Politik | Covid-Maßnahmen

Impfpflicht à la...

In Österreich soll eine allgemeine Impfpflicht in Kraft treten. Worin unterscheiden sich die in Österreich und Italien geplanten Maßnahmen? Und wer ist davon betroffen?
Impfung
Foto: (c) unsplash

Nachdem Italien bereits am 8. Januar eine Impfpflicht für über 50-Jährige einführte, hat nun auch Österreich ein entsprechendes Gesetz ausgearbeitet. Die in Österreich geplante Impfpflicht ist allerdings weitreichender als ihr italienisches Gegenstück und sieht auch strengere Strafen vor, um deren Einhaltung zu garantieren. Salto.bz hat das vom österreichischen Nationalrat zu genehmigende Gesetz zur Impfpflicht sowie das Dekret des italienischen Ministerpräsidenten analysiert und verglichen.

 

Wer ist von der Impfpflicht betroffen?

 

In Italien gilt die Impfpflicht für alle Personen über 50 (und jene, die bis zum 15. Juni 2022 ihr 50. Lebensjahr erreichen) mit Wohnsitz in Italien. Die Impfpflicht gilt auch für Personen über 50 mit ausländischer Staatsbürgerschaft, die sich regelmäßig in Italien aufhalten und einer regulären Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit nachgehen.

In Österreich gilt die Impfpflicht für alle Personen ab 18 mit regulärem Wohnsitz in Österreich (gemäß § 1 Abs. 6 MeldeG). Auch Studierende mit ausländischer Staatsbürgerschaft, die nur einen Nebenwohnsitz in Österreich haben, sind also von der Regelung betroffen. Der Vorsitzende der Südtiroler Hochschülerschaft Julian Nikolaus Rensi begrüßt die Maßnahme; auch deshalb, weil viele in Österreich Studierende bereits vollständig geimpft sind (die letzte Hochschulstatistik der Statistik Austria hat erhoben, dass bereits Ende Oktober rund 82% der in Österreich Studieren vollständig immunisiert waren).

 

Mögliche Ausnahmen

 

Sowohl in Italien als auch in Österreich sind all jene Personen von der Impfpflicht ausgenommen, die von einem Arzt bestätigte medizinische Gründe vorweisen können, sowie jene, die in den letzten sechs Monaten ein positives Testergebnis erhalten haben und nun genesen sind. Mögliche Gründe für eine medizinische Ausnahme könnten Allergien, eine Organtransplantation oder eine Autoimmunerkrankung sein. Laut der österreichischen Regierung ist in Einzelfällen ist auch bei psychischen Krankheiten wie einer Angststörung eine Ausnahme möglich.

Da die Impfung auch für Schwangere empfohlen wird, stellt eine Schwangerschaft keinen Grund dar, sich nicht impfen zu lassen; trotzdem können schwangere Frauen (in Italien nach einem verpflichtenden Arztgespräch) eine Nachfrist beantragen. Jede Befreiung muss von einem zuständigen Arzt ausgestellt werden.

 

Umsetzung und Strafmaß

 

In Italien ist die Impfpflicht für Ü-50-Jährige am 8. Januar in Kraft getreten und bis zum 15. Juni gültig. Mögliche Sanktionen greifen ab dem 1. Februar: Wer sich bis zum 1. Februar nicht impfen lässt, muss mit einer Geldstrafe von 100 Euro rechnen. Die Strafe wird automatisch über die Agentur der Einnahmen erhoben und sieht eine einmalige Zahlung vor.

 

Wir stehen der Impfpflicht offen gegenüber. Auch wenn es unter den Studierenden auch skeptische Personen gibt, ist der allergrößte Teil der Studierenden bereits geimpft. - Julian Nikolaus Rensi (sh.asus)

 

In Österreich soll das Impfgesetz hingegen ab dem 1. Februar in Kraft treten: Jeder Haushalt wird dann schriftlich über die Maßnahme informiert. Die Einhaltung der Impfpflicht wird erst ab dem 15. März durch polizeiliche Kontrollen erfolgen – beispielsweise im Rahmen von Verkehrskontrollen. Dabei warten auf Ungeimpfte Strafen von bis zu 600 Euro im Regelverfahren, die maximal vier Mal im Jahr ausgestellt werden können (in Ausnahmefällen beträgt der Maximalbetrag bis zu 3.600 Euro). Wer eine Strafverfügung bekommt, sich dann aber innerhalb von zwei Wochen doch noch impfen lässt, geht straffrei aus. Die Entscheidung, ob es auch flächendeckende Kontrollen und automatisierte Strafverfügungen wie in Italien geben wird, steht noch aus; wie die österreichische Regierung bekannt gibt, wolle man diese nur dann starten, wenn sie “epidemiologisch notwendig” sind.

