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Gesicherte Brieftasche?

Der Regionalrat will eine Ausnahmebestimmung für die neue Brennerautobahn verabschieden. Dabei sagt man nur die halbe Wahrheit.
Sede A22
Foto: Voce di Mantova
Wir haben konstruktiv und sachlich gearbeitet. Ich möchte mich bei allen Kommissionsmitgliedern für ihre Arbeit und für die Aufmerksamkeit bedanken, mit der sie dieses für unser Land strategische Thema angegangen sind“, sagt der Vorsitzende und SVP-Abgeordnete Helmut Renzler nach der Sitzung. 
Die II. Gesetzgebungskommission des Regionalrates hatte am Mittwoch den von der Regionalregierung eingebrachten Gesetzentwurf Nr. 4 „Änderungen zum Regionalgesetz Nr. 6 vom 8. August 2018 Nachtragshaushalt der Autonomen Region Trentino-Südtirol für die Haushaltsjahre 2018-2020“ genehmigt.
Damit hat das Gremium auch eine Ausnahmebestimmung für die neue Brennerautobahngesellschaft abgesegnet. Der zentrale Punkt dabei: Auch mit der Umwandlung der Autobahn in eine öffentliche Inhouse-Gesellschaft soll die Gesellschaft weiterhin 14 Verwaltungsratsmitglieder haben. 
 
 
Die offizielle Begründung dafür: Man will damit den Bedürfnissen der Gesellschafter der Provinz Verona, Mantua, Reggio Emilia und Modena Rechnung zu tragen, die darum ersucht haben, bei der Neubestellung des Verwaltungsrates die Vertretung der Gebietskörperschaften beizubehalten.
Eine noble Geste also? Nicht ganz.
 

Die Ausnahme

 
Mit dem Regionalgesetz vom 15. Dezember 2016, Nr. 16 wurde nach staatlichen Vorgaben eine klare Verkleinerung der Verwaltungsräte der öffentlichen Körperschaften beschlossen. Demnach müssen die Verwaltungsräte von Gesellschaften an denen die Autonomen Provinzen Trient und Bozen sowie anderen öffentlichen Körperschaften mit Sitz im Gebiet der Region mit über 50 Prozent am Gesellschaftskapital beteiligt sind, aus drei bis fünf Personen zusammengesetzt werden. Dieselbe Bestimmung gilt auch für die Aufsichtsräte, wobei dort die Ersatzaufsichtsräte mitgezählt werden.
Die Brennerautobahn hat einen Verwaltungsrat der aus 14 Mitgliedern zusammengesetzt ist. Der Aufsichtsrat hat fünf effektive Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder. 2017 erhielten die Verwaltungs- und Aufsichtsräte insgesamt knapp 700.000 Euro an Amtsentschädigungen.
Mit der Umwandlung in eine Inhouse-Gesellschaft, zu der es noch in diesem Jahr kommen soll, würde die Führungsgremien des Unternehmens damit drastisch verkleinert.
Doch dazu wird es nicht kommen. Der am Mittwoch in der Kommission genehmigte Gesetzentwurf sieht eine Ausnahme für die Brennerautobahn vor. Es wird explizit festgeschrieben, dass die Rationalisierungsmaßnahmen für die Autobahngesellschaft bis zum Frühjahr 2022 nicht gelten sollen. 
Dass diese Ausnahmebestimmung für die öffentlichen Gesellschafter aus dem Süden gemacht wird, ist aber nur die vorgeschobene Wahrheit.
 

Der wahre Grund

 
Denn im Kleingedruckten des Gesetzesvorschlages, der demnächst vom Regionalrat genehmigt werden soll, findet sich weit mehr als nur die Beibehaltung der 14 Verwaltungsratesmitglieder.

 
 
Die Ausnahmebestimmung sieht vor, dass der Artikel 2 des Regionalgesetzes vom 15. Dezember 2016, Nr. 16 auf die Brennerautobahn nicht angewandt wird. In diesem Artikel geht es aber nicht nur um die Verkleinerung der Verwaltungsräte.
In Komma b dieses Artikels wird auch eine Grenze für die Vergütungen an die Verwaltungs- und Aufsichtsorgane eingeführt. Dort heißt es:
 
„Es muss in jedem Fall die Obergrenze von 240.000 Euro jährlich einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zu Lasten der Empfänger eingehalten werden, wobei auch die von anderen öffentlichen Verwaltungen oder öffentlich kontrollierten Gesellschaften entrichteten Vergütungen zu berücksichtigen sind“.
 
