Politik | Kritik wird immer lauter

Südtiroler Landwirtschaft - Quo vadis?

Die Privilegien zugunsten der Landwirtschaft haben schon längst ihre Existenzberechtigung verloren. Umweltprobleme und Flächenkonzentrationen fordern ein Umdenken.
Hinweis: Dieser Artikel ist ein Beitrag der Community und spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der SALTO-Redaktion wider.
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Foto: Suedtirolfoto.com/Othmar Seehauser

Die Kritik an der Südtiroler Landwirtschaft wird immer lauter. Umweltprobleme, aber auch das Höfegesetz stehen im Mittelpunkt der Kontroverse.

Die Neue Südtiroler Tageszeitung von diesem Wochenende bringt einen Aufmacher, der landesweit zu Aufsehen geführt hat. Wenn das zutrifft, was hier kolportiert wird, dann ist die Südtiroler Obstwirtschaft zutiefst krank: Es wird von „detaillierten Gerüchten zu Pestizidrückständen und Verkaufsstopps“ gesprochen, von „Gerüchten, die bedenkliche Ausmaße annehmen“ und vom Ausschluss von Bauern von Versteigerungen, weil Südtiroler Ware nicht in Ordnung war“. Für die VOG ist hingegen „alles im grünen Bereich“.

Was ist wahr? Selbst wenn diese Gerüchte übertrieben sein sollten, dürfen wir uns nichts vormachen: Die Südtiroler Obstwirtschaft steuert auf eine radikale, sehr gefährliche Fehlentwicklung zu. Das kleine Land Südtirol ist das größte geschlossene Apfelanbaugebiet Europas, das viertgrößte der Welt und produziert  jährlich über eine Million Tonnen Äpfel – unter enormem Einsatz von Chemikalien, Kunstdünger, Pestiziden. Die Produktion erfolgt unter Zuhilfenahme von Arbeitskräften, die primär aus Osteuropa  geholt werden und die Ware wird dann auf einen Weltmarkt geworfen, der diese Mengen kaum mehr verkraften kann, sie im Grunde nicht braucht. Zurück bleibt ein ausgelaugtes Land mit Monokulturen, einer verarmenden Flora und Fauna und mit Rückständen in der Umwelt, deren Langzeitwirkungen nicht absehbar sind. Cui bono?

Kein Zweifel: Es gibt eine kleine – und immer kleiner werdende – Bauernkaste, die von diesem Produktionssystem enorm profitiert. Aber auf Kosten der Allgemeinheit? Die weitgehende Steuerbefreiung der Bauern ist eine Zumutung, ebenso das Förder(un)wesen, das in diesem Bereich aufgebaut wurde. Wobei schon klar unterschieden werden muss (und diese Unterscheidung wird – nicht von ungefähr – gerade an den Schaltzentralen der Bauernschaft nicht gewollt) zwischen Berg- und Obstbauern. Eine Förderung der Berglandwirtschaft ist durchaus zu rechtfertigen, jene der Obstwirtschaft im Tal – an die der Großteil der Förderungen fließt – nicht im Mindesten.

Man muss sich schon die grundsätzliche Frage stellen: Wieso sollen Einkommen von hunderttausenden von Euro jährlich steuerfrei bleiben? Es wäre ein Leichtes, die Genossenschaftsabrechnungen heranzuziehen und die unsägliche Katasterbesteuerung mit ihren lächerlichen Katasterwerten aufzugeben. Ich kenne Obstbauern, die jährlich über 100.000 € netto einnehmen und laut Kataster nicht einmal 2.000 € verdienen.

Aber das Privilegiendickicht zugunsten der Bauern reicht noch viel weiter: Weshalb sollen Bauern von den baurechtlichen Vorschriften ausgenommen sein und im Grünen Luxusvillen – mit hohen Landessubventionen – bauen dürfen, wenn sie einen Hof schließen und dort eine neue Hofstelle errichten?

Stichwort „geschlossener Hof“ (auf das ich schon andernorts eingegangen bin): Wie kann ein derartiges mittelalterliches Institut in einer modernen Rechtsordnung noch Bestand haben? Das zu einer faktischen Enterbung der „weichenden Erben“ führt (auch wenn diese Bezeichnung in einem neuen euphemistisch formulierten Höfegesetz nicht mehr verwendet wird) und damit in diametralem Gegensatz zum Gesamtsystem der italienischen Erbrechtsordnung steht, die immer mehr punktuelle Gleichbehandlung aller Erben einfordert? Man muss sich das einmal klar vor Augen führen: Die Südtiroler Landesgesetzgebung gewährt Privilegien und – mit Steuergeldern finanzierte – Zuschüsse, damit auf legalem Wege eine Enterbung durchgeführt und eine weitere Vermögenskonzentration in der Landwirtschaft erreicht werden kann. Dabei wird das genaue Gegenteil von dem erreicht, was das Höfegesetz zu fördern vorgibt, nämlich den Schutz der bäuerlichen Existenz: Die ständig wachsende Konzentration von Grund und Boden in geschlossenen Höfen führt dazu, dass es immer weniger frei handelbare Grundflächen gibt, die von tüchtigen Jungbauern mit kleineren Höfen zu erschwinglichen Preisen gekauft werden können.  Tatsächlich geht die Entwicklung hin zu Großbetrieben, die von ausländischen Arbeitskräften bewirtschaftet werden, während heimische Kleinbauern einen anderen Beruf wählen müssen. Und das hat auch weitere unmittelbare Folgen für die Umwelt: Es gibt in der Südtiroler Landwirtschaft einige Beispiele von Bauern, die auf ökologische Landwirtschaft umgestellt haben. Es sind dies überwiegend Kleinbauern, da sich ein Großbetrieb in dieser Form nicht bewirtschaften lässt. Der Großbetrieb produziert standardisierte, lange haltbare Ware für einen übersättigten Weltmarkt. Und eine professionelle PR-Maschinerie gaukelt uns vor, dass all diese Privilegien und Subventionen dem Erhalt einer die Umwelt schützenden Bauernschaft dienen. Es ist Zeit zum Aufwachen!