 

Rechtliche Grundlage

 

Während sich die italienische Regierung auf ein Dekret des Ministerpräsidenten stützt und somit die Impfpflicht für Über-50-Jährige mit dem vorgesehenen Ende des epidemiologischen Notstandes in Italien am 15. Juni auslaufen lässt, stützt man sich in Österreich auf ein vom Nationalrat genehmigtes Gesetz. Dadurch ist es möglich, die Impfpflicht bis zum (voraussichtlich) 31. Dezember 2024 aufrecht zu halten.

Zudem hat man sich in Italien dazu entschieden, die allgemeine Impfpflicht für Über-50-Jährige gemeinsam mit Regelungen zur Impfpflicht am Arbeitsplatz in ein einziges Dekret zu gießen. In Österreich geht man schrittweise vor: die Impfpflicht könnte in einem zweiten Moment Änderungen für den Arbeitsplatz mit sich ziehen; hier sind jedoch weitere politische Entscheidungen nötig.

Verfassungsrechtlich bedeutet eine gesetzlich festgelegte Impfpflicht zwar Eingriffe in die Grundrechte, diese können jedoch sowohl in Österreich als auch in Italien durch den Schutz der Gesundheit als gemeinschaftliches Recht gerechtfertigt werden. Dabei müssen aber bestimmte Kriterien - wie beispielsweise eine verhältnismäßige Ausgestaltung der Impfpflicht oder minimale negative Folgewirkungen - gewährleistet werden. Während das österreichische Gesetz hier eine klare rechtliche Grundlage zu schaffen scheint, hegen manche Kritik an der Einführung der Impfpflicht in Italien durch ein decreto legge, das zwar die Kraft eines Gesetzes hat, jedoch eine diesbezügliche parlamentarische Debatte vorläufig umgeht. Ausnahmesituation und Dringlichkeit der eingeführten Maßnahme können jedoch als Rechtfertigung herangezogen werden.


**Update: Der österreichische Nationalrat hat das Gesetz zur Impfpflicht am Donnerstag genehmigt.

 

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Salto User
Manfred Gasser Di., 18.01.2022 - 06:55

Wurde in Italien, bzw. Österreich auch festgelegt, wie lange eine solche Impfung dann Gültigkeit hat? 4, 6, oder 9 Monate? Oder kann das geändert werden, wie es bisher der Fall war?

Di., 18.01.2022 - 06:55 Permalink
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Salto User
Manfred Gasser Di., 18.01.2022 - 11:49

Antwort auf von Ludwig Thoma

Ich bin aber nicht genesen, sondern geimpft und geboostert, und über 50.
Aber niemand kann mir bisher sagen, ob, wann, wie es weitergeht.
Mal mein Beispiel: Geboostert am 21/11/2021, bis wann bin ich in Ordnung?
Und kann diese Zeitspanne einfach so geändert werden?
Ich habe nämlich wirklich keine Lust, alle 3 Monate zum impfen zu gehen.

Di., 18.01.2022 - 11:49 Permalink
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Peter Gasser Di., 18.01.2022 - 14:14

Antwort auf von Bernd Zagler

... was die Impfung betrifft, selbstverständlich, lieber Bernd;
wer läßt sich schon impfen, wenn die Impfung nichts (mehr) nützt - das sehe ich genauso.
.
Der Tag heute (16 neue Hospitalisierungen, neue Intensivpatienten, Verstorbene) mahnt halt weiter zur Vorsicht.

Di., 18.01.2022 - 14:14 Permalink
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Bernd Zagler Di., 18.01.2022 - 07:14

Eine paar Fragen zur Impfpflicht stellen sich mir schon:
1) Österreich: welchen Sinn macht die Impfung für einen 18 jährigen? Nehmen wir einen "Immunfitten" nicht die Möglichkeit, von Omikron zu genesen?
2) Welchen Sinn macht die Impfung im Februar, also gegen Ende der Pandemiewelle (Booster im Frühsommer???) ? Der beste Zeitpunkt für die Impfung wäre wohl September/Oktober wohlwissend, dass der Impfschutz bei Doppelimpfung nach einigen Monaten stark abfällt.
3) (außerhalb des Themas) Warum wurde in Deutschland der Genesenen-status von 6 auf 3 Monate reduziert?

