Politik | Sieg des NEIN

Eine verdiente Watschn

Echte politische Mitbestimmung von unten bleibt der SVP fremd, der Geringschätzung der direkten Demokratie bleibt sie treu. Ob sie aus dem 2. verlorenen Referendum lernt?
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Wie erwartet hat die Südtiroler Wählerschaft den Rückbau der Bürgerrechte bei der direkten Mitbestimmung mehr als deutlich abgelehnt. Erwartet hat das auch die SVP selbst, zumal sie selbst auf die Plakatierung verzichtet hat. In den wenigen medialen Auftritten vor der Abstimmung war der SVP die Argumentationsnot anzumerken. Erschwerend noch der Umstand von zwei Volksabstimmungen im Abstand von zwei Wochen mit entsprechender Geldverschwendung. Anscheinend ist auch das Abstimmungsheft nicht flächendeckend allen Haushalten zugestellt worden. Dabei lag die Alternative zum neuerlichen Alleingang der SVP (mit Lega und FI) auf dem Tisch: ein von den GRÜNEN vorgelegtes Anpassungsgesetz zur Behebung einiger „technischer“ Mängel des L.G. Nr. 22 vom 3.12.2018. Doch SVP-Lega-FI wollten durchmarschieren.

Was bleibt ist der Eindruck der absoluten Geringschätzung des ganzen Themas seitens der Regierungsparteien. Für Kenner der Materie hat diese traurige Episode von Neuem gezeigt, dass die SVP mit direkter Demokratie nichts anfangen kann. Wie anders ist es zu erklären, dass sich Amhof und Noggler 2015-2017 nach jahrelangem Dialog mit Opposition und Bürgern auf ein Gesetz verständigen, dass dann ohne Not 2021 wieder zerlegt und als „nicht anwendbar“ erklärt wird? Dass M. Amhof die Streichung des Grundrechts aufs bestätigende Referendum damit begründet, dass die Bürger ja sonst genug Rechte hätten? Dass ein Eiertanz um das Büro für politische Bildung aufgeführt wird, obwohl der Landtag seit 3 Jahren den Auftrag hat, ein solches einzurichten? Dass der Landeshauptmann 2,4 Mio. Euro für eine landesweite Tour zur Nachhaltigkeit ausgibt, genug Geld, um ein seriöses Büro für Bürgerbeteiligung 10 Jahre arbeiten zu lassen? Dass Achammer und Kompatscher die Verfassungswidrigkeit eines Landesgesetzes (Nr.22/2018) herbeiwünschen, weil es, obwohl selbst verabschiedet, nicht mehr in den Kram passt? 

Widersprüchlich und geringschätzend diese Art des Umgangs mit der direkten Demokratie. Dabei hat die SVP dieses ganze Theater bereits 2013-14 einmal aufgeführt, als der damalige Obmann Pichler-Rolle mit einem misslungenen Direkte-Demokratie-Gesetz bei einem bestätigenden Referendum eine Abfuhr erhielt. Undenkbar wäre es in der Schweiz, mit den Grundrechten der Bürger und Bürgerinnen so leichtfertig umzugehen, gar das in der Schweiz am häufigsten gebrauchte direktdemokratische Recht, nämlich das Referendum, abzuschaffen. Das hat selbst die SVP-Wähler gefrustet, die gestern in Massen der Urne fern geblieben sind. Bei den Wählern einen schalen Eindruck muss ein weiteres, wenig bekanntes Detail in Sachen direkter Demokratie wecken. Die zuständige Richterkommission hat einen Antrag auf eine Landesvolksinitiative (zum Artenschutz) im April 2022 für nicht zulässig erklärt. Nach dem am Quorum gescheiterten Referendum von 2009, nach zwei misslungene Reformversuchen der SVP 2013-14 und 2021-22, nach dem unterlaufenen Referendum zum Flughafen im Juni 2016 und der Blockade einer Volksinitiative gleich zu Beginn: warum sollten die Bürger die Instrumente direkter Demokratie überhaupt nutzen, wenn ihnen von der politischen Vertretung und den Institutionen nichts als Prügel in den Weg gelegt werden?

