Juni 2014 haben der SVP-Kammerabgeordnete Manfred Schullian als Erstunterzeichner und die SVP-Kammerabgeordneten Renate Gebhard, Daniel Alfreider und Albrecht Plangger, sowie der Trentiner Abgeordneten Mauro Ottobre und der kalabresische PD-Abgeordnete Nicodemo Nazzareno Oliviero einen Vorschlag für ein Verfassungsgesetz eingebracht.
Es geht dabei um die Änderung von Artikel 135 der Verfassung und damit zusammenhängend um die Änderung der Zusammensetzung des italienischen Verfassungsgerichtes.
„Ich werde aber von nun an jeden verklagen, der weiter solche ehrenrührigen Unterstellungen in die Welt setzt.“
Das höchste italienische Gericht besteht aus 15 Richtern und Richterinnen. Fünf davon werden direkt vom Staatspräsidenten ernannt. Fünf wählen Kammer und Senat in gemeinsamer Sitzung und die restlichen fünf werden von den höchsten Richterorganen ernannt. Drei von einem Kollegium aus dem Kassationsgericht und je einer von einem Kollegium aus dem Staatsrat und dem Rechnungshof. Die Amtszeit eines Verfassungsrichters beträgt neun Jahre. Danach kann das Mandat nicht mehr erneuert werden. Der SVP-Gesetzesvorschlag zielt jetzt darauf ab, dass einer dieser 15 Verfassungsrichter ein Vertreter der sprachlichen Minderheiten sein muss. Er soll als einer, jener fünf Richter gewählt werden, die das Parlament ernennen kann.
 

Die Reform

 
Mit der Verfassungsreform wird nicht nur der Senat völlig erneuert, sondern auch die Ernennungsprozedur der Verfassungsrichter. Im „Positionspapier des SVP-Team-Rom – Referendum zur Verfassungsreform“, das von den SVP-Senatoren Karl Zeller, Hans Berger und den SVP-Abgeordneten Daniel Alfreider, Albrecht Plangger, Renate Gebhard und Manfred Schullian ausgearbeitet und unterzeichnet wurde und als eine Art Vademekum für das Ja der SVP an die Parteibasis verteilt wurde, geht man indirekt auch auf diesen Aspekt ein.
Im Positionspapier wird dargelegt, dass der neue Senat direkt zwei Verfassungsrichter ernennen kann. Damit wird es nach Meinung der SVP-Parlamentarier „für die Vertreter der Regionen, autonomen Provinzen und Gemeinden im Senat erstmals möglich, selbst autonomiefreundliche Verfassungsrichter zu bestimmen.“
Nicht nur für die Ja-Kritiker unterm Edelweiss, ist das ein Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung Meran.
 
 

Meraner Verfassungsrichter

 
Weil Karl Zeller nach Ende dieser Legislatur aus der aktiven Mandatspolitik ausscheiden wird und der Meraner Verfassungsrechtler immerhin vor seiner politischen Karriere Assistent am Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen an der Universität Innsbruck war, scheint diese Bestimmung auf ihn maßgeschneidert zu sein.
So ein Blödsinn, ich werde in der nächsten Phase meines Lebens endlich jenen Beruf ausüben können, den ich mit Leidenschaft gewählt habe und als Anwalt arbeiten“, dementierte Karl Zeller bereits vor Wochen salto.bz gegenüber diese Spekulationen.
Doch im hart geführten Südtiroler Wahlkampf gebrauchen die Nein-Befürworter dieses Argument immer wieder, um die Haltung der SVP-Führung zu diskreditieren. Vor allem innerhalb der SVP.
Roland Atz hat das am Dienstag im Tageszeitungs-Interview sehr geschickt gemacht. Er hat es nicht wörtlich gesagt, aber die Botschaft war klar.
Fünf Tage vor der Entscheidung hat Karl Zeller jetzt die Handbremse gezogen. Indem er der Unterstellung die Grundlage nimmt.