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„Besitzer der landwirtschaftlichen Gründe“. Da haben sogar die Apfelbauern die Gelegenheit genutzt um dementsprechende Schilder anzubringen obwohl das Gras untern den Bäumen mit Sicherheit nicht der Verfütterung an Tiere zugeführt wird.
Sowohl die Baumschneider als auch die Horden an Klaubern im Herbst sollten laut Gesetz ein Klo(mobil!)für ihre Notdurft in der Nähe der Wiese haben. Wo kontrolliert Schuler oder die Gemeinden in dieser Hinsicht?
„…obwohl das Gras unter den Bäumen mit Sicherheit nicht der Verfütterung an Tiere zugeführt wird“. Was soll das nun bedeuten? Nur weil das Gras nicht verfüttert wird, darf man seinen Grund nicht vor Hundedreck schützen? Also könnte dann jeder in die Vorgärten der anderen k…n? Das Gras wird ja auch nicht verfüttert.
Abgesehen davon, dass es nicht nur auf Gehsteigen, sondern auch in Obstwiesen äußerst ekelig ist auf einen Hundehaufen zu treten, stellt laut Wikipedia „Hundekot ein Infektionsrisiko dar, wobei Kinder und abwehrgeschwächte Erwachsene besonders gefährdet sind. Zahlreiche winzige Eier von Parasiten können beispielsweise durch Schuhsohlen weit bis in Wohnungen hinein verbreitet werden…“
Zudem muss auch gesagt werden, dass zB. in Bozen einige Straßen zu regelrechten "Hundeurinalen" verkommen sind. Man kann manchmal kaum einen Meter gehen, ohne in eine mehr oder weniger frische Hundepfütze zu treten.
Sehr ekelhaft!
Sie sollten aber bitte auch auf den zweiten Teil meines Post eine Antwort haben.
Liebe/r Herr/Frau Factum, soll ich ihnen wirklich auf ihren zweiten Teil antworten? Also bitte sehr:
1) Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung eine Toilette aufzustellen, aber es muss eine erreichbar sein.
2) Die landwirtschaftlichen Mitarbeiter sind Profis und wissen dass sie gewisse Geschäfte vor oder nach der Arbeit erledigen sollen.
3) Sollte tatsächlich mal die Notwendigkeit eintreten, dann übergibt man dem Mitarbeiter ein Fahrzeug, damit er sich damit zu einer „richtigen“ Toilette begeben und nach seiner Erleichterung ordentlich die Hände waschen kann.
So einfach ist das.
Zudem werden unsere Produkte regelmäßig von unabhängigen Instituten kontrolliert (Das können sie jetzt gerne auch in Frage stellen, ist aber so. Welcher Megadiscounter will heutzutage seinen guten Ruf mit kontaminierten Produkten riskieren?) und, last but not least, gehören die italienischen Hygienebestimmungen angeblich zu den strengsten in der EU.
Allerdings verwundert es mich sehr, dass sie sich darüber echauffieren, wenn andere Bürger von einem Grundgesetz Gebrauch machen und ihr Privateigentum - vor Verschmutzung - zu schützen versuchen. Dabei sollte es vielmehr zu den elementarsten Grundregeln zivilisierter Personen gehören, das Eigentum anderer zu respektieren - auch wenn es „nur“ das Eigentum eines Bauern ist. Auch, dass sie die Rechte eines Hundes, mit jenen der Menschen gleichstellen oder vielmehr darüber stellen wollen - der Hund soll ja das Recht erhalten auch auf fremden Grund seine ekeligen Haufen machen zu dürfen, spricht für eine eklatant schiefe Sicht der Dinge.
Im Grunde geht es hier einfach und banal nur darum, dass Hundebesitzer, ihren unhygienischen und nicht ungefährlichen Dreck wieder mitnehmen und nicht in der Landschaft vergammeln lassen.
Schöne Grüße
Hundebesitzer können ruhig den Sch... ihrer geliebten Vierbeiner ordentlich entsorgen. Muss ja keiner einen Hund halten.
Endlich mal eine saftige Hundesteuer!