Di., 18.01.2022 - 07:14 Permalink
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Manfred Klotz Di., 18.01.2022 - 07:31

Antwort auf von Bernd Zagler

Zu 1) würde ich sagen, weil sich auch 18-Jährige infizieren und das Virus weitergeben können und weil es offenbar keine Garantie gibt, dass immunfitte Menschen, nicht schwer an Covid19 erkranken.
Zu 2) würde ich sagen, dass eine Impfung vor der Sommerzeit, wo die Welle an sich schon nachgibt (wenigstens war es bisher so), dem Virus noch einen zusätzlichen "Schlag" versetzen könnte und man im Herbst entspannter sein kann. Einen Damm sollte man auch bauen, bevor es zur Überschwemmung kommt.
Das sind, zugegeben, Erklärungsversuche.

Di., 18.01.2022 - 07:31 Permalink
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Bernd Zagler Di., 18.01.2022 - 10:08

Antwort auf von Manfred Klotz

Danke für Ihre ehrliche Antwort, auch ich habe es mir versucht, so zu erklären, aber wie man von mir liest, bin ich nicht von dieser Argumentation überzeugt, da
1) mittlerweile bekannt ist, dass auch Geimpfte infizieren und infiziert werden können bzw. junge, gesunde Menschen eine sehr niedrige Wahrscheinlichkeit haben, schwer an Covid19 zu erkranken. Insofern sehe ich hierbei die Impfpflicht für unverhältnismäßig. Jeden medizinische Maßnahme- auch die Impfung-, speziell wenn sie verpflichtend ist, muss verhältnismäßig sein. Das geringe Risiko einer Erkrankung hat im Verhältnis zu einem geringen Risiko an Nebenwirkungen eine andere Bilanz als bei einem bestehendem hohen Erkrankungsrisiko.
2) glaube nicht, dass eine Impfung im Februar/März, Einfluss auf den Herbst haben wird, nachdem der Impfschutz nach einigen Monaten nachlässt. Der Impfschutz sollte analog der Influenzaimpfung im Herbst aufgebaut werden. Zudem müssen wir bei den wiederholten Boosterimpfung bzgl. Effektivität und Sicherheit Daten sammeln, weswegen ich noch etwas vorsichtiger wäre bzw. sparsam saisonal wenig sinnvolle Impfdosen vermeiden würde.
ad 3) hier haben wir beide noch keine Antworten, schauen wir mal, was das RKI von sich gibt.

Di., 18.01.2022 - 10:08 Permalink
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Manfred Klotz Di., 18.01.2022 - 13:40

Antwort auf von Bernd Zagler

Dass Geimpfte infektiös sein können war eigentlich schon von Anfang an bekannt, nämlich von dem Zeitpunkt an, als man wusste (weil es die hersteller offen kommunizeirt haben), dass die Impfstoffe keine 100% Garantie geben. Es ist also nicht eine aktuelle Entdeckung. Das junge Menschen eine geringe Wahrscheinlichkeit haben schwer zu erkranken, stimmt mittlerweile auch nicht mehr. Geringer als ältere ja, aber das Risiko ist doch höher als in der Anfangsphase. Da man aber nicht von vorneherein weiß, wer von den jungen Menschen, ein geringeres Risiko eingeht, ist die Verweigerung der Impfung ein Glückspiel. Aber selbst wenn sie nur leicht erkranken spielen junge Menschen eine Rolle in der Infektionskette, d.h., sie selber haben vielleicht kaum Symptome, die die sie anstecken, haben aber vielleicht nicht so viel Glück. Von daher ist die Impfpflicht (ich bin aber kein Befürworter) in diesem größeren Rahmen schon verhältnismäßig. Nicht so sehr für den Erkrankten selbst als für die Gesellschaft, der man eigentlich verpflichtet ist. Denn es dürfte schon klar sein, dass die Impfung in einem gewissen Maß auch das Infektionsrisiko senkt, nicht nur das Risiko schwer zu erkranken. Mit dieser Fehleinschätzung sollte man endlich aufräumen.
Genau aus diesem Grund ist die Impfung vor dem Sommer nicht unsinnig finde ich, denn das geringere Infektionsrisiko, das mit einer Impfung einhergeht (das ist erwiesen) gepaart mit den höheren Temperaturen könnte dem Virus den Saft ordentlich abdrehen.
Vielleicht ist es Wunschdenken. Tut aber auch mal gut.

