Umwelt | Haustiere

Kampf den Hundehäufchen

Was hat die Registrierung der Hunde in die Gen-Datenbank bisher gebracht? Eine Anfrage der Süd-Tiroler Freiheit gibt Aufschluss.
Hundekotbeutel in der Wiese
Foto: Privat
Sven Knoll von der Süd-Tiroler Freiheit wollte mit einer Anfrage wissen, was die genetische Registrierung der in Südtirol gehaltenen Hunde mittlerweile gebracht hat. Eingeführt wurde sie, um den Hundehaltern, welche die Hinterlassenschaften ihre Lieblinge nicht entsorgen, über den Geldbeutel bzw. über Strafen Herr zu werden. Hundehäufchen stellen nicht nur ein Ärgernis für die Bewohner der Städte und Dörfer dar, denen die Sauberkeit ihrer Straßen und Wege ein Anliegen ist, sondern auch der Besitzer der landwirtschaftlichen Gründe. Schließlich dienen diese als Weideflächen für Schafe, Ziegen und Kühe und sind keine Hundklos. 
 
 
 
 
Wie aus der Antwort des zuständigen Landwirtschaftslandesrates Arnold Schuler hervorgeht, waren mit Ende Dezember 2022 im Melderegister der Heimtiere 39.832 Hunde in Südtirol erfasst. Im Laufe des Jahres 2021 wurden 2.498 Zugänge und im vergangenen Jahr 1.750 Zugänge verzeichnet. Damit gelten laut Auskunft des Landwirtschaftslandesrates 99 Prozent als registriert; die Ausnahmen bilden wenige Welpen. Über die Datenbank konnten auch die Besitzer streunender Hund ausfindig gemacht werden. Anhand der Strafbescheide konnte ermittelt werden, dass es im Jahr 2021 92 Fälle waren, im darauf folgenden Jahr waren es 90. Wie viele Strafen für zurückgelassenen Hundekot ausgestellt wurden, konnte Schuler nicht mitteilen. Die Landesverwaltung verfügt nämlich nicht über diese Daten, da die entsprechenden Kontrollen von den Gemeinden durchgeführt und die resultierenden Strafen von ihnen ausgestellt werden.
 
Das System kann erst ab dem 1. Jänner 2024 volle Fahrt aufnehmen.
 
Auf die Frage, ob sich das System bewährt habe, erklärt der Landwirtschaftslandesrat, dass es noch verfrüht sei, ein Resümee zu ziehen. „Seit dem 01.01.2022 müssen Hunderegistrierungen im Melderegister der Heimtiere die DNA des Hundes beinhalten. Die Übergangsfrist für die Ergänzung der zuvor erfolgten Eintragungen endet am 31.12.2023. Daraus ergibt sich, dass das System erst ab dem 01.01.2024 volle Fahrt aufnehmen kann“, so Schuler. Zudem komme einer der Vorteile - nämlich die Vermeidung von hinterlassenem Hundekot - allein den Gemeinden zugute, denen das Melderegister der Heimtiere als Werkzeug dient. „Wie rigoros nun eine Gemeinde durchgreift und bzw. oder Aufklärungsarbeit betreibt, liegt in ihrem Ermessen“, so Schuler.
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Factum Est Di., 21.02.2023 - 16:16

„Besitzer der landwirtschaftlichen Gründe“. Da haben sogar die Apfelbauern die Gelegenheit genutzt um dementsprechende Schilder anzubringen obwohl das Gras untern den Bäumen mit Sicherheit nicht der Verfütterung an Tiere zugeführt wird.
Sowohl die Baumschneider als auch die Horden an Klaubern im Herbst sollten laut Gesetz ein Klo(mobil!)für ihre Notdurft in der Nähe der Wiese haben. Wo kontrolliert Schuler oder die Gemeinden in dieser Hinsicht?

Di., 21.02.2023 - 16:16 Permalink
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Peter Mayr Mi., 22.02.2023 - 10:53

Antwort auf von Factum Est

„…obwohl das Gras unter den Bäumen mit Sicherheit nicht der Verfütterung an Tiere zugeführt wird“. Was soll das nun bedeuten? Nur weil das Gras nicht verfüttert wird, darf man seinen Grund nicht vor Hundedreck schützen? Also könnte dann jeder in die Vorgärten der anderen k…n? Das Gras wird ja auch nicht verfüttert.
Abgesehen davon, dass es nicht nur auf Gehsteigen, sondern auch in Obstwiesen äußerst ekelig ist auf einen Hundehaufen zu treten, stellt laut Wikipedia „Hundekot ein Infektionsrisiko dar, wobei Kinder und abwehrgeschwächte Erwachsene besonders gefährdet sind. Zahlreiche winzige Eier von Parasiten können beispielsweise durch Schuhsohlen weit bis in Wohnungen hinein verbreitet werden…“
Zudem muss auch gesagt werden, dass zB. in Bozen einige Straßen zu regelrechten "Hundeurinalen" verkommen sind. Man kann manchmal kaum einen Meter gehen, ohne in eine mehr oder weniger frische Hundepfütze zu treten.
Sehr ekelhaft!

Mi., 22.02.2023 - 10:53 Permalink
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Peter Mayr Do., 23.02.2023 - 09:37

Antwort auf von Factum Est

Liebe/r Herr/Frau Factum, soll ich ihnen wirklich auf ihren zweiten Teil antworten? Also bitte sehr:
1) Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung eine Toilette aufzustellen, aber es muss eine erreichbar sein.
2) Die landwirtschaftlichen Mitarbeiter sind Profis und wissen dass sie gewisse Geschäfte vor oder nach der Arbeit erledigen sollen.
3) Sollte tatsächlich mal die Notwendigkeit eintreten, dann übergibt man dem Mitarbeiter ein Fahrzeug, damit er sich damit zu einer „richtigen“ Toilette begeben und nach seiner Erleichterung ordentlich die Hände waschen kann.
So einfach ist das.
Zudem werden unsere Produkte regelmäßig von unabhängigen Instituten kontrolliert (Das können sie jetzt gerne auch in Frage stellen, ist aber so. Welcher Megadiscounter will heutzutage seinen guten Ruf mit kontaminierten Produkten riskieren?) und, last but not least, gehören die italienischen Hygienebestimmungen angeblich zu den strengsten in der EU.
Allerdings verwundert es mich sehr, dass sie sich darüber echauffieren, wenn andere Bürger von einem Grundgesetz Gebrauch machen und ihr Privateigentum - vor Verschmutzung - zu schützen versuchen. Dabei sollte es vielmehr zu den elementarsten Grundregeln zivilisierter Personen gehören, das Eigentum anderer zu respektieren - auch wenn es „nur“ das Eigentum eines Bauern ist. Auch, dass sie die Rechte eines Hundes, mit jenen der Menschen gleichstellen oder vielmehr darüber stellen wollen - der Hund soll ja das Recht erhalten auch auf fremden Grund seine ekeligen Haufen machen zu dürfen, spricht für eine eklatant schiefe Sicht der Dinge.
Im Grunde geht es hier einfach und banal nur darum, dass Hundebesitzer, ihren unhygienischen und nicht ungefährlichen Dreck wieder mitnehmen und nicht in der Landschaft vergammeln lassen.
Schöne Grüße

Do., 23.02.2023 - 09:37 Permalink