Politik | SVP

Vallazza rehabilitiert

Der Landtagsabgeordnete Manfred Vallazza ist rehabilitiert. Das hat die SVP-Parteileitung am heutigen Montag entschieden.
Vallazza, Manfred
Foto: Facebook
Der Skandal rund um den SVP-Landtagsabgeordneten Manfred Vallazza und das Gadertaler System der Wohnbauförderung hat einigen Staub aufgewirbelt. Aufgedeckt wurde die Geschichte im vergangenen August von Salto-Redakteur Christoph Franceschini, der in seinem Artikel „Vallazzas Schwester“ ein Urteil des Bozner Verwaltungsgerichts gegen die Gemeinde Wengen aufgegriffen hat. Darin werden dem Grundeigentümer Vallazza und dessen Schwester vorgeworfen, unter mehreren Gesichtspunkten finanzielle Vorteile erlangt zu haben, während gleichzeitig der öffentlichen Hand ein finanzieller Nachteil entstanden ist.
 
 
 
Rund drei Wochen später, am 6. September, hat Parteiobmann Philipp Achammer den Gadertaler Politiker von sämtlichen Parteifunktionen entbunden. Wie es in der Erklärung hieß: „Im Hinblick auf die eingehende und umfassende Klärung der erhobenen Vorwürfe wird Manfred Vallazza vorläufig von sämtlichen Parteifunktionen suspendiert.“
Mittlerweile scheinen die Vorwürfe eingehend und umfassend zur Zufriedenheit der Parteileitung geklärt worden zu sein, denn das Gremium hat heute (16. Jänner) entschieden, dass Vallazza wieder alle Parteifunktionen ausüben darf. Die Suspendierung ist somit aufgehoben.
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Hartmuth Staffler Mo., 16.01.2023 - 21:30

Die Westen-rein-weiß-Waschanlage der SVP läuft wieder einmal auf Hochtouren. Die Frage ist nur, ob die so radikal gewaschenen Westen einlaufsicher waren. Sonst werden sie wohl schrumpfen.

Mo., 16.01.2023 - 21:30 Permalink
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Josef Fulterer Di., 17.01.2023 - 05:41

Antwort auf von Hartmuth Staffler

Wurden wirklich alle vom Vallazza ergaunerten öffentlichen Gelder und die der weiteren über 500 Fälle wieder eingesammelt?
Oder hat der Phillipp nur mit dem gleichen Waschmittel wie bei den Rückzahlungs-unwilligen Altmandataren gewaschen? (... mit stinkendem Hintern aussitzen und hoffen, dass die meisten Wähler genug einfältig sind, um sich bei den nächsten Wahlen nicht mehr daran zu erinnern?)

Di., 17.01.2023 - 05:41 Permalink
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rotaderga Di., 17.01.2023 - 09:37

wer googlt hat mehr vom Leben:
Abgeleitet vom mittellat. „rehabilitatio“ = Wiederherstellung beinhaltet der Begriff Rehabilitation alle Maßnahmen, die darauf zielen, körperliche, psychische und soziale Folgen einer Behinderung oder einer Aktivitätseinschränkung zu beseitigen, zu mildern oder deren Folgen zu beseitigen. (ENA)

Di., 17.01.2023 - 09:37 Permalink
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△rtim post Di., 17.01.2023 - 11:48

Antwort auf von rotaderga

@Rotaderga Bei all Ihrer Mühe auf Google die Bedeutung zu finden, ist Ihnen offenbar (die im Artikel) weitere entgangen:
Jemandes oder sein eigenes [soziales] Ansehen wiederherstellen, jemanden in frühere [Ehren]rechte wieder einsetzen, einen Politiker [vor der Öffentlichkeit] rehabilitieren.

Di., 17.01.2023 - 11:48 Permalink
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M A Di., 17.01.2023 - 15:07

Wenn alles in Ordnung und rechtmäßig war, warum haben seine Verwandten dann die Gelder zurückbezahlt (wenn's wahr ist...)?

Di., 17.01.2023 - 15:07 Permalink
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Klemens Riegler Di., 17.01.2023 - 22:11

Tut mir leid! ich verstehe das nicht ... bin wohl zu dumm dafür.
Als "Strafe" darf einer eine Tätigkeit oder Funktion nicht ausüben, die sonst heute eh niemand mehr freiwillig macht. Zumindest nicht gerne. Außer ? ... es hilft vielleicht die Chance auf Wiederwahl zu erhöhen.
Im Prinzip müssen solche "ehrenamtliche Jobs" doch Leute machen die etwas Zeit dafür haben und hinten herum dafür einen Lohn erhalten.
Somit hatte der Vallazza als Strafe einen Kurz-Urlaub oder zumindest wesentlich weniger Stress ... und jetzt muss der arme wieder ran, ehrenamtlich versteht sich. Na ja, im Herbst gibts Landtagswahlen und da sollte man schon so viel wie mögliche Funktionen und Amtlen aufweisen.

Di., 17.01.2023 - 22:11 Permalink
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Johannes Engl Di., 17.01.2023 - 22:12

Wie salto geschrieben hat: 'Urteilsverfasserin Margit Falk Ebner geht dabei äußerst mutig und engagiert nicht nur mit der Gemeinde Wengen, sondern auch mit dem indirekten Nutznießer der Operation, Manfred Vallazza, hart ins Gericht.
So heißt es im Urteil:
 
„Im Anlassfall wurden diese von den genannten Gesetzesbestimmungen geschaffenen Anreize gezielt so angewendet, dass dem Grundeigentümers und dessen Schwester unter mehreren Gesichtspunkten finanzielle Vorteile entstanden und gleichzeitig der öffentlichen Hand ein finanzieller Nachteil zugefügt wurde.“
 
Richterin Falk Ebner quantifiziert im Urteil den potenziellen Schaden für das Land: 100.000 Euro.

Richterin Falk Ebner kommt also zu einem ganz anderen Schluss als das SVP-Parteigremium.

Di., 17.01.2023 - 22:12 Permalink
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Klemens Riegler Di., 17.01.2023 - 22:57

Die SVP als Partei kann natürlich tun was sie will. Das Gericht als Gesetzeshüter wird hinschauen ob alles rechtens war. Wobei das Gericht in diesem Fall vielleicht nur feststellen wird, dass wir es hier mit einem für "Furbetti" geschriebenen Gesetz zu tun haben.
Moralisch bleibt die Geschichte extrem verwerflich. Noch schlimmer ist es, wenn sich der "Angeklagte" keiner Schuld bewusst ist und er es laut Rai-Interview genau so noch einmal machen würde (es wäre dann der 4. Akt). Unverfrorener und arroganter gehts doch nicht mehr.
Wer solche Leute auf eine Kandidatenliste setzt, darf sich nicht wundern wenn ...? Wenn Verbände oder Lobbys solche Leute nominieren oder sogar unterstützen, dann tun sie sich damit ganz sicher keinen Gefallen. In der allgemeinen Wahrnehmung setzen sie sich damit ins falsche Boot und dürfen sich nicht wundern wenn sie dann in den selben Topf von Schmarotzern, "Furbetti" und Schlaumeiern - zum Schaden der Gesellschaft - geworfen werden. Schwarze Schafe sollte man "entnehmen" und sich nicht danach auf diese hinausreden.

Di., 17.01.2023 - 22:57 Permalink