Di., 18.01.2022 - 13:40 Permalink
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Florian Hinteregger Mi., 19.01.2022 - 08:53

Antwort auf von Manfred Klotz

Zitat "Denn es dürfte schon klar sein, dass die Impfung in einem gewissen Maß auch das Infektionsrisiko senkt, nicht nur das Risiko schwer zu erkranken." Auf dieser Argumentation baut die 2G-Regel nach wie vor auf, obwohl dieser Sachverhalt insbesondere bezüglich Omikron noch kaum erforscht ist. Die bisherigen Erkenntnisse beziehen sich meines Wissens auf frühere Varianten und können nicht einfach übertragen werden. Für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit und des Nutzens von Maßnahmen wäre auch eine Quantifizierung unerlässlich. D.h. falls eine nicht geimpfte Person ein größeres Risiko darstellt, müsste dieses höhere Risiko beziffert werden, um Maßnahmen zu rechtfertigen. Sollte das Risiko nur marginal höher sein, wäre die Verhältnismäßigkeit keinesfalls gegeben, da auf der anderen Seite Grundrechte wie zB. das Recht auf Arbeit und damit die Existenzgrundlage eingeschränkt werden.

Mi., 19.01.2022 - 08:53 Permalink
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Peter Gasser Mi., 19.01.2022 - 09:00

Antwort auf von Florian Hinteregger

(1) noch immer betreffen viele Fälle die Delta-Variante;
(2) die Kapazitäten reichen nicht aus, um bei jeder Infektion die Variante zu verifizieren;
(3) die Auswirkung von Omikron auf eine ältere Gesellschaft (Hospitalisierung) und auf Kleinkinder ist nicht ausreichend bekannt;
folgerichtig:
Vorsicht und Prävention.

Mi., 19.01.2022 - 09:00 Permalink
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Florian Hinteregger Mi., 19.01.2022 - 09:07

Antwort auf von Peter Gasser

Vorsicht und Prävention ist angesagt, da gebe ich Ihnen recht. Wenn dies aber mit der Einschränkung von Grundrechten verbunden ist, muss der Nutzen belegt sein und die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. So sieht es zumindest die Verfassung. Und genau diesbezüglich haben wir derzeit mE ein ernst zu nehmendes Problem.

Mi., 19.01.2022 - 09:07 Permalink
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Bernd Zagler Mi., 19.01.2022 - 13:24

Antwort auf von Manfred Klotz

@Manfred Klotz: Vermutlich haben wir unterschiedliche Vorstellung bzgl der "Verhältnismäßigkeit" einer Pflichtimpfung bei jüngeren Menschen.
"Das junge Menschen eine geringe Wahrscheinlichkeit haben schwer zu erkranken, stimmt mittlerweile auch nicht mehr."
Auf welcher Datenbasis kommen Sie zu dieser Annahme.
Laut Prof. Ioannidis: "For persons 0-19 years, the median IFR was one death per 37,000 persons with COVID-19 infection, followed by estimates of 1:7100 in ages 20-29, 1:3200 in ages 30-39, and 1:1200 in ages 40-49. The Imperial College study (52) has 5-10 times higher estimates for persons 0-19 years and 20-29 years old; otherwise estimates in age groups

Mi., 19.01.2022 - 13:24 Permalink
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Bernd Zagler Mi., 19.01.2022 - 17:01

Antwort auf von Bernd Zagler

@Manfred Klotz: eine andere Quelle, diesmal zur CFR (Case fatility rate), nicht zur IFR:
https://www.cebm.net/covid-19/global-covid-19-case-fatality-rates/
0-49 Lebensjahren CFR 0-0,32%
Weitere Daten:
https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/covid-data/investigations-dis… bzw.
https://data.cdc.gov/NCHS/Provisional-COVID-19-Deaths-by-Sex-and-Age/9b…
...alle Daten zeigen, dass SarsCov2 tödlich v.a. bei älteren Menschen v.a. mit begleitenden Risikofaktoren verlaufen kann.

