Politik | NATO-Staat Türkei

Angriffskrieg von NATO-Staat auch ächten

Beim Umgang mit den Prinzipien und Grundregeln der internationalen Rechtsordnung muss die NATO künftig konsequenter werden, wenn sie glaubwürdig bleiben will.
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Im türkischen Antalya haben sich gestern der russische und der ukrainische Außenminister kurz getroffen. Lawrow, der noch jedes russische Bombardement von Zivilisten mit geschäftsmäßigem Pokerface abgenickt hat, hat, wie absehbar, nicht das geringste Einsehen gezeigt. Er wird, wie sein Chef im Kreml, den nächsten Beschuss einer Klinik in der Ukraine - gestern war es eine Geburtsstation in Mariupol – routinemäßig mit „Terroristenbekämpfung“ begründen, wie jahrelang in Syrien eingeübt.

Dass ausgerechnet Çavuşoğlus und Erdogan das Treffen ausrichten, ist pikant. Der NATO-Staat Türkei hat zwar die Invasion Russlands in der Ukraine verurteilt. Doch wenn das Erdogan-Regime eine völkerrechtswidrige Aggression verurteilt, könnten nicht nur Kurden und Armenier, sondern selbst Türken und gar die NATO-Partner hellhörig werden. Hat dieser Despot nicht 2018-19 mehrfach dasselbe angeordnet?

Vielleicht mag es angesichts der tagtäglichen Schreckensbilder aus ukrainischen Städten und des Kampfs der Ukrainer gegen den von Putin befohlenen Massenmord nicht opportun erscheinen, an andere Verbrechen dieser Art zu erinnern. Doch nicht um Putins Aggressionen derselben Art in Tschetschenien und Syrien geht es, sondern um die Türkei selbst. Im Januar 2018 hat der NATO-Staat ohne irgendwie bedroht worden zu sein die kurdisch besiedelte Region Afrin angegriffen, tausende Menschen getötet und 300.000 Bewohner vertrieben. Zusammen mit arabisch-syrischen Dschihadistenmilizen hat die Türkei ein Protektorat geschaffen. Afrin war seitdem Schauplatz ethnischer Säuberungen und schwerster Menschenrechtsverletzungen. Die NATO hat diesen eklatanten Völkerrechtsbruch mit lauen Protesten abgetan und die Türkei gewähren lassen.

Dasselbe geschah im März 2019, als die Türkei in den Norden Rojavas einmarschierte, das Gebiet auf 300 km Länge und in 50 km Tiefe bombardierte und 130.000 kurdische Bewohner vertrieb. US-Präsident Trump soll seinem Amtskollegen Erdoğan in einem Telefonat sogar grünes Licht für die Offensive gegeben haben. Der türkische Außenminister Çavuşoğlus forderte sogar bei der NATO Solidarität für die Invasion. Frankreich reagierte auf Forderung mit der Drohung, EU-Sanktionen gegen die Türkei zu verhängen. Danach geschah nichts, im Gegenteil:  Deutschland setzte seinen Rüstungsexport an den NATO-Partner Türkei ungerührt fort. Dabei hatte die Türkei ganz eindeutig mit ihrem Angriff Völkerrecht gebrochen, denn die kurdisch geführte SDF hatte die Türkei in keiner Weise angegriffen. Die Türkei hält dieses Territorium jetzt besetzt und siedelt syrische Extremisten an. Dort organisiert sie übrigens derzeit straflos die Neuformierung des IS.

Dasselbe lässt sich auch von den USA behaupten, die an der Spitze einer „Allianz der Willigen“ 2003 in den Irak einfielen, nachdem sie einen Kriegsgrund fabriziert hatten. Später musste die US-Regierung zugeben, dass die US-Geheimdienste die Existenz von Massenvernichtungswaffen in der Hand von Saddam Hussein erfunden hatten. Das mag jetzt lange her sein, und soll nicht im mindestens irgendeine völkerrechtswidrige Handlung von heute relativieren, denn für die Invasion Russlands in der Ukraine gibt es absolut keine Rechtfertigung.

Doch muss klar gestellt werden, dass Völkerrecht unteilbar und die territoriale Integrität und Souveränität von Staaten ein Grundprinzip der internationalen Rechtsordnung ist. Sie muss von allen UN-Mitgliedern geachtet werden. Wenn man notorischen Rechtsbrechern von der Sorte Putin, Erdogan, Xi Jingping keinen billigen Vorwand für neue militärische Abenteuer liefern will, wird die NATO in Zukunft konsequenter auf das Handeln ihrer Mitgliedstaaten zu achten haben. Wer heute zu Recht den Angriffskrieg gegen die Ukraine verurteilt und gestern dasselbe im Fall der Annexion der Krim tat, darf es morgen nicht mehr achselzuckend durchgehen lassen, wenn die Türkei wieder in die Kurdengebiete der Nachbarstaaten einfällt.