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Mensch Ärgerdi… Di., 20.09.2016 - 17:45

Es war schon lange ruhig um das Thema hier auf Salto, ob Frau Baur der eine oder andere Traktor auf der Straße gestört hat? ;-)
Ich kann ja den einen oder anderen Punkt hier zustimmen, aber so dramatisch katastrophal schlecht wie hier beschreiben ist die Lage wohl doch nicht. Und wie schon oft hier gesagt: alles schlecht reden und (nur?) die konventionell anbauenden Obstbauern als Bösewichte abzustempeln, bringt uns bei der Diskussion nicht weiter.

Di., 20.09.2016 - 17:45 Permalink
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Martin B. Do., 22.09.2016 - 00:53

Antwort auf von Erich Frene

Haha, LOL. Der war gut repliziert. Jaja, Probleme haben wir. Anderswo lese ich wieder Kinderlosigkeit in der Ersten Welt soll belohnt werden (ersonnen durch sogenannte Weise die die Wirkung ihrer Weisheiten wohl nie spüren würden und China und die Ein-Kind-Politik offiziell sicherlich schrecklich finden). Die Aufsplitterung oder eher schon Pulverisierung unserer gemeinsamen gesellschaftlichen Ziele nimmt erschreckend an Fahrt auf...

Do., 22.09.2016 - 00:53 Permalink
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Klemens Kössler Mi., 21.09.2016 - 07:26

Ist es auf Salto zulässig dermaßen viele Falschmeldungen zu machen und diese mit Unterstellungen und eindeutigen Falschaussagen zu untermauern? in diesem Artikel sind so viele Unwahrheiten enthalten dass es Tage dauern würde auf diese in allen Einzelheiten einzugehen.
Das hat mit Sachlichkeit gar nichts zu tun sondern mit persönlichem Groll gegen den Bauernstand.

Mi., 21.09.2016 - 07:26 Permalink
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F. T. Do., 22.09.2016 - 00:04

Antwort auf von Klemens Kössler

Übertreiben Sie doch nicht so. Tage wird es sicher nicht brauchen.Aber anstatt die Frau Baur der Falschaussagen zu
bezichtigen, ohne den geringsten Gegenbeweis zu bringen, könnten Sie ja ganz einfach die paar Argumente (Pauschales Steuersystem, mit Butterbrot weichende Erben etc.)die sie bringt widerlegen . Bringen Sie sachliche Fakten und nicht frei erfundene Beschuldigungen. Ich bin gespannt.

Do., 22.09.2016 - 00:04 Permalink
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Klemens Kössler Do., 22.09.2016 - 14:11

Antwort auf von F. T.

Das Pauschalsystem in der Landwirtschaft ist wesentlich für das Überleben der Klein und Kleinstbetriebe.
Großbetriebe finden Sie im Normalsystem.
Das Butterbrot der Weichenden ist gleich groß wie das Butterbrot des Hofübernehmers, denn auch dem Hofübernehmer steht nur der Ertragswert zur Verfügung (welchen er durch die Weiterbewirtschaftung des Hofes erarbeitet) zur Verfügung.
Die Weichenden welche glauben zu kurz gekommen zu sein rechnen immer mit dem Marktwert, der Marktwert steht dem Hofübernehmer aber auch nicht zur Verfügung denn bei einem Verkaufdes Hofes haben die Weichenden eben Anspruch auf den Marktwert des Hofes (Diese Zugriffsrecht verfällt erst nach einer Generation, und dann bei der nächsten usw.).
Weiters zahlt der Hofübernehmer an die Eltern einen Unterhalt und hat für Wohnung und Pflege zu sorgen (Was die Weichenden auch oft vergessen).

Do., 22.09.2016 - 14:11 Permalink
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Erich Frene Do., 22.09.2016 - 15:10

Antwort auf von Klemens Kössler

Der Begriff "Ertragswert" ist nur ein Begriff, nicht mehr. Er hat mit dem tatsächlichen Ertrag nichts zu tun. Und da liegt die Wurzel des Problems. Das Höfegesetz ist ein schön geflochtenes Normenwerk, voller Euphemismen. Man hätte auch reinschreiben können: Die "weichenden Erben" (vorzugsweise Frauen) werden enterbt. Sie werden rausgeschmissen, sollen aber still sein, weil ihnen ein Butterbrot mitgegeben wird.