Mi., 19.01.2022 - 17:01 Permalink
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Manfred Klotz Do., 20.01.2022 - 07:07

Antwort auf von Bernd Zagler

Haben Sie vielleicht "geringere" gelesen? Dann wäre Ihr Kommentar verständlich. In Wirklichkeit habe ich aber "geringe" geschrieben. Dass zunehmend junge Menschen schwer erkranken, weiß man eigentlich schon seit dem Sommer vorigen Jahres. Darüber hat das RKI auch öfter berichtet.
https://www.spektrum.de/news/corona-immer-mehr-juengere-menschen-erkran…
Verzeihung, aber auf Ioannidis gebe ich nach seinen Tricksereien am Anfang der Pandemie nicht mehr so viel. Abgesehen von der Tatsache, dass die angeführte Statistik meiner Aussage in keiner Weise widerspricht.
Von Todesfällen (IFR) habe ich aber genauso wenig geschrieben, wie davon, dass nach wie vor ältere Menschen das Hauptrisiko tragen, nur davon, dass auch Jugendliche nicht mehr so verschont sind wie noch am Anfang.

Do., 20.01.2022 - 07:07 Permalink
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Bernd Zagler Do., 20.01.2022 - 07:27

Antwort auf von Manfred Klotz

Gut, vermutlich werden wir bezüglich der Impflicht (wobei Sie bereits mehrmals geschrieben haben, dass Sie nicht ein Impfpflichtbefürworter sind. Sehen Sie da keinen Widerspruch bei sich?) von jüngeren Menschen unterschiedlicher Meinung bleiben: für mich sollte sie freiwillig bleiben. Zudem hätte die Impfpflicht im Herbst mehr Sinn gehabt, wie jetzt am Höhepunkt der Welle.
Erlaube mir anzumerken, dass das RKI leider auch nicht immer einen ruhmreichen Eindruck hinterlassen hat.
Ich respektiere weiterhin das beeindruckende Curriculum von Prof. Ioannidis.

Do., 20.01.2022 - 07:27 Permalink
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Manfred Klotz Fr., 21.01.2022 - 07:45

Antwort auf von Bernd Zagler

Wo sehen Sie einen Widerspruch zwischen "eine Impfpflicht nicht befürworten" und anzumerken, dass seit einiger Zeit jüngere Semester mehr von schweren Erkrankungen betroffen sind?
Zu Ioannidis: Er schrieb selbst einmal in einem Fachartikel, dass die meisten Forschungsergebnisse falsch seien. Nur so zur Erheiterung. Bei seiner Studie zur Sinnlosigkeit des Lockdowns, ist er beispielsweise an seinen eigenen Maßstäben gescheitert. Da ändert auch ein beeindruckendes Curriculum nichts. Das hat Luc Montagnier auch und wir wissen beide welchen Unfug er in den letzten Jahren behauptet hat.

Fr., 21.01.2022 - 07:45 Permalink
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Bernd Zagler Fr., 21.01.2022 - 12:06

Antwort auf von Manfred Klotz

Ich schreibe in meinen Kommentaren, dass ich gegen eine Impfpflicht für junge Erwachsene bin. Sind sie nun dafür oder dagegen?

Zu Prof. Ioannidis: er hat einen H Index von 211 und gehört zu den Top 100 am meisten zitierten Wissenschaftler (Ranking 52)

Nicht alle (...) leuchtenden Wissenschafler-raketen sind wegen Covid19 kritischer Äußerungen auf einmal zu Rohrkrepieren geworden.

Wurden ihre beiden weiteren Quellenangaben (Zeitonline und Geo...) von salto gelöscht? Es handelt sich um die gleiche Information bzgl. Mai-August 2021, nur andere Quellen. Dazu habe ich schon Stellung genommen. Auf Geo wird einen im Vgl zu Weihnachten um eine um Faktor 4,1 niedrigere Belegung angeben. Auch auf Zeitonline schreibt das RKI von einer Belegung auf niedrigen Niveau. Aus diesem Grund sind relative Zahlen mit Vorsicht zu genießen (Durchschnittalter der Covid19 Hospitalisierten damals 46-48 LJ).

