Gesellschaft | Lex Bedin

Deegs Konter

Die zuständige Landesrätin Waltraud Deeg antwortet auf den offen Brief von Amtsdirektor Alex Kemenater und dessen Kritik an der Berufung von Spitzenbeamten.
Waltraud Deeg
Foto: Regionalrat
Der erste Satz ist durchaus freundlich. „Sehr geehrter Herr Kemenater, herzlichen Dank für Ihre Stellungnahme“, beginnt Waltraud Deeg ihre Schreiben an den Leiter der Landeszahlstelle Alex Kemenater. 
Dann folgt aber eine erste, recht deutliche Ermahnung: „Ich bin allerdings etwas verwundert, dass Sie Ihre Bedenken zur Situation der Vermögensabteilung erst jetzt äußern, da ich für persönliche Aussprachen jederzeit zur Verfügung stehe.“
Kemenater hatte in einem offenen Brief an die Personal-Landesrätin und an mehrere Fraktionssprecher im Landtag seine eigene Situation geschildert, scharfe Kritik an der vom Landtag vergangene Woche verabschiedenten Ad-personam Bestimmung geübt und seiner Hoffnung Ausdruck verliehen, dass zur Besetzung der Abteilungsdirektion Vermögen eine echter Wettbewerb ausgeschrieben werde.
Waltraud Deeg antwortet am Dienstag ebenfalls mit einem offenen Brief.
Degg in dem Schreiben:
 
Ich schicke voraus, dass das Verfahren für die Ausschreibung eines Amtes bzw. einer Abteilung immer dasselbe ist (Antrag seitens des zuständigen Ressorts an die Generaldirektion, Prüfung, ob die Ausschreibung im Rahmen des Projektes VI18 stimmig ist, d.h. ob die Verwaltungseinheit nicht mit einer anderen zusammengeführt werden könnte, Prüfung des Antrages seitens derRessourcenkommission, Genehmigung der Landesregierung und erst anschließend Einleitung des Auswahlverfahrens) und, dass bisher kein Antrag für die Ausschreibung besagter Abteilungsdirektion vom zuständigen Regierungsmitglied eingegangen ist. 
Wie vorgeschrieben und im Interesse aller Beteiligten sind die Ausschreibungen ergebnisoffen und gewinnen muss der Beste.
Ihre Bereitschaft eine weitere wichtige Führungsfunktion in der Verwaltung übernehmen zu wollen, freut mich sehr. Wie vorgeschrieben und im Interesse aller Beteiligten sind die Ausschreibungen ergebnisoffen und gewinnen muss der Beste. Es soll deshalb weder für interne noch für externe Anwärter eine Präferenzschiene geben, sondern ein faires und ergebnisoffenes Auswahlverfahren. Für das konkrete Auswahlverfahren wird, nach Ablauf der Einschreibefrist, eine Prüfungskommission ernannt, die sich für die Rechtmäßigkeit des Verfahrens verantwortlich zeichnet.“
 
Nicht goutiert hat Waltraud Deeg, dass Alex Kemenater in seinem Schreiben die sogenannte „Lex Bedin“ angesprochen hat.
 
„Seltsam bis befremdlich erscheint mir allerdings die Polemik über den „Omnibusartikel“. Die Zahl der Amtsdirektoren, die von dieser Bestimmung betroffen sein könnten und denen wir mit diesem Artikel nichts weiter als die Möglichkeit eröffnen möchten, an einem Auswahlverfahren teilzunehmen, ist eine objektive Tatsache.
Alles andere ist Spekulation. Angesichts der derzeitigen Lage desArbeitsmarktes und des damit verbundenen Fachkräftemangels, wäre es für die öffentliche Verwaltung unverantwortlich nicht auf diesen Umstand zu reagieren. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bereits 10 Jahre eine Amtsdirektion bekleidet haben, besitzen Erfahrungen und wissen über die Belange und Abläufe in der öffentlichen Verwaltung gut Bescheid, unabhängig davon, ob sie im Besitz eines höheren Studienabschlusses sind oder nicht. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für die Verwaltung wertvoll. Sie haben nach langjähriger Tätigkeit ihre Fähigkeiten in den verschiedenen Fachgebieten, in der Gestaltung der Verfahren und in Führung von Mitarbeitern unter Beweis gestellt.
Seltsam bis befremdlich erscheint mir allerdings die Polemik über den „Omnibusartikel“.
Oft werden die öffentliche Verwaltung und der private Arbeitssektor verglichen. Es ist sicher auch Ihnen aufgefallen, dass die Arbeitsplätze in der öffentlichen Verwaltung längst nicht mehr so begehrtsind wie noch vor einigen Jahren. Es ist deshalb besonders wichtig, klare Akzente zu setzen, um den Arbeitgeber Land für den Arbeitsmarkt wieder attraktiv zu machen. Dazu gehört, zumindest in meinen Augen, auch eine Steigerung der Flexibilität innerhalb der Struktur selbst.
Die Diskussionen zu und um ad personam Wettbewerben, die geführt werden sobald Erwartungshaltungen nicht erfüllt werden, führen leider dazu, dass das Ansehen der Verwaltung in der öffentlichen Meinung in ein schlechtes Licht gerückt wird und das verdienen sich jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung nicht, die sich tagtäglich bemühenihre Arbeit mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit zu leisten.
 
Demnach sind es nicht die "ad personam Wettbewerbe", die das Ansehen der Verwaltung in der öffentlichen Meinung in ein schlechtes Licht rücken, sondern jene die offen darüber reden.
Interessante Argumentation.
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Max Benedikter Di., 19.06.2018 - 14:20

Deegs Argumentation über die Steigerung der Flexibilität in der Verwaltungsstruktur kann ich nachvollziehen. Warum muss so eine Änderung aber in ein Omnibus?

Di., 19.06.2018 - 14:20 Permalink
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alfred frei Di., 19.06.2018 - 15:12

Weil dadurch Abfahrt, Ankunft und "Marschrichtung" genau festgelegt werden kann und die Passagiere die Beförderungsbedingungen sowie die Berechtigung für die Nutzung, die ja je nach Verkehr verschieden sind, kennen müssen.
Man kann darüber auch offen reden, natürlich nur vom Gehsteig aus, oder ?

Di., 19.06.2018 - 15:12 Permalink