Wirtschaft | Volksbank

Der vierte Aktienwert

Ab 25. September ist die Volksbank-Aktie auf einer eigenen Plattform wieder handelbar. Die Verbraucherzentrale kritisiert den jetzt festgelegten Eröffnungspreis.
"Diese Preisfestlegung erfolgt in klarem Widerspruch zu Versprechen der Führungsriege der Bank im letzten Herbst“, ärgert sich Walter Andreaus. Der Chef der Verbraucherzentrale Südtirol (VSZ) geht davon aus, dass man hier von einer Marktbeeinflussung zu Ungunsten der Aktionäre sprechen kann.
Der Verwaltungsrat der Volksbank hat am 25. August 2017 beschlossen, den Antrag auf Zulassung zum Handel der Aktien der Bank auf der Plattform Hi-MTF einzureichen. „Diese Entscheidung steht im Einklang des regulatorischen Rahmens und fördert die Liquidität der Aktie. Wir wollen damit auch größere Preisschwankungen verhindern“, begründet Volksbank-Präsident Otmar Michaeler diese Entscheidung.
Wie vom Marktreglement von Hi-MTF vorgesehen, wurde der Eröffnungshandelspreis innerhalb einer Bandbreite von 12,10 und 16,30 Euro, bei 15,30 Euro pro Aktie festgelegt. Der Aufsichtrat hat diese Festsetzung gutgeheißen. Auch vor dem Hintergrund eines Gutachten des externen Beraters Deloitte Financial Advisor.
Der Eröffnungshandelspreis stellt nicht den möglichen tatsächlichen Versteigerungspreis dar; dieser unterliegt infolge der Marktdynamik möglichen Schwankungen“, erklärt die Volksbank in einer Aussendung. Ab 8. September sollen die Kunden in Informationsveranstaltungen über die neue Handelsplattform unterrichtet werden.
 

Die Kritik

 
Die Verbraucherzentrale sieht diese Entwicklung kritisch. Obwohl man den Start der Handelsplattform begrüßt, erinnern die Verbraucherschützer, dass dies „der vierte unterschiedliche Preis in Folge, der der Volksbankaktie in den letzten 18 Monaten zugeordnet worden ist.
Die Chronik der Verbraucherzentrale:
 
  •  April 2016: der Verwaltungsrat der Volksbank schlägt der Mitgliederversammlung vor, den Preis auf 19,65 Euro festzulegen, und die Mitgliederversammlung bestätigt dies;
  •  November 2016: die Volksbank ändert ihre Rechtsform, und die Aktionäre, die damit nicht einverstanden sind, können zurücktreten; zwei Gutachten sehen den Wert der Aktien in der Spanne zwischen 11,09 Euro und 15,08 Euro. Der Auszahlungspreis bei Rücktritt wird vom Verwaltungsrat auf 12,10 Euro festgelegt;
  • Dezember 2016: einige Aktionäre beanstanden bei Rücktritt diesen Preis, und verlangen vor Gericht Neufestsetzung des Auszahlungspreises durch ein Gutachten;
  • Juni 2017: der vom Gericht benannte Sachverständige legt den Auszahlungspreis bei 14,69 Euro fest;
  • August 2017: die Volksbank klagt jene Aktionäre, welche die gerichtliche Neufestsetzung des Aktienwerts verlangt hatten, und beanstandet den Preis von 14,69 Euro als falsch bemessen;
  • August 2017: der Verwaltungsrat gibt bekannt, dass der Eröffnungshandelspreis in der Spanne von 12,10 und 16,30 Euro auf 15,30 Euro festgelegt wird.
 
Wenn man bedenkt, dass innerhalb nur eines Monats zuerst ein durch beeidigtes Gutachten festgelegter Aktienpreis durch eine Klageschrift als zu hoch beanstandet wird, und dann ein um 61 Cent höherer Eröffnungshandelspreis der Aktien festgelegt wird, dann wird diese Preispolitik kaum nachvollziehbar“, sagt Walter Andreaus.
Zudem seien mehrere Anleger an die VZS mit der Frage herangetreten, wie groß ist der Spielraum der jeweiligen Entscheidungsträger bei Kurs- bzw. Preisfestlegung sowie öffentlich wirksamen Aussagen sei, bevor sich eine unzulässige Marktbeeinflussung ergibt?
Walter Andreaus: „Für September ist ein Treffen mit den Betroffenen geplant, bei welchem mögliche Handlungsszenarien erläutert werden.