Do., 22.09.2016 - 15:10 Permalink
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Klemens Kössler Sa., 24.09.2016 - 18:48

Antwort auf von Erich Frene

Ertragswert ist nicht nur ein Begriff sondern eben der Ertrag, das einkommen am Hof.
Es wird meist der Kardinalfehler gemacht dass die Einnahmen am Hof als Einkommen gerechnet werden, die Einnahmen diene aber auch für die Betriebsmittel und die Fremdarbeit, dann bleibt das Einkommen übrig mit dem der Bauer seine Familie erhält und den Lebensunterhalt (Wohnung, Urlaub, Auto, usw. bezahlt). Ein neuer Stall ein neuer Traktor sind Betriebsmittel und nicht Luxusgüter.

Sa., 24.09.2016 - 18:48 Permalink
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Sepp.Bacher Do., 22.09.2016 - 19:59

Antwort auf von Klemens Kössler

Was in diesen Fällen nie bedacht wird ist: Der Erbnehmer hat unabhängig vom Gewinn auf jeden Fall ein Haus, das ihm gehört, der weichende Erbe muss Miete bezahlen. Wenn er ausbaut oder renoviert, kriegt er mehr Beiträge, als jeder andere Häuslbauer. Im schlimmsten Falle kann der Erbe immer noch etwas verkaufen, wobei meine Information folgende war: nach zehn Jahren muss der Erbnehmer nicht mehr mit den weichende Erben teilen. Falls der Bauer einen Verdienstausfall wegen höherer Gewalt hat, gibt es Sonder-Unterstützungen vom Land. Welcher Arbeitnehmer oder kleine Selbständige hat etwas Ähnliches bei Lohnausfall o. Ä. Ich glaube, die Bauern sollten einmal einsehen, dass sie viele Privilegien haben (zumindest bei uns) und dass viel passieren muss, bevor ihm das Land nicht mehr unter die Arme greift. Da können andere nur träumen!

Do., 22.09.2016 - 19:59 Permalink
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Sigmund Kripp Fr., 23.09.2016 - 07:36

Antwort auf von Sepp.Bacher

Lohnausfall? Sind nicht die Löhne an erster Stelle zu bezahlen, falls eine Firma pleite geht? Gibt es da nicht so etwas wie Ausgleichskasse und Arbeitslosenunterstützung bzw. im worst-case die Sozialhilfe? Und gibt es nicht auch die Mietbeihilfe? Nur so als Frage.....

Fr., 23.09.2016 - 07:36 Permalink
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Klemens Kössler Sa., 24.09.2016 - 18:55

Antwort auf von Sepp.Bacher

"nach zehn Jahren muss der Erbnehmer nicht mehr mit den weichende Erben teilen." dieser Satz muss ergänzt werden denn die Zehn Jahre zählen nicht ab Hofübernahme sondern ab Sterbedatum des Erblassers.
Die Hofübergabe sollte idealerweise zu Zeiten gemacht wird wo der Hofübernehmer noch voller Tatendrang ist und die Herausforderungen beherrschen kann und nicht nachdem er als Beamter in Rente gegangen ist.
Da auf einem Hof bestenfalls eben drei Generationen leben schließt sich der Übergabekreis eben genau wenn der nächste Nachfolger reif dazu ist (voller Tatendrang).

Sa., 24.09.2016 - 18:55 Permalink
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Erich Frene Mi., 21.09.2016 - 08:53

Endlich ein Beitrag, der aufzeigt, wo der "Wurm" in der Südtiroler Landwirtschaft liegt. Die wütende, unsachliche Reaktion der Bauernschaft weiter unten belegt doch sehr klar, dass hier ein Nerv getroffen worden ist.
Für die Obstwirtschaft sind die vielen Steuerprivilegien tatsächlich nicht im Mindesten zu rechtfertigen. Und der geschlossene Hof ist ein Relikt aus dem Mittelalter. Wieso werden die Erben in Italien (ja europaweit) alle gleichbehandelt (selbst mit Testament kommt man seit 2013 dagegen kaum mehr an), nur in der Sdütiroler Landwirtschaft darf weiter frisch frühlich enterbt werden.

Mi., 21.09.2016 - 08:53 Permalink
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Klemens Kössler Mi., 21.09.2016 - 12:56

Antwort auf von Erich Frene

Herr Frene, niemand wird enterbt, das Erbe wird weitergeführt und lebt dadurch weiter. Der Unterschied zwischen Marktwert und Wirtschaftswert ist der feine Unterschied. Die weichenden hätten natürlich lieber den Marktwert weil dieser höher liegt, den Marktwert kriegt aber auch der Hofübernehmer nicht. Marktwert bedeutet Der Hof wird verkauft an ein Nichtfamilienmitglied dann muss auch nach Jahren der Übernahme noch mit den Weichenden der Marktwert geteilt werden.
Ist es dann aber blöd wenn einer der Geschwister die Heimat weiterpflegt und Bauer wird, wollen wir die heimat wirklich verkaufen?

