Der geniale Betrug mit der IMU-Abschaffung

Warum sagt niemand, dass die IMU mit gewissen Freibeträgen sozial gerecht und wirtschaftlich vernünftig ist?
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Foto: Transart23

Es schien in Italien politischer Konsens, die Arbeit (detassare il lavoro, ridurre il cuneo fiscale) steuerlich entlasten und das Vermögen und den Konsum besteuern zu wollen. Tremonti war vor etwa drei Jahren der erste, der diesen Weg beschreiten wollte, Berlusconi hat ihn durch seine Abberufung daran gehindert. Monti hat mit der Wiedereinführung der Immobiliensteuer, der Stempelsteuer auf Spar- und Finanzanlagen sowie der Finanztransaktionssteuer de facto eine Vermögenssteuer geschaffen und hat mit der bedingten Erhöhung der IVA auf 22% ab Juli diesen Jahres auch den Konsum stärker belastet. Es fehlte der zweite Teil seiner Feuerwehraktion, nämlich die Maßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft durch Senkung der Einkommenssteuern und Lohnnebenkosten. Diese Vorhaben  wurden ihm von Berlusconi aus wahlstrategischen Gründen verwehrt. Auch Confindustria verlangt seit langem die Senkung der Lohnnebenkosten, um die Stückkosten der heimischen Unternehmen zu senken.

Berlusconi ist es nun gelungen, das Augenmerk nahezu aller Parteien auf die gehasste IMU und ihre möglichst baldige Abschaffung zu lenken. Dabei wäre die IMU eine der wenigen Vermögenssteuern in Italien und v. a. jene mit dem weitaus größten Umfang.  Die Abschaffung der IMU und die Verhinderung der Erhöhung der IVA auf 22% wird wohl mit der höheren Besteuerung der Lohnabhängigen und Rentner ausgeglichen oder mit der Kürzung von Sozialleistungen kompenisert werden, was für die genannten Gruppen auf dasselbe hinauslaufen würde.

Man erreicht weder die angestrebte Reduzierung der Lohnkosten zur Förderung neuer Arbeitsplätze, noch eine gerechtere Verteilung der Steuerlast und auch keine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Italiens. Die gänzliche Abschaffung der IMU - auch nur jener auf Erstwohnungen - dient in erster Linie den wirklich Vermögenden. Wer die kleinen Wohnungsbesitzer entlasten möchte (und so Familien und Konsum unterstützen wollte) bräuchte lediglich den Freibetrag von 200 € auf 400 € anzuheben und die große Masse wäre befreit. Da müsste man nicht ein Luxusanwesen, das als Erstwohnsitz deklariert ist, gänzlich von der Besteuerung ausnehmen, zumal wir wissen, dass das Einkommen, mit dem dieses erworben wurde, vor dem Fiskus weitaus leichter zu verstecken ist, als die Immobilie selbst.

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Marco Putti Do., 15.01.2015 - 06:49

Je mehr ich von Ihnen lese ,desto sicherer bin ich dass wir niemals auf einer Wellenlànge sein werden. zB: Habsch auf meinem Konto im Grundbuch 2 grosse Wohnungen. Real benutz ich eine. Mein problem...ich weiss. In der ital. Verfassung steht dass jeder laut seinen Mòglichkeiten beitragen muss....super Phrase...nun wie kann ich hunderte von Euro's zaubern wenn meine Aktivitàt nichts abwirft( Redditto Zero)??? jo zweit und drittjob...ich weiss...damit die Schlauen in" ihrer" Ipea Wohnung warm haben...schon klar......komm mir etwas dumm vor....etwas habsch falsch gemacht nee??

Do., 15.01.2015 - 06:49 Permalink