Politik | Landtag

Auf´s Kreuz gelegt

Die Dolomiten erfinden eine Wortmeldung von Hans Heiss im Landtag. Damit das Bild von den unchristlichen Grünen schlüssig wird. Lesen Sie hier, was Heiss wirklich sagte.
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Foto: upi
Hans Heiss ist kein Anhänger lauter Worte. Der Historiker und Grüne Landtagsabgeordnete behält selbst in den absurdesten Situationen die Contenance.
Ich staune über so viel kreativen Journalismus, der mir einen Satz in den Mund legt, von dem ich kein Wort gesagt habe“, sagt er zu salto.bz.
Anlass ist die Landtagsdebatte am vergangenen Mittwoch Nachmittag. Auf der Tagesordnung stand ein Beschlussantrag der Freiheitlichen Fraktion mit dem Titel „Kruzifix gehört zu Südtirol“.
Weil die Grünen im Landtag gegen diesen Beschlussantrag redeten und auch stimmten, titelt das Tagblatt der Südtiroler zwei Tage später: „Nur Grüne stimmen gegen das Kreuz“. In diesem Artikel wird auch ein Satz zitiert, den Hans Heiss in der Debatte gesagt haben soll:
„Es ist gut möglich, dass neben dem Kreuz an der Wand irgendwann in den Klassenzimmern auch eine Sure aus dem Koran hängt und darunter eine Buddha-Statue steht.“
Der Grüne Landtagsabgeordnete hat diesen Satz aber nie gesagt. Hans Heiss hat seine Rede schriftlich vorbereitet und das Manuskript salto.bz zur Verfügung gestellt:
 
Das Kreuz ist ein zentrales Symbol der europäischen Kultur, das über die religiöse Sphäre hinaus reicht. Es steht für äußerste Erniedrigung ebenso wie für Erhöhung und Transzendenz, für Todespein und die Aussicht auf Erlösung. Es ist gewiss ein Inbild der menschlichen Existenz, das nicht allein dem Christentum zugehörig ist, ein Zeichen, das Achtung und Respekt verdient.
Es ist aber auch ein mehrdeutiges Zeichen, das nicht universal und allgemein gültig gedacht werden kann. Es ist auch Ausdruck des Vorrangs der christlichen Religionen und damit konfessionell gebunden, Teil der christlichen, vor allem aber der katholischen Welt.
Das Kreuz wurde geschichtlich nicht nur als Zeichen der Hoffnung aufgerichtet, sondern auch als Ausdruck der Herrschaft über andere Konfessionen und Menschen anderen Glaubens. Wer das Kreuz verehrt, muss auch jenes Leid mit in sein Bewusstsein nehmen, das in seinem Namen verübt wurde. So ist das Kreuz zwar in hohem Maße achtens- und ehrenwert, aber kein Symbol umfassenden Friedens und der Menschenrechte, kein Zeichen, in dem Geist und Werthaltung unserer Gesellschaft sich zur Gänze wieder findet.
 
 
Das Kreuz ist in Tirol als Ausdruck der landesüblichen Kultur verbreitet, verehrt und vielfach geliebt. Es ist kraft Gesetzes präsent in öffentlichen Gebäuden, vor allem in Schulen und genießt dort sozusagen dauerndes Hausrecht. Erinnert sei aber auch hier daran, dass der öffentliche Vorrang kein Naturzustand ist: Im katholischen Italien gab es zwischen 1870 und 1924 keine Kreuzespflicht für öffentliche Bauten, erst der Faschismus suchte mit Einführung des Kruzifixes Konsens mit dem katholischen Rom, der anderen Schwarzen Macht.
„Aus unserer Sicht müsste es den Schulen frei gestellt sein, ob sie dem Kreuz einen festen Platz einräumen.“
Aus unserer Sicht müsste es den Schulen frei gestellt sein, ob sie dem Kreuz einen festen Platz einräumen. Schulen sollten frei wählen, ob sie dies wünschen oder nicht:
Die meisten würden ihm selbstverständlich seinen Vorrang zuerkennen, einige Schulgemeinschaften aber auch zum Ausdruck bringen wollen, dass die Schule gewiss an die europäische Kultur gebunden ist, aber vor allem auch einen weltanschaulich neutralen Raum bildet. Eine solche Haltung wäre im Sinne jener Liberalität und Trennung von Kirche und Staat, die westliche Gesellschaften begleitet.
Daher stehe ich nicht an, dem Kreuz zentralen Rang einzuräumen, aber auch grundsätzlich Freiheit zu lassen, ob es gewünscht wird oder nicht.
Diese Freiheit ist ein realer Kern der europäischen Identität. Der Beschlussantrag der Freiheitlichen will diese Freiheit durch alternativlose Kreuzespräsenz ersetzen, daher gibt es von unserer Seite keine Zustimmung.
Und ein letztes: Den drei Hügeln, die der freiheitliche Beschlussantrag als zentrale europäische Orientierung hervor hebt – die griechische Akropolis für die Demokratie, den römischen Areopag für das Recht, Golgotha für das Christentum – Hügel, die für die europäischen Werte einstehen sollen, möchte ich einen weiteren hinzufügen:
Die Hügellandschaft von Auschwitz. Europa ist nach 1945 auch aus der Befreiung von der mörderischen Gewalt der braunen und roten Herrschaft erwachsen, erst mit dieser Befreiung ist die Nachkriegsordnung entstanden, die heute neuerdings auf dem Spiel steht.
 

 

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Hartmuth Staffler Fr., 10.03.2017 - 21:04

Der Kollege Franceschini müsste doch selbst am besten wissen, dass das Erfinden von (Wort)-Meldungen zu den wichtigsten Tätigkeiten vieler Journalisten gehört. Dass die Athesia-Blätter "Dolomiten" und "Alto Adige" im Erfinden von Nachrichten aller Art es zu einer gewissen Fertigkeit gebracht haben, ist auch kein Geheimnisse. Jetzt haben sie ja auch noch den Vorteil, dass sie sich gegenseitig, gut abgestimmt, mit erfundenen Meldungen hochschaukeln können. Und der Kollege Franceschini schaukelt mit auf seinem hohen Schaukelpferd..

Fr., 10.03.2017 - 21:04 Permalink
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kurt duschek Sa., 11.03.2017 - 09:02

Solange Meldungen gelinde gesagt "unterschiedlich interpretiert werden"und es dadurch zu sehr verschiedenen Aussagen kommt, ist dies schon tragisch genug. Schlimmer ist es, wenn einfach Ereignisse oder Vorkommnisse verschwiegen werden und in der sogenannten Berichterstattung keine Erwähnung finden. Auch dies hat mit Journalismus sehr wenig zu tun und dient nur der sogenannten "richtigen Meinung"!

Sa., 11.03.2017 - 09:02 Permalink
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Christian Mair Do., 16.03.2017 - 09:24

Funktioniert die EU doch und wird das Kreuz mit dem Kreuz zum Boomerang für die Identitären?

Für Privatunternehmen gilt:
"Arbeitgeber können das Tragen eines Kopftuchs untersagen, wenn weltanschauliche Zeichen generell in der Firma verboten sind und es gute Gründe gibt. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg (Rechtssachen C-157/15 und C-188/15). Eine unternehmensinterne Regel, die das sichtbare Tragen jedes politischen, philosophischen oder religiösen Zeichens verbiete, stelle keine unmittelbare Diskriminierung dar. " (aus FAZ http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/europaeischer-gerichtshof-arbeitg…)

Do., 16.03.2017 - 09:24 Permalink