Mi., 21.09.2016 - 12:56 Permalink
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Erich Frene Mi., 21.09.2016 - 13:19

Antwort auf von Klemens Kössler

Pardon, da komme ich aber jetzt nicht mehr mit. Das klingt ja jetzt nach "heiliger Heimat" und "heiligem Boden", "der Bauer hat nur einen Sohn" und dafür dürfen alle anderen enterbt werden. Also diese Zeiten sollten wir längst schon hinter uns gelassen haben. Was heißt "der Hofübernehmer kriegt auch nicht den Marktwert"? Natürlich kriegt er den, wenn er nach ein paar Jahren verkauft. Ob er verkauft oder nicht (oder dies seine Erben tun), das ist dann eine andere Sache.
Von der "heiligen Heimat" hat der weichende Erbe nichts, wenn er vom Hof befördert wird.
Dieselben Argument könnte dann auch jeder Unternehmer vorbringen. Wieso muss ein Hoteliersohn, der das Hotel übernimmt, die übrigen Erben auszahlen? Ist das Hotel "weniger heilig" als die Obstwiese?
Hier geht es um die grundsätzliche Frage: Sind wir im 21. Jahrhundert angekommen oder nicht?

Mi., 21.09.2016 - 13:19 Permalink
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Mensch Ärgerdi… Mi., 21.09.2016 - 14:27

Antwort auf von Erich Frene

Ich bin beim Höfe-Gesetz nicht so bewandert, ist es aber nicht so dass die weichenden Erben mit dem Hofübernahmepreis ausbezahlt werden und dieser meist unter den Erben außergerichtlich festgelegt wird? Wenn dann liegt das Problem wohl eher darin, dass die Prozedur diesen Wert festzulegen im Gesetz falsch bzw. ungerecht ist, aber von Enterbung kann wohl kaum die Rede sein.
Wäre Ihnen eine Modell nach amerikanischer (auch in Europa immer mehr auf den Vormarsch) Struktur lieber? Das heißt, die landwirtschaftlichen Flächen werden im Laufe der Jahre von Zehntausenden Hektar reichen Großgrundbesitzern (Stichwort Mittelalter!) aufgekauft und von via Satellit gesteuerten Großmaschinen bewirtschaftet. Vielleicht gibt es drei mal im Jahr Gebrauch für ein Paar Tagelöhnern und Großkonzerne entscheiden was wo wann angebaut wird. Da ist mir dann unser klein strukturiertes Modell doch lieber.

Mi., 21.09.2016 - 14:27 Permalink
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Erich Frene Mi., 21.09.2016 - 14:36

Antwort auf von Mensch Ärgerdi…

Die "weichenden Erben" bekommen schon einen Auszahlungspreis: ein Butterbrot (wie schön gesagt worden ist) und das ist gleichbedeutend mit Enterbung. Schönreden hilft da wenig.
Amerikanisches Modell mit einem Bauer mit "zehntausenden Hektar"? Ja, woher nehmen in Südtirol? Den Satelliten könnte die Eurac liefern....
Spaß beiseite: Magda Baur hat ja gerade argumentiert, dass wir eine weitere Flächenkonzentration verhindern müssen. Und gerade der "geschlossene Hof" führt zu einer solchen Flächenkonzentration: mit den Großmaschinen und den Tagelöhnern (früher aus Tschechien, jetzt aus Rumänien). Die Aufgabe des geschlossenen Hofes würde die Fortführung der kleinstrukturierten Höfen und verstärkte Bioanbau ermöglichen sowie mehr Grundflächen auf dem Markt zu erschwinglichen Preisen verfügbar machen, die dann von tüchtigen Junglandwirten angekauft und - im Optimalfall biologisch - bearbeitet werden könnten.

Mi., 21.09.2016 - 14:36 Permalink
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Mensch Ärgerdi… Mi., 21.09.2016 - 15:01

Antwort auf von Erich Frene

Wie klein dieses Butterbrot dann ist, möchte ich aber schon genau erklärt bekommen um nicht nur durch Hörensagen informiert zu werden, sind Se denn weichender Erbe? Ich hab so den Eindruck, dass die meisten die hier gegen das Gesetzt schimpfen nicht davon betroffen sind. In wie fern durch die geschlossenen Höfe es zu gigantischen Flächenkonzentrationen kommt, wäre auch interessant durch belegte Zahlen zu erfahren.

Mi., 21.09.2016 - 15:01 Permalink
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Erich Frene Mi., 21.09.2016 - 15:12

Antwort auf von Mensch Ärgerdi…

Nein, weichender Erbe bin ich nicht. Mich ärgern nur Ungerechtigkeiten, insbesondere solche von dieser Dimension. Das "Butterbrot" macht ungefähr 5% des Marktwertes aus. Dann können Sie sich selber ausrechnen, was das bei verschiedenen Höfen bedeutet. Die weichenden Erben werden dadurch um ganze Vermögen gebracht.
Was die Vermögenskonzentration anbelangt, braucht es nicht viel Phantasie, um die Dimension der Problematik zu erkennen: Grundsätzlich kann ein einmal geschlossener Hof nicht mehr "geöffnet" werden. Und es werden immer mehr Höfe geschlossen, auch weil dies noch mit zahlreichen Landesförderungen unterstützt wird.

Mi., 21.09.2016 - 15:12 Permalink
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Mensch Ärgerdi… Mi., 21.09.2016 - 16:12

Antwort auf von Erich Frene

Wenn immer mehr Höfe geschlossen werden, bedeutet dass doch dass es immer mehr junge Bauern gibt die das landwirtschaftliche Grün bewirtschaften, anstatt dass sie einfach Güter von Dritte (meist nicht Bauern) pachten. Wenn es zu Konzentrationen kommen würde, müsste es ja immer weniger, dafür größere Höfe geben oder?
Gibt es für die 5% eine Quelle?

