Politik | Konsum

Lebensmittelkennzeichnung wird Pflicht

Bereits seit Langem von Konsumenten und Produzenten gefordert, soll sie nun endlich kommen: eine verpflichtende Lebensmittelkennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung.
Einfache Speisekarte
Foto: Oswald Stimpfl
Eingebracht wurde der Gesetzesentwurf vom Landtagsabgeordneten der SVP Manfred Vallazza. Der Bauernvertreter weist in seiner Aussendung darauf hin, dass es bereits seit Längerem im Interesse, sowohl von Bauern, deren Vertretern sowie von Verbrauchern liegt, über die Herkunft von Lebensmitteln informiert zu werden. Mit Einführung dieses Gesetzes soll mehr Transparenz bei der Produktherkunft geschaffen werden. „Der Konsument hat somit die Wahl, einheimische Produkte zu erkennen und bewusst darauf zuzugreifen“, so Vallazza.
 
 
 
Künftig soll in der Gemeinschaftsverpflegung, dazu zählen Einrichtungen jeder Art wie Kantinen, Restaurants, Schulen, Krankenhäuser oder Catering-Unternehmen, die Angabe des Herkunftsortes von Lebensmitteln verpflichtend sein. Des Gesetz soll der leichteren Umsetzbarkeit wegen bereits bei der Verwendung von kleinsten Mengen in einem Gericht zur Anwendung kommen. „Dieser Gesetzentwurf ist längst überfällig. Nach unzähligen Gesprächen ist es uns indessen gelungen, gemeinsam einen überzeugenden Entwurf auf den Weg zu bringen. Wir haben ihn auf Grundlage des finnischen und französischen Modells erarbeitet und entschieden, keinen Verweis auf die Menge einer Zutat zu machen. Auch können die Angaben in verschiedenster Weise getätigt werden. Dem Betreiber der Gemeinschaftsverpflegung steht es frei, ob die Angabe auf der Speisekarte, dem Menüplan oder auf einem Plakat erfolgt“, erklärt der SVP-Landtagsabgeordnete.
 
Der Konsument hat somit die Wahl, einheimische Produkte zu erkennen und bewusst darauf zuzugreifen.
 
Mitunterzeichnet wurde der Gesetzesentwurf von den Abgeordneten Josef Noggler, Franz Locher und Brigitte Foppa, welche diesen Entwurf zum Wohle der Landwirtschaft und des bewussten Konsums in Südtirol unterstützen. Die Anbieter können entscheiden, ob für jedes Gericht spezifisch die Herkunftsangabe gemacht wird oder ob Angaben bevorzugt werden, die sich auf die Gesamtheit der Gerichte beziehen. Sie müssen jedoch über geeignete Unterlagen oder Systeme verfügen, um die angegebenen Informationen über die Herkunft der Produkte nachzuweisen. „Damit das Ganze auch eingehalten wird, braucht es Kontrollen und gegebenenfalls bei Missachtung auch Sanktionen“, betont Vallazza.
 

Konsumenteninformation zur Bewusstseinsbildung

 
Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, durch die Transparenz bei der Produktherkunft den Verbrauchern zu ermöglichen, ihre Speisenauswahl danach auszurichten. Gleichzeitig soll damit die sozioökonomische Situation der Berglandwirtschaft gestärkt werden bzw. der Erhalt landwirtschaftlicher Betriebe und somit der Verbleib der Landwirte in den landwirtschaftlich genutzten Gebieten im ländlichen Raum gefördert werden. „Damit wir auch zukünftig noch Lebensmittel hierzulande produzieren, müssen wir die heimische Landwirtschaft unterstützen und Bedingungen schaffen, um die Überlebensgrundlage für Landwirte zu sichern“, erklärt der SVP-Politiker. Bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfes hat der Innsbrucker Universitätsprofessor Walter Obwexer seine Unterstützung durch seine rechtliche Expertise beigesteuert.
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Karl Trojer Mo., 14.11.2022 - 11:01

Diese Initiative trägt nicht nur zu mehr Gesundheit bei, sie erbringt, durch die Förderung regionalen Wirtschaftens, auch mehr Versorgungssicherheit in Krisenzeiten.

Mo., 14.11.2022 - 11:01 Permalink