Wirtschaft | Gegendarstellung

„Mit Freude und Herz“

Die Spezialbier-Brauerei Forst A.G fordert die Veröffentlichung folgender Richtigstellung zur Kolumne „Red Carpet mit Löchern“.

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Foto: freiundzeit
Nehmen im Namen und Auftrag der Spezialbier-Brauerei Forst A.G. (auch Brauerei Forst) Bezug auf den am 29.09.2022 im Salto erschienenen Artikel „Kurios“, mit der Überschrift „Red Carpet mit Löchern“ (dann als Kolumne gezeichnet) um eine in der Form und Größe angebrachte Richtigstellung, im Sinne des Pressegesetzes, zu verlangen.
Die Inhalte des Artikels, mit seinen Unterstellungen, sind ruf- und betriebsschädigend, unprofessionell recherchiert und schlichtweg falsch.
Wäre der Autor seiner berufsethischen Pflicht nachgekommen, hätte er zumindest bei der Brauerei Forst die verpflichtende Abklärung und Rückfrage eingeleitet, was aber unterblieben ist.
Hätte er gewissenhaft recherchiert, wäre er nicht zu den offensichtlich, wie schon angemerkt, schädigenden und falschen Berichten gekommen, u.a. dass die Brauerei Forst nur die Hälfte der Einnahmen für „Südtirol in Not“ verwendet hätte.
Kurz zu den Fakten:
Alle Überweisungen wurden, wie aus der Einladung ersichtlich, direkt auf das Spendenkonto von Südtirol Hilft eingezahlt.
70 Ehrengäste haben bezahlt, davon haben einige Einzeltickets erworben.
Die Spende von 109.950,00 € stellt sich wie folgt zusammen:
88.700,00 € Eintritte von anwesenden Gästen,
16.850,00 € Eintritte von nicht anwesenden Gästen und zusätzliche Spenden
4.400,00 € durch die Versteigerung
Für die Sponsoren waren insgesamt 65 Freitickets vorgesehen, welche nicht alle in Anspruch genommen wurden.
Von Joe der Film (Cast, Crew, sowie geladene Gäste aus Politik/Wirtschaft) waren ebenfalls 82 Personen mit Freikarten anwesend.
Die Presse war mit 11 Personen vertreten, davon waren 6 Personen auch beim Essen anwesend.
 
 
 
 
Von den vorgesehenen ca. 300 Personen, waren somit ca. 220 Personen anwesend.
Die TOM-Bola-Lose wurden unter Sponsoren und zahlenden Gästen verteilt. Die entsprechenden Preise wurden von Joe der Film, Snowflys und der Brauerei Forst gratis zur Verfügung gestellt.
Bei der Versteigerung wurde ein zusätzlicher Betrag von 4.400,00 € erzielt.
 
Die Ausstattung und Einrichtung des „Kinosaales, sowie das Essen samt Getränken, als auch die Security Firma und alle Mitarbeiter für das Event, wurden zur Gänze von der Brauerei Forst bezahlt.
 
Dieses Event für Kultur und Solidarität in Südtirol haben Frau Cellina von Mannstein mit der Brauerei Forst, mit Freude und Herz veranstaltet; dafür erwarten sie sich sicherlich keinen Dank von Salto BZ, verwehren sich aber von ehrrührigen, falschen und betriebsschädigenden Unterstellungen und behalten sich auch gerichtliche Schritte zur Wahrung ihrer Rechte vor.
 
RA Dr. Gerhard Brandstätter
RA Dr. Karl Pfeifer
 
Unabhängig von ihrem Inhalt ist die Redaktion laut Pressegesetz verpflichtet, diese Richtigstellung zu veröffentlichen. Das Schreiben enthält den schwerwiegenden Vorwurf gegenüber dem Autor, „unprofessionell recherchiert“ zu haben und „seiner berufsethischen Pflicht“ nicht nachgekommen zu sein.
Diese unqualifizierten Unterstellungen betrachte ich als ehrenrührig und geschäftsschädigend. In diesem Sinne behalte ich mir alle rechtlichen Schritte gegenüber den Verfassern wie auch den Auftraggebern dieser Richtigstellung vor.
 
Christoph Franceschini
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rotaderga Mi., 05.10.2022 - 16:12

Frei nach Peter Ustinov:
Um die Wahrheit zu finden, zieht man in Frankreich etwas ab, in Deutschland fügt man etwas hinzu, und in England wechselt man das Thema.
Vielerorts überlässt man das Thema ganz den akademischen Titelträgern.
Man lebt nicht von Lüge und Wahrheit, oder?
Joe versteht das ganz sicher!
(ENA)

Mi., 05.10.2022 - 16:12 Permalink
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Robert Hölzl Mi., 05.10.2022 - 17:00

Im Gegensatz zur Brauerei findet es Franceschini nicht für notwendig auf die Darstellung und deren Inhalt Punkt für Punkt einzugehen. Wahrscheinlich ist er noch dabei zu investigieren und recherchieren. :-)

Mi., 05.10.2022 - 17:00 Permalink
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gorgias Mi., 05.10.2022 - 17:42