Mi., 21.09.2016 - 16:12 Permalink
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Erich Frene Mi., 21.09.2016 - 17:08

Antwort auf von Mensch Ärgerdi…

Die Zahl der freien Flächen nimmt ab, die Zahl der geschlossenen Höfe nimmt zu und dieser werden immer größer. Ganz klar kann das nicht auf Dauer gehen. Wenn einmal ganz Südtirol geschlossen ist, dann ist dieser Prozess zu Ende. In der Zwischenzeit werden wir eine weitere starke Abwanderung von den Höfen erleben. Übrig bleiben die geschlossenen Höfe mit ihren Großgrundbesitzern.

Mi., 21.09.2016 - 17:08 Permalink
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Sepp.Bacher Mi., 21.09.2016 - 20:02

Antwort auf von Erich Frene

So wie ich das verstehe, ist der Zweck des geschlossenen Hofes nicht die Konzentration der Fläche, sondern die Vermeidung der weiteren Teilung und Zerstückelung des Hofes, wie das in den meisten Gegenden Norditaliens und bei uns in Südtirol im (oberen) Vinschgau üblich war (Realteilung). Das hatte zur Folge, dass es kaum noch genügend große Höfe gab, von der man leben konnte. Folglich mussten die großteils verarmten Vinschger in die Schweiz, ins Allgäu und ins Schwabenland (Schwabenkinder) oder zogen mit dem Karn durch halb Europa um Kleinhandwerk usw. zu verkaufen und/oder zu betreiben (Karner). Die Trentiner und oberitalienische Ber-/-Landbevölkerung verließt oft die Höfe, wanderten sehr oft aus, um der Armut zu entfliehen.

Mi., 21.09.2016 - 20:02 Permalink
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magda baur Mi., 21.09.2016 - 22:30

Antwort auf von Sepp.Bacher

Als der geschlossene Hof eingeführt wurde, waren das ganz andere Zeiten. 80% der Bevölkerung waren Bauern. Die Frauen hatten kein Wahlrecht und waren auch sonst gegenüber den Männern in vielerlei Hinsicht nicht gleichberechtigt. Vielfach lebte man am Existenzminimum. Und zudem war das System patriarchalisch: Es ging um die Fortführung der männlichen Linie - in Familien mit acht bis zehn Kindern (im Durchschnitt). Die jetzige Situation hat doch mit der damaligen nichts mehr zu tun. Wieso soll auf einem Obstbauernhof mit 5 ha der Sohn alles (vielleicht sogar zwei Häuser mit Schwimmbad und Ferienwohnungen), die Tochter (fast) nichts erhalten? Der Sohn erhält einen Vermögenswert von ca. 6 Millionen Euro, die Tochter kann sich (vielleicht) eine Einzimmerwohnung kaufen. Das ist doch alles nicht mehr zeitgemäß, und es ist sowohl sozialpolitisch als auch volkswirtschaftlich schädlich.

Mi., 21.09.2016 - 22:30 Permalink
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magda baur Mi., 21.09.2016 - 22:00

Antwort auf von Oskar Egger

Nur eine kurze Zwischenmeldung (ich wollte mich nicht gleich wieder in die Diskussion einmischen). Schön, dass es so viele Kommentare gegeben hat. Vielen Dank auch für den breiten Zuspruch. Ich glaube, die Diskussion könnte nun auf politischer Ebene fortgeführt werden. Es geht einfach darum, die gröbsten Ungerechtigkeiten zu beheben. Davon profitiert die Allgemeinheit - und letztlich auch die Landwirtschaft.

Mi., 21.09.2016 - 22:00 Permalink
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Klemens Kössler Sa., 24.09.2016 - 19:07

Antwort auf von Erich Frene

Da sind wohl mehr Träume als realistische Vorstellungen dabei. Wenn es in Südtirol ein größerer Hof ist dann ist für die weichenden Erben meist eine Wohnung oder eine gute Hilfe dazu dabei ebenso wie die Bezuschussung eines ausgedehnten Studiums oder die Starthilfe eines neuen Betriebes.
Dort wo die Erben mit einem Butterbrot gehen ist für den Hoübernehmer auch nicht mehr drinn.
Das Höfegesetz sorgt dafür dass die Höfe nicht in die totale Unwirtschaftlichkeit rutschen also noch soviel zum überleben für den Betrieb bleibt.
Einen Hof kaufen und diesen dann bewirtschaften, dazu braucht es immer viel Geld. Wenn Sie ins benachbarte Trentino gehen haben Sie dort genug Möglichkeiten günstig zu kaufen auch in Verona, weiter südlich bekommen Sie dafür sogar einen roten Teppich ausgelegt.
" - im Optimalfall biologisch - bearbeitet werden könnten" ein toller Traum. Mit Bio oder Nichtbio hat das ganze gar nichts zu tun oder finden Sie dazu einen Passus im Höfegesetz den Sie irgendwie dahin deuten könnten?

