Politik | Steuererhöhung

Neues GIS-Gesetz diskutiert

Bereits im Vorfeld stand die geplante GIS-Erhöhung auf leerstehende Zweitwohnungen unter Beschuss. Heute wurde die Reform im Landtag diskutiert.
Immobiliensteuer
Foto: Pixabay
Im vergangenen Oktober hat die Landesregierung einen Gesetzesvorschlag erarbeitet, mit dem die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) ab 2023 neu geregelt und das geltende Landesgesetz Nr. 3 vom 23. April 2014 geändert werden sollte, mit dem die Gemeindeimmobiliensteuer eingeführt worden war. Wie Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der Präsentation seinerzeit erklärte, sollten damit die Voraussetzungen für leistbares Wohnen geschaffen und der akuten Wohnungsnot ein Riegel vorgeschoben werden. Der Gesetzesentwurf sah eine Anhebung der GIS-Steuer auf 2,5 bis 3,5 Prozent für leerstehender Wohnungen in Gemeinden vor, die von akuter Wohnungsnot betroffen sind.
 

Wen trifft es?

 
Infolge der Kritik seitens der Arbeitnehmer-Fraktion, die den Mittelstand durch das neue Gesetz benachteiligt sah, wurde eine überarbeitete Version der zuständigen Landtagskommission vorgelegt. Auch dort gab es Diskussionen rund um die Frage, wen das Gesetz „treffen“ sollte. Vor allem die Lega, Koalitionspartner der SVP, stand dem Entwurf skeptisch gegenüber. Rita Mattei, Fraktionssprecherin der Lega, hatte sogar angekündigt, dass die Lega ihre Zustimmung verweigern wird, sollten keine Nachbesserungen erfolgen.
Kritik kam auch von der Opposition: Carlo Vettori, Abgeordneter der Forza Italia, sprach sich klar gegen eine Anhebung der GIS aus, Paul Köllensperger vom Team K dagegen kündigte eine Reihe von Änderungsanträgen an, „um dieses Gesetz gerechter und wirksamer zu machen.” 
 
 
 

Keine Steuer-Mehreinnahmen, sondern Verschiebung

 
In den Koalitionsgesprächen haben sich SVP und Lega darauf verständigt, Maßnahmen gegen die Wohnungsnot zu ergreifen, erklärte Landeshauptmann Kompatscher im Rahmen der heutigen Debatte. Eine der Maßnahmen beinhaltet Steuererhöhungen für Wohnungen, die bereits seit längerer Zeit leer stehen und für ungenutzten Baugrund bzw. für „ewige Baustellen“. Wie im ursprünglichen Gesetzesvorschlag vorgesehen, werden die neuen Steuersätze nur in jenen Gemeinden zur Anwendung kommen, in denen ein erhöhter Wohnungsbedarf besteht. Welche Gemeinden unter diese Regelung fallen, soll jährlich festgelegt werden, so Kompatscher. Die Kriterien dafür sind der über dem Landesdurchschnitt liegende Kaufpreis und Mietzins. Die betroffenen Gemeinden können selbst den genauen Prozentsatz festlegen, der sich allerdings im Rahmen zwischen 2,5 bis 3,5 Prozent bewegen muss. „Wir glauben, dass mit einer solchen Bestimmung ein zusätzlicher Anreiz geschaffen wird, Wohnraum, der bisher leer gestanden ist, zur Verfügung zu stellen“, so der Landeshauptmann, der betonte, dass das Ziel nicht steuerliche Mehreinnahmen sind. De facto erfolge nämlich eine Verschiebung: Ungenutzte Wohnungen, die für einen längeren Zeitraum leer stehen, werden höher besteuert, während die Steuer für vermietete Wohnungen sinken wird. Dasselbe gilt für ungenutzten Baugrund: Mit der Anhebung der GIS soll etwaigen Spekulationen ein Riegel vorgeschoben werden. Vorgesehen sind allerdings eine Reihe von Ausnahmen, so sind beispielsweise Anliegerwohnungen von dieser Regel ausgenommen. „Wir wissen, dass diese Maßnahme alleine das Problem der Wohnungsnot nicht lösen wird“, erklärte Landeshauptmann Kompatscher am Ende seiner Ausführungen und betonte, dass noch weitere Maßnahmen folgen müssen, um für die Menschen, die in Südtirol leben und arbeiten, leistbaren Wohnraum zu schaffen.
 
Nach der eingehenden Generaldebatte, in der die einzelnen Abgeordneten nicht nur Kritik übten, sondern auch Änderungsvorschläge einbrachten, steht morgen (8. April) die Artikel-Debatte und die Abstimmung auf der Tagesordnung.
 
 
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Dietmar Holzner Do., 07.04.2022 - 20:09

Sich zu 100% mit öffentlichen Geldern seine Immobilie sanieren lassen (dabei gleich noch 50% Förderung für neue Haushaltsgeräte und Einrichtung abstauben) und sie dann
a) so überteuert zu veräußern oder zu vermieten, dass sie sich kein Normalverdiener leisten kann oder
b) sie leerstehen zu lassen, aber auch nicht bereit zu sein, die Paar Prozente GIS-Erhöhung zu zahlen. Dass man dabei auch noch durch Nixtun Geld verdient, weil durch die Preisspirale der Werte der Immobilie ständig stiegt, sei nur am Rande erwähnt.

Ich muss mal googeln, was unter den Begriffen "soziale Gerechtigkeit" oder "Nachhaltigkeit" zu finden ist ...

Do., 07.04.2022 - 20:09 Permalink
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Dietmar Nußbaumer Do., 07.04.2022 - 21:27

Vielleicht sollte auch mal zum Thema Mieterschutz nachgedacht werden. Auf der anderen Seite gibt es, soweit ich das mitbekommen habe, viele Käufer aus außerhalb der Provinz und dem Ausland, die hier Zweit-, oder vielmehr Dritt-, Viert-, ... -Wohnungen kaufen und daher die Immobilienpreise in die Höhe treiben. Gäbe es hier eine Möglichkeit, dies zu unterbinden, oder zumindest diese Eigentümer steuerlich zu vergraulen (Stichwort: GIS)?

Do., 07.04.2022 - 21:27 Permalink
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Josef Fulterer Fr., 08.04.2022 - 07:02

Antwort auf von Martin Aufderklamm

Zu Martin Aufderklamm:
Private Wohnungsbesitzer nehmen nach dem Auszug eines Mieters, die notwendigen Reparaturen vor. Das Wohnbauinstitut räumt die Wohnungen bis auf den Fast-Rohbauzustand aus und saniert recht aufwändig mit komplizierten langwierigen Ausschreibungen.
Ist dafür die Überbesetzung des Wohnbauinstitutes mit Beamten oder der unter dem großen Luis eingeführte Umgang mit öffentlichem Geld die Ursache?

Fr., 08.04.2022 - 07:02 Permalink