>70 Ehrengäste haben bezahlt, davon haben einige Einzeltickets erworben. <
>88.700,00 € Eintritte von anwesenden Gästen,
16.850,00 € Eintritte von nicht anwesenden Gästen<
Daraus würde folgen, dass die Einnahmen über die Eintritte insgesamt 105550,00 € betragen.
Das Zwei-Personen-Ticket, soweit ich informiert bin kostet 2500 Euro. Aber wieviel kostet das Einzelticket? 1250 € können es nicht sein, denn sonst müsste 15550,00 / 1250 einen ganzteiligen Betrag ergeben (weil 2500 ein Vielfaches von 1250 ist), aber als Ergebnis der Division beträgt 84,44.
Es wäre interessant zu erfahren, wie viele Einzeltickets und wie viele Zwei-Personen-Tickets insgesamt verkauft wurden und wieviel der Preis eines Einzeltickets beträgt. Weiß da jemand mehr?
Disclaimer:
Da jetzt die Causa anfängt langsam spannend zu werden, würde mich interessieren genauere Daten zu erhalten, um die Gegendarstellung besser rechnerisch nachvollziehen zu können. Dieser Beitrag beabsichtigt keine Unterstellungen zu keiner der beteiligten Parteien. Weder in expliziter noch in impliziter Form.
Die oben angeführten Überlegungen können sowohl Rechen- als auch Logikfehler enthalten, als aus nicht korrekt rezipierte Grundannahmen folgern. Die weitere Verbreitung ist ohne Gewähr und auf eigene Verantwortung.
Ergänzende oder korrigierende Anmerkungen sind ausdrücklich erwünscht.

Mi., 05.10.2022 - 17:42 Permalink
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Salto User
Günther Alois … Mi., 05.10.2022 - 18:05

Ich nehme an,dass Herr Franceschini gewissenhaft recherchiert hat! Seltsam dass er in dieser Angelegenheit im Auftrag von der Brauerei Forst von Anwälten angeschrieben wird???

Mi., 05.10.2022 - 18:05 Permalink
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Lukas Lobis Do., 06.10.2022 - 14:01

Lieber Christoph! Das Schreiben ist der Beweis für die schlechte Recherche und deinen fragwürdigen Umgang mit der berufsethischen Pflicht als Journalist. Nicht gelesen oder nicht verstanden? Das nimmt langsam tragische Züge an. Sehr schade…

Do., 06.10.2022 - 14:01 Permalink
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Profil für Benutzer Christoph Franceschini
Christoph Fran… Do., 06.10.2022 - 15:39

Antwort auf von Lukas Lobis

Lieber Lukas, ein Schauspieler, der sich auf dem roten Teppich von dafür engagierten Laiendarstellern bejubeln lässt & Autogramme austeilt, der sollte lieber nicht über das Berufsethos anderer urteilen. Kennst du den Spruch: Wessen Brot ich ess dessen Lied ich sing? Er gilt zum Glück nicht für alle.

Do., 06.10.2022 - 15:39 Permalink
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Profil für Benutzer Lukas Lobis
Lukas Lobis Do., 06.10.2022 - 17:46

Antwort auf von Christoph Fran…

Das wäre ganz schön teuer für uns. Jeden Abend jede Menge Autogramme und mindestens genau so viele Fotos mit Menschen, die den Film offensichtlich einfach nur gut finden. Wir freuen uns über jeden einzelnen. Aber bezahlen tun wir dafür nicht. Du versuchst jetzt, uns zu diskreditieren, indem du vom Thema ablenkst und die „red carpet Show“ bei der Premiere ansprichst. War übrigens genau so angekündigt. Was mich aber wirklich überrascht ist die billige und durchschaubare Methode, die du anwendest. Ist echt entäuschend, hatte ein anderes Bild von dir. Damit schließe ich für meinen Teil diese fast schon groteske Farce ab, hab grad anderes zu tun, als mich auf derart unnötige Diskussionen einzulassen. Sei mir gegrüßt und komm uns mal besuchen, schau dir den Film an und dann zerreiss uns in der Luft oder fall uns in die Arme. Wonach dir gerade ist, you‘r welcome!

Do., 06.10.2022 - 17:46 Permalink
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Stefan S Fr., 07.10.2022 - 13:23

Antwort auf von Lukas Lobis

"Aber bezahlen tun wir dafür nicht."
Sehr treffend formuliert :-)
Na hoffentlich sind die Spendenquittung auch so gönnerhaft wie die ganze Veranstaltung. Bleibt immer noch die Frage, wer bezahlt...
Was wirklich seltsam anmutet ist die Reaktion per Anwalt und hier... Wespennest?

Fr., 07.10.2022 - 13:23 Permalink
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Profil für Benutzer Hartmuth Staffler
Hartmuth Staffler Fr., 07.10.2022 - 08:27

Die beiden Rechtsanwälte haben in ihrem Schriftsatz im letzten Absatz das Wort "verwehren" in einem kuriosen und auf jeden Fall falschen Zusammenhang gebraucht. Man kann jemandem etwas verwehren, oder man kann sich gegen etwas verwahren, aber man kann sich nicht "von etwas verwehren". Von Rechtsanwälten würde man sich eigentlich einen korrekten Sprachgebrauch erwarten.

Fr., 07.10.2022 - 08:27 Permalink