Sa., 24.09.2016 - 19:07 Permalink
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Klemens Kössler Do., 22.09.2016 - 14:15

Antwort auf von Erich Frene

Das Beispiel Hotel ist sehr gut, Hoteliers (und andere Unternehmer) würden sich nämlich gern zum Erhalt des Hotels eine ähnliche Möglichkeit wünschen denn der Jungwirt kann doch nicht das Hotel kaufen dazu fehlt ihm das Geld oft werden deshalb Hotels verkauft und die einzelnen Wohnungen verkauft und das Hotel gibt es nicht mehr.

Do., 22.09.2016 - 14:15 Permalink
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Sepp.Bacher Mi., 21.09.2016 - 19:46

Antwort auf von Klemens Kössler

Als ich weichender Erbe war, musste mein Bruder meiner Mutter (25%) und uns 10 Geschwistern (75% zusammen) des geschätzten Ertragswerts von 20 Jahren auszahlen (Bergbauernhof). Da mein Vater zu Lebzeiten nicht übergeben hat und auch kein Testament hinterließ, hätten wir weichenden Erben mehr Erbschaftssteuern zahlen müssen, als wir geerbt hätten, wenn uns unser Bruder nicht entgegen gekommen wäre.

Mi., 21.09.2016 - 19:46 Permalink
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Ein Leser Do., 22.09.2016 - 15:32

Antwort auf von Erich Frene

..."werden die Erben in Italien (ja europaweit) alle gleichbehandelt...
Was halten Sie (Herr Frene) von unseren deutschsprachigen europäischen Ländern (Österreich und Deutschland)? Auch so rückständig wie unser Südtirol?
Auch dort gelten in der Landwirtschaft entsprechende besondere Erbrechte...soviel zu ganz Europa...
http://www.klaunzer.tirol/bereiche/liegenschaftsrecht/das_tiroler_hoefe…
http://www.erbrecht-heute.de/Erben-Vererben/Hofuebergabe-im-Hoeferecht…
Was die Besteuerung der Landwirtschaft betrifft...Googlen Sie doch mal und sie werden sehen, dass in Europa pauschale Besteuerungen, oft ähnlich wie in Italien über einen festgesetzten Bodenertrag, in der Landwirtschaft angewendet werden.

Do., 22.09.2016 - 15:32 Permalink
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Erich Frene Do., 22.09.2016 - 15:41

Antwort auf von Ein Leser

Das Erbrecht in Italien ist einheitlich und die Tendenz geht eindeutig dahin, selbst die Verfügungsmöglichkeiten über Testament noch weiter einzuschränken. Der Gleichheitsgrundsatz ist das überragende Ziel. Im Vergleich dazu stellt der geschlossene Hof in Südtirol eine "wahre Watschn" für die weichenden Erben dar.
Natürlich gibt es verschiedene Sonderregelungen für die Landwirtschaft in anderen europäischen Ländern. Weder ist die Landwirtschaft in diesen Ländern mit jener Südtirols vergleichbar noch wird irgendwo eine Regelung vergleichbar mit jener in Südtirol aufrechterhalten. Das, was in Südtirol verteidigt wird, entzieht sich jeglicher grundrechtlichen Rechtfertigung.
Und interessant sind auch die Texte, die Sie verlinken: Darin wird bspw. die deutsche Regelung (die, wie gesagt, bei weitem nicht an die Südtiroler Höferegelung heranreicht) als "nicht mehr zeitgemäß" bezeichnet.

Do., 22.09.2016 - 15:41 Permalink
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Ein Leser Do., 22.09.2016 - 16:03

Antwort auf von Erich Frene

Ich wollte sie eigentlich nur darauf hinweisen, dass Sie vorher die Südtiroler Situation als einzigartig in Europa dargestellt haben und dass das eindeutig falsch ist (siehe Deutschland - siehe Österreich).
Südtirols Landwirtschaft nicht vergleichbar: Sicher...es gibt in keinem anderen europäischen Land eine so klein strukturierte Landwirtschaft, die noch überlebt...Magda Baur schreibt in einem Kommentar vom 5 ha Obstbetrieb als ob das ein großer Betrieb wäre...vergleichen Sie doch mal die Betriebsgrößen anderer Länder mit Südtirol.
Und dann beantworten Sie mir die Frage, ob die Großen oder die Kleinen unterstützt werden sollen.

Und bitte zitieren Sie die den Textauszug aus der deutschen Regelung richtig: "Auf den ersten Blick erscheint das Höferecht mehr oder weniger nicht mehr zeitgemäß...". Was ist dann mit dem zweiten Blick, der nicht mehr so oberflächlich ist, wie der erste? Warum wird dann im fortschrittlichen (?) Deutschland trotzdem daran festgehalten?

Und wenn Sie von Grundrecht reden: Die Verfassung eines Staates wird als dessen Grundrecht bezeichnet. In Italien ist die Sonderregelung des Höferechtes verfassungsrechtlich anerkannt und besteht immer noch. Wie oft glauben Sie hat ein Weichender, wenn er laut Ihnen nur ein Butterbrot erhält, gegen diesen Verstoß des Gleichheitsgrundsatzes geklagt und warum wurde das Höfegesetz bzw. dessen Erbregelung noch nie vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt?