Auch diese Obergrenze wird mit der jetzt geplanten Ausnahmebestimmung für die neue Autobahn-Gesellschaft aufgehoben. Damit kann der amtierende Präsident der Brennerautobahn Luigi Olivieri seine Entschädigung und sein Amt beibehalten.
Zudem öffnet diese Bestimmung auch die Tür für einen möglichen Favoriten auf die Nachfolge des scheidenden Generaldirektors Walter Pardatscher.
Es ist kein Geheimnis mehr, dass Arno Kompatscher Konrad Bergmeister als Generaldirektor zur Autobahn zurückholen will. Die Lockerung der 240.000-Euro-Obergrenze wäre für den Multi-Funktionär Bergmeister demnach mehr als nur ein Appetizer.
 

Der Rettungsanker

 
Die Ausnahmebestimmung ist aber vor allem ein Rettungsanker für einen anderen Prominenten.
Denn die 240.000-Euro-Obergrenze gilt nicht nur für die Verwalter, sondern auch für die Bediensteten. Damit käme ein Mann in die Bredouille, der nicht nur im Südtiroler PD eine wichtige Rolle einnimmt: Carlo Costa.
 
 
Der Brixner Bauingenieur ist seit 2011 „Procuratore speciale“ und ab 2012 auch „Sostituto amministratore delegato“ und „Technischen Generaldirektors“ der Brennerautobahn AG. Als solcher erhält Carlo Costa von der Brennerautobahn eine Jahresentschädigung von 222.862,16 Euro. Laut Auskunft des Arbeitgebers als „imponibile IRPEF“, also nach Abzug der Sozialbeiträge zu Lasten des Arbeitnehmers, die in der Regel etwa 9 Prozent  ausmachen. Es ist somit davon auszugehen, dass das Bruttogehalt über 240.000 Euro beträgt.
Dazu hat Carlo Costa aber noch lukrative Nebentätigkeiten. Costa ist Vizepräsident der Südtiroler Sparkasse und Vizepräsident der Sparkassen-Tochter „Sparim AG“. In dieser Funktion sitzt er auch im Verwaltungsrat des Software-Dienstleisters „Cedacri SPA“ in Collechio bei Parma und ist Präsident der Cedarci-Tochter „SIgrade Spa“. Außerdem ist Costa auch Vizepräsident der Brixner Stadtwerke. Diese Nebenämter bringen Carlo Costa noch einmal rund 200.000 Euro im Jahr ein.
Würde die Obergrenze von 240.000 Euro für die Brennerautobahn gelten, könnte sich Costa diese Nebentätigkeiten abschminken.
Mit der jetzt geplanten Ausnahme-Bestimmung kann hingegen alles so weitergehen wie bisher.
Nur das sagt oder weiß Helmut Renzler anscheinend nicht.
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Salto User
Manfred Gasser Do., 09.05.2019 - 16:44

Toll was sich alles machen lässt, wenn man an den Hebeln sitzt. Noch dazu, weil man im Sozialen immer mehr spart. Aber wie man sieht wäre das Geld schon da, nur die Verteilung ist irgendwie Sch.....!
Eigentlich zum schämen für einen Arbeitnehmer-Vertreter, Herr Renzler, sowas als Erfolg verkaufen zu wollen.
Da graust mich schon die Vorstellung, dass es bei der SAD gleich weiter geht, mindestens.

Do., 09.05.2019 - 16:44 Permalink
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Papi llon Sa., 11.05.2019 - 12:06

Arbeitnehmer Vetreter Renzler sollte eigentlich auf die erwähnten Erstgenannten schauen. Aber als Ex Oberguru der INPS hat Er den Bezug wenn überhaupt schon lange. verlorenn

Sa., 11.05.2019 - 12:06 Permalink