Fr., 21.01.2022 - 12:06 Permalink
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Bernd Zagler Do., 20.01.2022 - 08:56

Antwort auf von Manfred Klotz

@Manfred Klotz: Zu Ihrer angegebenen Quelle https://www.spektrum.de/news/corona-immer-mehr-juengere-menschen-erkran…
erlaube ich mir zwei Anmerkungen: sie betrifft Mai bis September 2021, in einem Zeitraum, wo die Belegung in den deutschen Krankenhäuser gering ausfiel und somit Angaben in Prozentsätzen verzerrt werden können, da ein geringer Anteil an jungen Patienten in Relation zu einer geringen SarsCov2 Hospitalisierungsrate wesentlich mehr ins Gewicht fallen. Die Quelle ist für mich ein schwaches Fundament für ihre Behauptung.
Aktuellere Daten zur deutschen Intensivbelegung finden Sie aber auf (Sie sehen dabei auch das die prozentuale Belegung der "jüngeren Patienten" dann ab Herbst/Winter 2021 wieder runtergegangen ist):
https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/altersstruktur
Wie geschrieben, bleibe ich bei der Meinung, dass die Impfung auf Covid19 für jüngere Menschen auf freiwilliger Basis erfolgen sollte und die Impfpflicht für +50 hätte im Herbst 2021 erfolgen sollen (im jetzigen Zeitpunkt ist sie für mich zu spät: die Welle wird demnächst brechen, die Impfung deckt die Omikron-variante im Sinne des Infektionsgeschehens unzureichend ab. Bis wird die Impfimmunität bei Neugeimpften aufbauen, sind wir schon fast im Frühling und daweil haben wir schon eine erhebliche Durchseuchung mit Omikron).
Die deutschen wie auch die italienischen Daten legen eine Impfung ab dem Alter von 40 LJ nahe.

Do., 20.01.2022 - 08:56 Permalink
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Stefan S Do., 20.01.2022 - 17:26

Antwort auf von Manfred Klotz

"auch Jugendliche nicht mehr so verschont sind wie noch am Anfang."
Hmmm, irgendwie habe ich noch keine Studien oder Statistik gesehen welche diese Aussage belegen/verifizieren kann. Würde ja bedeuten das die eine oder andere Virusvariante überproportional gefährlicher für die Jugend ist/war.

Do., 20.01.2022 - 17:26 Permalink
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Stefan S Fr., 21.01.2022 - 10:23

Antwort auf von Manfred Klotz

Was die Zahl der Infizierten betrifft ist das sicher richtig aber nach wie vor bleibt es bei der Gefährdungslage für Jugendliche unverändert. Insbesondere bezügl. der Hospitalierungsrate nicht signifikant
-> "Von schweren Krankheitsverläufen weiterhin am stärksten betroffen sind ungeimpfte Menschen in höheren Altersgruppen und Menschen mit vorbestehenden Erkrankungen, die das Immunsystem schwächen. Die mit Abstand höchste Hospitalisierungsinzidenz weisen über 80-Jährige auf.“

Fr., 21.01.2022 - 10:23 Permalink
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Bernd Zagler Mo., 24.01.2022 - 13:56

Antwort auf von Manfred Klotz

Die Kurve geht nach oben, das stimmt allerdings (zunächst war v.a. die Altersgruppe 0-3 betroffen, jetzt 5-11 LJ).
Bei vermehrten Covid19 Fälle in diesem Alter mit Notwendigkeit einer Hospitalisierung ist ein definitiv starkes Argument für die Impfung (das gebe ich ganz offen zu).
Umso wichtiger sind aber trotzdem saubere Daten: 1) handelt es sich um Aufnahme wegen Covid19 Infektion (im stol Artikel steht "wegen") oder um Covid19 positiven Kindern, die wegen andere Pathologien im KH sind (wir kennen die Verzerrung der Daten in Vergangenheit um ca 30%) 2) ist ein Impfstatus vorhanden (kenne bereits einzelne Fälle von Kindern in meinem Umfeld, die bald nach der 1D Impfung, positiv getestet wurden...ist bei den aktuellen Inzidenzen auch nicht verwunderlich) 3) haben die Kinder Begleitpathologien (war immer für die Covid19 Impfung von Kindern bei Begleitpathologien) oder handelt es sich um gesunde Kinder.