Do., 22.09.2016 - 16:03 Permalink
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Erich Frene Do., 22.09.2016 - 16:15

Antwort auf von Ein Leser

Ja, aber dieser Nachweis ist Ihnen nicht gelungen. Ein vergleichbares Enterbungsinstitut wie in Südtirol gibt es in ganz Europa nicht, trotz der verschiedenen Sonderregeln für die Landwirtschaft, die z.T. noch bestehen.
Für Sie ist ein 5 ha großer Bauernhof in der Obstwirtschaft kein Großbetrieb? Meinen Sie das ehrlich? Dann erübrigt sich jegliche Diskussion. In Norddeutschland wäre er das nicht - aber eben deshalb sollen wir hier nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden (oder Äpfel mit Gras, um beim Beispiel zu bleiben).
Wieso hat der Verfassungsgerichtshof bislang dagegen noch nichts unternommen? Eines der (vielen) großen Rätsel in der Rechtsprechung in Italien. Da hat das Lobbying der Bauernverbände (aber auch der Landesregierung) offenkundig Früchte getragen. Die Frage ist nur: Wie lange wird dies noch gehen? Wann schaut sich der Verfassungsgerichtshof dieses Relikt aus dem Mittelalter einmal genauer an? Auf EU-Ebene ist die Zuständigkeitsfrage noch offen, aber auch das kann sich ändern.

Do., 22.09.2016 - 16:15 Permalink
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Klemens Kössler Sa., 24.09.2016 - 19:17

Antwort auf von Erich Frene

"Für Sie ist ein 5 ha großer Bauernhof in der Obstwirtschaft kein Großbetrieb? Meinen Sie das ehrlich? Dann erübrigt sich jegliche Diskussion. In Norddeutschland wäre er das nicht"
In Norddeutschland wäre ein 5 ha-Betrieb schon eher nur ein Hausgarten.
Wir sprechen doch hoffentlich von einem Betrieb der eine Familie ernähern kann. Es gibt natürlich auch Betriebe welche zum Unterhalt der Eigentümer nicht beitragen müssen oder bestenfalls ein Urlaubsgeld abwerfen.
Zur Einkommenslage in der Landwirtschaft haben Sie offensichtlich eine falsche Vorstellung.

Sa., 24.09.2016 - 19:17 Permalink
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Profil für Benutzer Sigmund Kripp
Sigmund Kripp Mi., 21.09.2016 - 20:03

Also wenn dieselben Regeln wie in der übrigen Wirtschaft gelten würden, dass nämlich nur der buchhalterische Gewinn besteuert würde (nach welchen Regeln auch immer dieser definiert würde), hätte ich als momentan pauschal besteuerter Landwirt keine Sekunde Angst davor. Ich weiss nicht, wann ich das letzte Mal Gewinn gemacht habe. Als Biobauer. Als Größerer Landwirt. Ich denke schon, dass in dieser "Privilegiendiskussion" sehr oft Umsatz mit Gewinn verwechselt wird, oder täusche ich mich, Frau Baur? Aber zum biobauern: Die Annahme, dass ein kleiner Bauer sich mit BIO leichter tut, als ein größerer ist m.E. auch falsch: gerade die Kleinen tun sich hart, z.B. am Karsamstag, am Ostersonntag und am Ostermontag auch nochmal spritzen gehen zu müssen, wenn das Regenwetter es erfordert. Da kann sich ein "Großer", mit Angestellten, leichter einen Turnis erlauben, so dass der Traktorfahrer auch mal zu einem Sonntag kommt....

Mi., 21.09.2016 - 20:03 Permalink
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Profil für Benutzer Sepp.Bacher
Sepp.Bacher Do., 22.09.2016 - 20:55

Antwort auf von Sigmund Kripp

Interessantes Thema " buchhalterische Gewinn" Herr Kripp. In Vergangenheit sah sich das Land als Verteiler von Stipendien an Schüler und Studenten gezwungen, ein anderes Bemessungsmaß zu finden, als die Steuererklärung (Versteuerung des buchhalterische Gewinns). Denn es hatte sich heraus gestellt, dass Kinder von Bauern, Hoteliers, Handwerkern, usw. aufgrund der niederen Steuererklärung fast alle ein Stipendium erhielten, die Kinder von durchschnittlich verdienenden Lohnabhängigen sich aber schwer taten oder von vorneherein keine Chance hatten, eine Beitrag zu erhalten. Man erfand dann ein System, wo Besitzende und Selbständige noch andere Angaben machen mussten, wie Hotelbetten, Großvieheinheiten, u.a.m. um eine bessere und gerechtere Bemessungsgrundlage zu haben. Und ähnlich würde ich auch die Besteuerung gestalten, denn Besitzende und Selbständige haben zu viele Schlupflöcher und Abschreibungsmöglichkeiten. So kann die Besteuerung nie gerecht sein. Interessant wären Daten über die tatsächlich durchschnittlich bezahlten Steuern von Tal-, Obst- und Weinbauern einerseits und Lohnabhängigen andererseits. Da würden viele große Augen machen!

