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Kein Allheilmittel

Nach zig Änderungsanträgen und einer mehrstündigen Diskussion wurde der Gesetzesentwurf zur Leerstandsregelung und Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) mehrheitlich genehmigt.
Kompatscher, consiglio provinciale
Foto: Martin Werth - Landtag
Der Gesetzesentwurf zur „Leerstandsregelung und andere Bestimmungen zur Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)“, eingebracht von Landeshauptmann Arno Kompatscher und dem Landtagsabgeordneten Gert Lanz, soll der Wohnungsnot entgegenwirken und Immobilien-Spekulationen einen Riegel vorschieben.
„Das Gesetz wird kein Allheilmittel, aber ein Schritt in die richtige Richtung sein“, erklärte Landeshauptmann Kompatscher im Anschluss an die gestrige (8. April) Abstimmung, in der die Abgeordneten mit 18 Ja, 6 Nein und 6 Enthaltungen mehrheitlich für die Annahme stimmten.
 
Das Gesetz wird kein Allheilmittel, aber ein Schritt in die richtige Richtung sein.
 
Mit dem Gesetz werden Wohnungen, die über einen längeren Zeitraum hinweg leer stehen, dauerhaft ungenützte Baugrundstücke und ewige Baustellen höher besteuert. Gleichzeitig wird die Bereitstellung von Wohnungen an die ansässige Bevölkerung steuerlich begünstigt. Man erwartet sich, dass durch die Bereitstellung von zusätzlichem Wohnraum die Miet- und Kaufpreise sinken. Auch Spekulationen sollen durch die höhere Besteuerung von ungenutzten Immobilien ihren Reiz verlieren.
„Laut den Berechnungen des Landes Südtirol dürften maximal 30 Gemeinden in die Kriterien der Wohnungsnot fallen“, warnte der Landeshauptmann allerdings vor zu hohen Erwartungen.
 

Steuersatz zwischen 2,5 und 3,5 Prozent

Konkret sieht das neue Gesetz eine höhere Besteuerung leerstehendeWohnungen in Gemeinden vor, die laut statistischer Erhebung als Gemeinden mit Wohnungsnot gelten. In diesen Gemeinden soll ein Steuersatz von mindestens 2,5 Prozent und maximal 3,5 Prozent gelten. Die Landesregierung wird jährlich auf der Grundlage einer statistischen Erhebung festlegen, in welchen Gemeinden die Wohnungsnot besonders groß ist. Der Hebesatz für eine leerstehende Wohnung liegt im Allgemeinen bei 0,76 Prozent, er kann aber von den Gemeinden auf 1,56 Prozent angehoben werden. 
 
 

Steuerentlastung für vermietete Wohnungen

Während der Steuersatz für leerstehende Wohnung angehoben wird, wird er gleichzeitig für vermietete Wohnungen gesenkt, und zwar um mindestens 0,1 Prozent in Relation auf den ordentlichen Steuersatz. Den Gemeinden soll zudem die Möglichkeit einer weiteren Senkung eingeräumt werden. Jenen Gemeinden, in denen keine Wohnungsnot herrscht, wird es freigestellt, ob sie die Bestimmungen in Bezug auf das leistbare Wohnen in ihren Verordnungen zur Gemeindeimmobiliensteuer übernehmen. Der Hebesatz für vermietete Wohnungen soll jedoch um mindestens 0,2 Prozent in Bezug auf den ordentlichen Steuersatz herabgesetzt werden.
 
Bei Baugründen in Gemeinden mit Wohnungsnot soll künftig nach 35 Monaten (technische Zeit für die Abwicklung eines Bauvorhabens) ein erhöhter Steuersatz angewandt werden, und zwar zwischen 2,5 und 3,5 Prozent. Bei kleinen Baugründen mit geringem Marktwert greift diese Regelung nicht.
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Arne Saknussemm Sa., 09.04.2022 - 14:36

Und diese paar Prozent sollten irgend etwas bewirken? Es ist unseren Politikern anscheinend immer noch nicht zu dumm die Leute zu verarschen!

Sa., 09.04.2022 - 14:36 Permalink
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Ein Leser Mo., 11.04.2022 - 10:52

Antwort auf von Josef Fulterer

Der Vermieter kann sich ganz einfach für die Pauschalbesteuerung der Mieteinnahmen (cedolare secca) entscheiden.
Fixer Satz von 21% und in Gemeinden mit Wohnungsnotstand (zB Bozen) reduzierbar auf 10% (!). Zudem ist man auch von der Zahlung der jährlichen Registergebühren (2% auf die Jahresmiete) befreit.
Der geringste Einkommenssteuersatz beginnt bei 23%…also nur nicht die IRPEF als Ausrede für die hohe Miete hernehmen.

Mo., 11.04.2022 - 10:52 Permalink
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Josef Fulterer So., 10.04.2022 - 14:37

Antwort auf von G. P.

Um die Wohnungsbesitzer zum Vermieten zu bringen, müsste an den Mieterschutz-Gesetzen gearbeitet werden.
Zuviele Wohnungsbesitzer haben mit Mietern ihre unguten Erfahrungen gemacht.
Die Miete wurde nicht bezahlt und die Wohnung herunter gewohnt. Nach langen kostspieligen gerichtlichen Auseinandersetzungen, wurde von schrägen Mietern, vor dem Auszug auch noch die Einrichtung zertrümmert.
Nach solchen Erfahrungen, werden Wohnungsbesitzer auch mit derAndrohung von "Prozentlein" nicht bereit sein, das riskante Verlustgeschäft mit der Wohnungsvermietung einzugehen.

So., 10.04.2022 - 14:37 Permalink
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Martin Aufderklamm Mo., 11.04.2022 - 20:50

Antwort auf von Josef Fulterer

Werde den Eindruck nicht los, dass es sich nur um fadenscheinige Ausreden handelt. Klingt ja so, als ob jeder Mieter jede Wohnung in die Luft jagt?! Noch, wo in Südtirol jeder jeden kennt.
Weiters, in wieweit ist es gerechtfertigt öffentlichen Raum (Kubatur) zuhorten, nur um das private Geld zu parken.
Zusätzlich zu den leerstehenden Wohnungen gibt es ein Mehr an Nachfrage.
Bei einem Land wie Südtirol mit einem kleinsten Prozentsatz an bebaubarer und bewohnbarer Fläche eine perverse Situation.

Mo., 11.04.2022 - 20:50 Permalink