Mo., 24.01.2022 - 13:56 Permalink
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Bernd Zagler Mo., 24.01.2022 - 17:57

Antwort auf von Elisabeth Garber

Ihre Argumentation kann ich verstehen...ich darf aber dagegenhalten, dass man in der evidenzbasierten Medizin nie von Einzelbespielen auf die Allgemeinheit schließen darf: ich kenne mehrere über 80jährige (sollten sich alle impfen!!! auch die gesunde +80) die Covid19 (ohne Impfschutz) ohne Probleme überstanden haben...das Gewicht hat die Evidenz! Sollte die Evidenz sich ändern, dann werden sich auch die Empfehlungen anpassen.
Speziell bei niedrigem Erkrankungsrisiko muss auch Vorsicht walten...schauen wir bloß, was mit J&J und Astrazeneca passiert ist.

Mo., 24.01.2022 - 17:57 Permalink
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Elisabeth Garber Mo., 24.01.2022 - 18:29

Antwort auf von Bernd Zagler

Auch das gibt es, stimmt, 80+, die wochenlang positiv waren, aber nicht besorgniserregend erkrankten. Gerade das ist m.M.n. das heimtückische an diesem Virus, weshalb ich gegen jegliche Verharmlosung bin (Stichwort: Long Covid). Gegenfrage: Warum gehen dann No-Vaxer von einigen wenigen (Covid-) Impfgeschädigten aus? Wo ist denn da das Gewicht der Evidenz? Das ist dann wohl auch nicht evidenzbasierte Wissenschaftlichkeit.
Es wurde nie nichts anderes als das Verhältnis Nutzen : Schaden ermittelt und eben auch 'laiengerecht' vermittelt.

Mo., 24.01.2022 - 18:29 Permalink
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Bernd Zagler Mo., 24.01.2022 - 19:48

Antwort auf von Elisabeth Garber

Ich bin auch gegen eine Verharmlosung. Zur Gegenfrage: "Warum gehen dann No-Vaxer von einigen wenigen (Covid-) Impfgeschädigten aus?"
Verstehe ich Sie vielleicht nicht richtig: Sie meine wohl eher, dass die No-Vax-ler von vielen (nicht von einigen wenigen?) Impfgeschädigten ausgehen?
Die unten angegebenen Daten betreffen die Zeitraum bis 09/2021 und finden sich auf (trimestrale Bekanntgabe, leider fehlt noch der Report zur 3 Dosis als "Boosterimpfung"):
https://www.aifa.gov.it/documents/20142/1315190/Rapporto_sorveglianza_v…
Auf 84.010.605 Dosen fallen 101.130 Nebenwirkungen, wobei bei 14,4% der Verdacht auf eine schwere Nebenwirkung besteht. Am häufigsten treten NW im Alter von ca 48 LJ auf und vermehrt beim weiblichen Geschlecht (71%) im Vgl. zu Männern 28%, 1% war nicht zuordenbar)

Mo., 24.01.2022 - 19:48 Permalink
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Stefan S Di., 25.01.2022 - 13:49

Antwort auf von Manfred Klotz

Ich will auch noch auf den verlinkten Stol Artikel von Manfred Klotz eingehen, da steht geschrieben
"Der Anteil der Corona-Intensivpatienten in den Krankenhäusern Italiens bleibt stabil bei 17 Prozent, in einigen Regionen sinkt er – auch in Südtirol (18 Prozent). Die Zahl der Kinder zwischen 5 und 11 Jahren hingegen, die wegen Covid19 ins Krankenhaus mussten, hat sich in der vergangenen Woche verdreifacht."
Finde das schon sehr irreführend mit Intensivpatienten zu beginnen und dann im Vergleich auf die Hospitalisierung von Kindern einzugehen. Ich gehe mal von aus (hoffe) das hier keine Kinder auf Intensiv gemeint sind.
Wenn man diese Zahlen in Bezug auf die Ansteckungsgefahr von Omikron bezieht sehe ich da nichts Besorgnis erregendes.
Ist natürlich rein statistisch betrachtet und soll den Einzelfall nicht bagatellisieren.
Hier auch noch ein interesanter Beitrag in Bezug auf Herzmuskel bzw. Herz Kreislauf Erkrankungen in Zusammenhang mit Covid.
Bei 2/3 der Erkrankten sollen diese auftreten
https://www.phoenix.de/sendungen/ereignisse/corona-nachgehakt/folgen-ei…

Di., 25.01.2022 - 13:49 Permalink
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Profil für Benutzer Martin Mayr
Martin Mayr Di., 18.01.2022 - 21:06