Do., 22.09.2016 - 20:55 Permalink
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Profil für Benutzer Sigmund Kripp
Sigmund Kripp Fr., 23.09.2016 - 07:44

Antwort auf von Sepp.Bacher

Das meine ich ja: selbst wenn der landwirtschaftlche Betrieb nach den ganz normalen Buchhaltungs- und Steuerkriterien bewertet werden würde, kämen in den letzten Jahren wohl keine relevanten Steuerzahlungen heraus. (Es sei denn, auch Verluste werden besteuert...) . Der pauschalierte lw. Betrieb zahlt zwar de facto keine Steuern, kann aber auch nichts abschreiben, wie ein "normaler" Betrieb. Wenn ich also alle meine Aufwände regelrecht einsetzen dürfte und die Löhne auch abschreiben könnte, würde ich keine Steuern bezahlen, weil einfach kein Gewinn mehr da ist. Die Produktionskosten liegen heute bei gut 37 - 40 cent pro kg Äpfel. Ist der Auszahlungspreis bei 35 cent oder auch weit darunter - wie 2014 in vielen Genossenschaften - entsteht buchhalterischer Verlust. Ich weiss in Italien noch nichts von einer Verlustbesteuerung. Das mit den Studienbeihilfen ist tatsächlich nicht den normalen Regeln konform, würde sich aber bei der anhaltenden schlechten Wirtschaftslage im Obstbau auch bei "normaler" Besteuerung nicht wesentlich ändern.

Fr., 23.09.2016 - 07:44 Permalink
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Winny Felderer Mi., 21.09.2016 - 23:41

Soviel ungereimtes.... Wiederamal das kind mit dem Bad ausgeschüttet. Subventionen für die bauern: hier wird einfachst manipuliert. Wenn wir, liebe Frau Baur, die Landwirtschaft erhalten wollen, dann sind subventionen nötig. Auch im Obstbau. Dass es hier Fehlentwicklungen gibt, kann nicht geleugnet werden. Immer noch höhere Erträge, das geht nicht gut. Die Mengenbegrenzung pro ha (siehe Weinbau) - europaweit! - ist notwendig. Ich sage das seit 20 Jahren. Das Höfegesetz: sind sie sich bewusst, was sie da sagen? Haben sie sich einmal die Fraktionierung der Grundstücke im restlichen italien angeschaut? Wo 10 Besitzer auf einen stücklein grund hocken, von dem keiner was hat, mit der Folge dass zehntausende ha Grund nicht mehr zu bewirtschaften gehen, mit allen sozialen, aber auch hydrogeologischen Folgen.....

Mi., 21.09.2016 - 23:41 Permalink
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Erich Frene Do., 22.09.2016 - 09:10

Antwort auf von Winny Felderer

Hier werden wieder einmal Äpfel mit Birnen verglichen (und das von Landwirten, lol). Die italienische Landwirtschaft kann man doch nicht mit der Südtiroler Landwirtschaft vergleichen. Außerdem ist auch diesbezüglich mein Eindruck ein anderer: dort gibt es doch eher Großgehöfte.
Auch in Südtirol wäre zu differenzieren zwischen Obstwirtschaft und Berglandwirtschaft. Die Berglandwirtschaft (vielleicht ab 800 m hinauf) soll durchaus ihre Sonderregeln haben und meinetwegen auch subventioniert werden. Bei der Obstwirtschaft ist es hingegen schade um die Steuergelder bzw. umgekehrt sollten die Obstbauern auch Steuern zahlen, so wie jeder andere auch, auf der Grundlage einer Buchhaltung. Bei einem ha Obstwiese einen Ertrag von ein paar hundert Euro anzusetzen, das ist doch lächerlich und eine Frotzelei gegenüber jedem Arbeitnehmer. Außerdem sehe ich nicht ein, wie Magda Baur auch richtig festgehalten hat, dass einfach im landwirtschaftlichen Grün neue Hofstellen errichtet werden können und dann dort mit Landessubventionen Prunkbauten hingestellt werden. Da gibt es Bauern, die Grundstücke auslagern, Höfe schließen, neue Villen errichten, dann wieder die Höfe zusammenlegen und dem Sohn dann steuerbegünstigt übertragen. Und all diese Spielereien geschehen im Lichte der Öffentlichkeit, unterstützt mit Steuerngeldern, die die Arbeitnehmer einzahlen. Das ist doch alles nicht mehr akzeptabel!

Do., 22.09.2016 - 09:10 Permalink
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Mensch Ärgerdi… Do., 22.09.2016 - 12:41

Antwort auf von Erich Frene

Meines Wissens wird bei Beiträgen schon zwischen Berg und Tal differenziert. Aber das ist eben das Problem, hier wird die ganze Diskussion nur von Hörensagen aus geführt und das ist für die Katz. Auf alle Fälle sind letztendlich alle damit einverstanden, dass einerseits Landwirtschaft ohne Subventionen Lebensmittel zu den heutigen Preisen nicht möglich ist, anderseits es unakzeptabel ist, wenn ein Bauer eine Millionenvilla mit Pool und Sauna als Hofstelle durchgehen lässt und dafür Beiträge bekommt bzw. weniger Steuern bezahlt.
Hier wäre mal eine Reihe von Artikeln, die die verschiedenen hier angesprochenen Themen analysiert interessant. In mehreren Teilen zusammen mit dem Bauernbund auf einer und die großen Kritiker auf der anderen Seite, würde man alle Glücklich machen.

Do., 22.09.2016 - 12:41 Permalink