Politik | Wahlwerbung

Weiße Flecken

In der Tageszeitung erscheinen seit Tagen Wahlwerbungen der Freiheitlichen, die leer sind. Der Hintergrund der bizarren Aktion ist ein völlig absurder Rechtsstreit.
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Foto: Neue Südtiroler Tageszeitung
Die erste Reaktion: Das muss ein Fehler sein.
Als am vergangenen Dienstag die Neue Südtiroler Tageszeitung erscheint, gähnt rechts oben auf der Titelseite ein weißer Fleck. Darunter ist die Angabe zu lesen: „Gebuchte Wahlwerbefläche – Auftraggeber: Die Freiheitlichen, Lukas Forer“. Der erste Gedanke: Hier hat ein Grafiker Mist gebaut und vergessen, die bezahlte Wahlwerbung, ins Blatt zu heben.
Die zweite Reaktion: Das ist ein bewusster Werbegag.
Als am Tag danach der weiße Fleck auf der Titelseite in genau derselben Aufmachung erscheint, denkt man, dass es sich um keinen Fehler handelt, sondern um eine bewusste Aktion. Hier setzt jemand ein durchaus interessantes Werbekonzept um. Denn das leere Inserat ist auf jeden Fall ein Hingucker. Es fällt auf, die Leute reden darüber und man wird neugierig. Dass das leere Inserat auch am Donnerstag zum dritten Mal erscheint, bekräftigt diese These. Die Überlegung: Am Freitag - dem letzten möglichen Tag für Wahlwerbung - werde das Rätsel dann aufgelöst werden.
 
Spätestens heute wurde aber klar, dass es sich um keinen Wahlgag handelt, sondern dass hier etwas nicht stimmen kann.
Und es stimmt einiges nicht. Denn die weißen Flecken, angeblich von den Südtiroler Freiheitlichen in Auftrag gegeben, haben einen bizarren Hintergrund. Sie sind Teil eines absurden Rechtsstreits zwischen der „Neuen Südtiroler Tageszeitungs GmbH“ und den Südtiroler Freiheitlichen.
 

Der Konflikt

 
Auch Südtirols Parteien setzen im Landtagswahlkampf besonderen Wert auf Wahlwerbung in den Printmedien. Besondern umkämpft sind dabei die Titelseiten in den Tageszeitungen in der letzten Woche vor dem Wahlsonntag. Deshalb schicken sich die Parteien an, so früh wie möglich diese Werbemodule zu reservieren.
Genau das taten die Südtiroler Freiheitlichen im Frühsommer. Der Mitarbeiter der Freiheitlichen Landtagsfraktion Lukas Forer reservierte bei der Werbeabteilung der Tageszeitung jene Werbeplätze, die in den vergangenen Tagen weiß geblieben sind.
Doch dann enthüllte die Tageszeitung im Juli die Affäre um die Gelder von Pius Leitner. Die Geschichte weitet sich zu einem veritablen Politskandal aus und führte zum Rückzug vom Pius Leitner von der Kandidatenliste.
 
Seite längerem ist das Verhältnis zwischen den Südtiroler Blauen und der Redaktion in der Bozner Silbergasse angespannt. Die Geld-Affäre war der berühmte Tropfen, der aus der Sicht der Freiheitlichen, dass Fass aber zum Überlaufen brachte. Die Südtiroler Blauen sprechen seitdem von „einer gesteuerten Schmutzkampagne.“
Anfang August meldete sich der Freiheitliche Obmann Andreas Leiter-Reber deshalb bei der Werbeabteilung der Tageszeitung, um die Reservierungen zu stornieren. Doch genau das ließ man dort unter Berufung auf die gesetzlichen Bestimmungen nicht zu.
 

Die gesetzliche Regelung

 
Was unverständlich klingt, hat einen einfachen und logischen Hintergrund. Auch in der Wahlwerbung gilt die Par Condicio. Das Gesetz schreibt vor, dass alle Parteien und Bewerber gleich behandelt werden müssen. Konkret heißt das, dass man eine Preisliste veröffentlichen muss und ausschließlich diese Preise berechnen darf. Ermäßigungen sind strengstens untersagt.
 
Bei der Buchung gilt dann das Prinzip, wer zuerst kommt, tanzt zuerst. Damit aber eine Partei nicht einfach alles Werbeplätze reserviert und dann am Ende die Inserate wieder storniert und so den politischen Mitwerbern die Möglichkeit der Werbeflächen nimmt, gibt es in den Bestimmungen ein Verbot Reservierungen rückgängig zu machen. Darauf beruft sich die Tageszeitung. Ihre Argumentation: Bei Verstößen gegen diese Bestimmung werden von der Aufsichtsbehörde drastische Geldstrafen gegen die Medien verhängt: Bis zu 500.000 Euro.
 

Kindischer Streit

 


Doch der Rechtsstreit zwischen den Freiheitlichen und der Tageszeitung ist komplizierter. Denn diese gesetzliche Regelung gilt in der Zeit der Par Condico, die genau zwei Monate vor den Landtagswahlen beginnt. Alle Reservierungen davor, kann man stornieren. So argumentiert der Anwalt der Freiheitlichen Ewald Rottensteiner. Die Freiheitlichen pochen darauf, den Rückzug vor Beginn der Par Condicio angetreten zu haben.
Die Leitung der Tageszeitung und ihr Anwalt Klaus Pancheri sehen das anders. Sie sagen die Stornierung sei zu spät erfolgt und deshalb nicht mehr möglich. Die Zeitung riskiere deshalb eine Strafe. Mehrere Vermittlungsversuche auch im Gespräch mit der Chefredaktion haben nach Informationen von salto.bz nichts gebracht.
Inzwischen reden nur mehr die Anwälte und alles dürfte einen Gerichtsstreit hinauslaufen. Um einerseits den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen und vor Gericht den eigene Schaden dokumentieren zu können, lässt die Tageszeitung jetzt die gebuchten Werbeflächen frei.
Es ist eine kindische Aktion.
Von beiden Seiten.
Vor allem dann wenn man den Preis des gesamten Werbepaketes kennt: 4.500 Euro.