Antwort auf von Bernd Zagler

Sehr geehrter Dr. Zagler,
wäre Ihnen dankbar wenn Sie mir Ihre Meinung zur verschiedenen Gültigkeit des Grünpasses für genesene Personen in Deutschland (3Monate), Österreich (6 Monate) und Schweiz (12 Monate m.W.) darlegen würden. Danke im Voraus und freundliche Grüße

Di., 18.01.2022 - 21:06 Permalink
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Stefan S Di., 18.01.2022 - 22:10

Antwort auf von Martin Mayr

"verschiedenen Gültigkeit des Grünpasses"
Ist relativ einfach, wissenschaftliche Expertise trifft auf politische Expertise, die Diskrepanz ist global täglich sichtbar. Dieser Widerspruch lässt sich auch beim Thema Klima, Wirtschaft, soziale Gerechtigkeit etc beobachten

Di., 18.01.2022 - 22:10 Permalink
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Bernd Zagler Mi., 19.01.2022 - 13:33

Antwort auf von Martin Mayr

Persönlich schätzte ich den Genesungsschutz zwischen 6 bis 12 Monate ein. Unwissenschaftlich beobachte ich subjektiv in meinen Umfeld, dass Omikron Eigenschaften hat, den Impfschutz aber auch den Genesungsschutz zu umgehen (aber beide schützen vor der Hospitalisierung). Dafür sprechen auch die extraorbitanten Neuinfektionsdaten.
Leider gibt es Daten zu hospitalisierten Patienten aufgrund von Impfdurchbrüchen: wie oft Genesene nochmals wegen SarsCov2 ins Krankenhaus wäre eine gute wissenschaftliche Frage. Warum dieser nicht systematisch nachgegangen wird ist mir ein Rätsel.

Mi., 19.01.2022 - 13:33 Permalink
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Profil für Benutzer Bernd Zagler
Bernd Zagler Mi., 19.01.2022 - 13:37

Antwort auf von Bernd Zagler

Nach dem allgemeinen Aufschrei in Deutschland wird das RKI sicher bald die wissenschaftliche Antwort liefern (müssen), warum der Genesungsschutz auf 3 Monate reduziert wurde (vermutlich greift der Genesungsschutz auch später wie im Vgl der Impfung, da es endogene Reaktivierungen von SarsCov2 geben kann...de rNetto-Greenpass wäre dann eben nur 2 Monate).
Insgesamt scheint der Posten von Herrn Wieler immer mehr zu wackeln...

Mi., 19.01.2022 - 13:37 Permalink
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Profil für Benutzer Stefan S
Stefan S Di., 25.01.2022 - 14:10

Antwort auf von Bernd Zagler

Ja da hat man sich jetzt doppelt ins Knie geschossen weil
"Demnach entscheidet nicht mehr der Bundestag über die Frage, wie lange sich Genesene auf ihren Immunitätsstatus berufen können, sondern direkt das RKI und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI)."
Also weder Lauterbach noch der Bundestag ist für diese grundsätzliche Entscheidung verantwortlich. Sondern das RKI und die Bundestagspräsidentin welche die Verordnung für den Bundestag übernehmen muss.

Di., 25.01.2022 - 14:10 Permalink
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Profil für Benutzer Ludwig Thoma
Ludwig Thoma Mi., 26.01.2022 - 07:09

Antwort auf von Stefan S

Das Problem ist halt, dass das rki dem Gesundheitsministerium weisungsgebunden ist. Da diejenigen die hier immer wieder betonen, dass die Maßnahmen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen fußen auffallend leise sind, würde ich sagen, dass die 6 Monate wohl mit der parlamentarischen Immunität zusammen hängen.

Mi., 26.01.2022 - 07:09 Permalink
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Profil für Benutzer Manfred Klotz
Manfred Klotz Di., 18.01.2022 - 13:47

Cherry Picking wieder? Amnesty International Italia schreibt "...riconosce la legittima preoccupazione degli stati di aumentare i tassi di vaccinazione come parte di un’efficace risposta di salute pubblica al Covid-19" und weiter " ci sono casi in cui l’obbligo di vaccinazione può essere giustificato, purché sia stabilito dalla legge, ritenuto necessario e proporzionato a uno scopo legittimo legato alla protezione della salute pubblica".
Sie gehen offenbar nach wie vor davon aus, dass Draghi oder Speranza am Morgen aufstehen und einfach irgend eine Regelung raushauen.

Di., 18.01.2022 - 13:47 Permalink