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Bis 1500 Euro können Schulen direkt einkaufen

Erleichterung für die Schulen bei Ausgaben für Unterricht und Schulbetrieb unter 1500 Euro. Sie müssen nicht mehr über das Vergabeportal abgewickelt werden.

Die Einrichtung eines elektronischen Vergabeportals zur Ausschreibung von öffentlichen Aufträgen sollte die Entbürokratisierung vorantreiben. Tatsächlich aber bereitete die restriktive Regelung vor allem den Schulverwaltungen in den vergangenen Monaten viele Probleme und sorgte für großen Unmut: Beispielsweise konnte Bastelmaterial in geringer Menge nicht mehr frei eingekauft werden, sondern musste über das Vergabeportal abgewickelt werden.

"Die Mitarbeiter im Schulamt haben sich nach den vielen Beschwerden von Seiten der Schulen intensiv mit der Problematik beschäftigt und nun eine Lösung bzw. Vereinfachung in der Handhabung gefunden. Die Grundlage dafür wurde durch eine Bestimmung im Finanzgesetz 2014 geschaffen", berichtet Landesrat Philipp Achammer.

Von der Pflicht der Ausschreibung über ein Vergabeportal ausgenommen sind demnach so genannte Ökonomatsausgaben, d.h. Bastelmaterial, Lebensmittel, Reinigung, Reparaturen, Verbrauchsmaterial für Maschinen und Geräte bis zu einem Betrag in Höhe von 1.500 Euro und Regieaufträge, die in Eigenregie abgewickelt werden. Ein klärendes Rundschreiben wurde am Donnerstag, 23.10. vom Deutschen Schulamt an alle Schulen versandt.

Landesrat Philipp Achammer ist zufrieden mit der Regelung, hier sei ein Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet werden, sagte er.

 

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Christoph Moar Do., 23.10.2014 - 16:30

Liebe Frau Helfer, die Überschrift sollte heißen: "Bis 1500 Euro können Schulen direkt einkaufen", nicht "Ab 1500 Euro..."

Do., 23.10.2014 - 16:30 Permalink