Politik | Wahlkampf-Spenden

Die Stellungnahme der SVP

Nach der gescheiterten Auflösung des Untersuchungsausschusses wegen rechtlicher Unklarheit gibt sich die Regierungspartei jetzt gelassen: Sie habe nichts zu verstecken.
SVP-Sitz
Foto: Othmar Seehauser
Nach dem bisher erfolglosen Versuch der SVP, den Untersuchungsausschuss zum Wahlkampf im Jahr 2018 aufzulösen, setzt die Regierungspartei im sogenannten Spendenskandal nun auf Kooperation. Die Südtiroler Volkspartei stehe für maximale Transparenz und eine korrekte, gesetzeskonforme Arbeitsweise. „Demgemäß sehen wir den Nachforschungen der Staatsanwaltschaft sowie der Arbeit des Untersuchungsausschusses des Landtages gelassen entgegen“, teilt die Partei mit.
Zuvor hatten die SVP und ihre Regierungspartner der Lega mit Blick auf die Landtagswahlen beschlossen, den Untersuchungsausschuss aufzulösen. Der Antrag wurde von Carlo Vettori (Forza Italia) eingereicht, der die Regierungsmehrheit von außen unterstützt.
Die Opposition wehrte sich gegen das Vorhaben. Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Sandro Repetto (PD), hat die Abstimmung zum Auflösungsantrag vertagt und bei Landtagspräsidentin Rita Mattei (Lega) das Einholen eines Rechtsgutachtens beantragt, da es beim Stimmrecht für diese Abstimmung im Untersuchungsausschuss rechtliche Unklarheit gibt. Aufgrund der schwierigen Streitfrage dürfte das Gutachten einige Zeit in Anspruch nehmen.
Unterdessen will die SVP jetzt jeden Zweifel zur Rechtmäßigkeit ihres Wahlkampfs im Jahr 2018 ausräumen.
 
 

Die Stellungnahme im Wortlaut

 
„Das Finanzgebaren der Südtiroler Volkspartei im Jahre 2018 war legal und entsprach sämtlichen rechtlichen Vorgaben. Das gilt für das Geschäftsjahr insgesamt und im Speziellen im Hinblick auf die Finanzierung des Landtagswahlkampfes 2018. Das betrifft sowohl Kosten und Ausgaben sowie Einnahmen und Spenden gleichermaßen. Beides wurde jeweils ordnungsgemäß abgewickelt und dokumentiert.
Gegenläufige Darstellungen entbehren der effektiven Faktenlage. Fakt ist, dass von gleich mehreren Kontrollinstanzen die Rechtmäßigkeit der Abwicklung des Geschäftsjahres 2018 im Allgemeinen und des Landtagswahlkampfes im Speziellen bestätigt wurde.
Die Darstellung, wonach sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die Südtiroler Volkspartei oder Landeshauptmann Arno Kompatscher richten, sind falsch. Anlass für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft stellen die Strafanzeigen, eingebracht von Landehauptmann Arno Kompatscher dar, die zur Grundlage die Verleumdung und Rufschädigung zu Lasten seiner Person haben.
Wir sind überzeugt davon, dass im Zuge der Dokumentensichtung seitens der Staatsanwaltschaft erneut die Rechtmäßigkeit sämtlicher Vorgänge bestätigt wird.
Auch der Begriff der sog. ‚Direktspenden‘, der bei wiederholter Gelegenheit in der Berichterstattung im Zusammenhang mit der Person Arno Kompatscher verwendet wurde, ist irreführend und verbietet sich im Sinne einer korrekten Wiedergabe der Sachlage. Dies, da
  1. Spenden an die Partei grundsätzlich und ausnahmslos allgemein und nie personenbezogen sind; es gibt keine rechtliche Handhabe, die eine(n) Spender:in dazu befähigt, über die Verwendung einer Spende, die an die Partei ergeht, zu bestimmen.
  2. Dienstleistungen und Beiträge der Partei zu Gunsten eines einzelnen Kandidaten:innen in der persönlichen Wahlkampfabrechnung des/der Kandidaten:in anzugeben sind. Deshalb wurde im Landtagswahlkampf 2018 bei jedem Kandidaten:innen die gesetzliche Obergrenze der Wahlkampfausgaben (30.000,00 €) eingehalten. Dass die persönliche Wahlkampfabrechnung rechtskonform war, wurde von einem eigens zuständigen Kontrollorgan bestätigt. Hätte ein(e) Kandidaten:in die Obergrenze überschritten, wären etwaige Sanktionen bereits seit Langem erfolgt.
  3. keine Zuwendungen und/oder Dienstleitungen von Seiten der Partei zu Gunsten eines/einer einzelnen Kandidaten:in erbracht wurden, welche die Obergrenze von 30.000,00 Euro überschritten hätten. Das gilt auch für den damaligen Spitzenkandidaten Arno Kompatscher.
Die Südtiroler Volkspartei steht für maximale Transparenz und eine korrekte, gesetzeskonforme Arbeitsweise. Demgemäß sehen wir den Nachforschungen der Staatsanwaltschaft sowie der Arbeit des Untersuchungsausschusses des Landtages gelassen entgegen.
Im Gegenzug fordern auch wir Transparenz und eine korrekte Arbeitsweise. Läuft ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Gefahr seinen legitimen Auftrag nach Wahrheitsfindung im Interesse der Öffentlichkeit zu verlieren, in dem gewisse politische Exponenten diesen bewusst als Wahlkampfbühne missbrauchen, sehen wir uns in der Pflicht darauf hinzuweisen und dies zu verurteilen.
 
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Georg STECHER Do., 23.03.2023 - 10:33

So werden wie gewohnt, gefährliche Unliebsamkeiten in einem Wahljahr sanft entsorgt. Wir sind es ja leider nicht mehr anders gewohnt.

Do., 23.03.2023 - 10:33 Permalink