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Erwin Demichiel Mo., 30.05.2022 - 23:54

„Die zuständige Richterkommission hat einen Antrag auf eine Landesvolksinitiative (zum Artenschutz) im April 2022 für nicht zulässig erklärt.“
Der Begriff „Richterkommission“ ist leider irreführend. Es ist eine Juristenkommission. Dass diese drei Personen in ihrem Brotberuf Richter sind (je eine aus dem Landesgericht, Verwaltungsgericht und Rechnungshof) verleiht ihnen bei dieser ihrer Tätigkeit im Rahmen des Gesetzes zur direkten Demokratie keine zusätzliche Autorität, da sie keine richterliche Tätigkeit ausüben. Sie sind ‚Zivilpersonen‘ in einer Kommission, wie es sie zu tausenden gibt. Betrachtet man ihre bisherige erstaunliche Performanz, die an das Wirken der heiligen Inquisition gemahnt, so scheint dieses Realitätsbewusstsein kaum vorhanden zu sein: sie maßen sich z.B. ungeniert Kompetenzen an, die dieser Kommission überhaupt nicht zustehen. Beispielsweise letzthin, als sie sich in verwaltungstechnische Vorgänge eingemischt und die Gültigkeit von 16.000 Unterschriften von BürgerInnen zum gerade stattgefundenen Referendum annulliert hat. Und die Landesverwaltung hat es nicht gewagt, sich diesem offensichtlich absurden und für sie demütigenden Beschluss zu widersetzen. Dass das Referendum trotzdem stattfinden konnte, war der Tatsache zu verdanken, dass es auch 14 Landtagsabgeordnete beantragt haben. Möglicherweise fühlt sich diese Kommission auch durch die rechtliche Deckung geschützt, die dadurch zustande kommt, dass ein Rekurs gegen sie vor dem Landesgericht stattfinden muss und somit ihre Berufskollegen über ihr Handeln urteilen müssen. Mehr Befangenheit geht wohl nicht.

Nun werden in unserem Land die Verwaltungsrichter politisch bestellt und bald wird das auch für einen Teil der Richter des Rechnungshofes möglich sein. Nur ein böswilliger Mensch würde aber auf den Gedanken kommen, dass unter solchen Umständen der ‚voce del padrone‘ sehr aufmerksam gelauscht wird.

Mo., 30.05.2022 - 23:54 Permalink
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Josef Fulterer Di., 31.05.2022 - 05:59

Antwort auf von Erwin Demichiel

Die aus den Magnago- und Durnwalder-Zeiten "mit dem Durchsetzen was zu glauben und was r e c h t ist" verwöhnte SVP, hat trotz der laufenden Stimmenverluste noch immer nicht begriffen, dass der Zug der absoluten SVP-Hörigkeit schon unter dem Durnwalder abgefahren ist.

Di., 31.05.2022 - 05:59 Permalink
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Sepp.Bacher Di., 31.05.2022 - 09:11

Thomas, einen Satz hast du nicht fertig formuliert: "Undenkbar wäre es in der Schweiz, mit den Grundrechten der Bürger und Bürgerinnen so leichtfertig."!?

Di., 31.05.2022 - 09:11 Permalink
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Thomas Benedikter Di., 31.05.2022 - 10:37

Antwort auf von Sepp.Bacher

Vielen Dank, lieber Sepp, für den Hinweis, der Satz ist ergänzt. Danke auch für die Information von Erwin. Damit wird klar, dass eine sich allmächtig gebärdende "Juristenkommission" das nächste große Hindernis für die Anwendung der politischen Bürgerrechte ist. Der Rechtsweg ist aufwändig und kostspielig. Wir Bürger brauchen tatsächlich einen langen Atem. Vielleicht wird gegen die Jahrhundertmitte noch was draus......

Di., 31.05.2022 - 10:37 Permalink