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Stafflers Faktencheck

Der ehemalige Generaldirektor des Landes Hanspeter Staffler will sich nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes keineswegs den Schwarzen Peter zuschieben lassen.
Staffler, Hanspeter
Foto: salto
Jeder sollte vor seiner eigenen Haustüre kehren“, ärgert sich Hanspeter Staffler. Der grüne Landtagsabgeordnete und ehemalige Generaldirektor des Landes reagiert damit auf die Äußerungen von Eros Magnago auf das spektakuläre Urteil des Verfassungsgerichtet.
Wie salto.bz exklusiv am vergangenen Freitag berichtete, hat das italienische Höchstgericht mit dem einen Tag zuvor hinterlegten Urteil 138/2019, nicht nur ein halbes Dutzend Personalgesetze des Landes für verfassungswidrig erklärt, sondern es hat auch einen Pfeiler einer seit Jahrzehnten praktizierten Praxis im Landesdienst abgetragen und für unrechtmäßig erklärt.
Es geht um die Führungszulagen der Abteilungs- und Amtdirektoren im Land.
Seit Jahrzehnten gibt es in Südtirol eine besondere Regelung. Führungskräfte erhalten für ihre Funktion Zulagen, die im Laufe der Zeit als fixes Gehaltselement in die Entlohnung der Bediensteten übergeht. Bei Amtsdirektoren sind es 5 Prozent im Jahr, bei Abteilungsdirektoren 6 Prozent. Das heißt: Spätestens nach 20 Jahren Landesdienst ist die gesamte Führungszulage in das Fixgehalt einer Führungskraft übergegangen.
Das heißt aber auch: Der oder die Bedienstete erhalten das Geld auch dann, wenn sie den Führungsauftrag nicht mehr innehaben. Zudem wirkt sich die absorbierte Führungs- und Koordinierungszulage auch auf die Rente der ehemaligen Führungskraft direkt aus.
Denn das Verfassungsgericht hat im Urteil diese Praxis als verfassungswidrig ausgewiesen und die in den vergangenen Jahren erlassenen Gesetze annulliert. Zudem stellt man im Urteil auch weitere grundsätzliche autonomiepolitische Errungenschaften und Regelungen im Personalsektor in Frage.
Der Generalsekretär der Landesregierung, Eros Magnago, hat als Reaktion auf das Urteil in mehreren Medien daran erinnert, dass er zusammen mit Thomas Mathà und Renate von Guggenberg bereits 2017 eine neue Personalordnung ausgearbeitet hätte, mit der jene problematischen Punkte behoben werden sollten, die jetzt das Verfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt hat.
Magnagos Lesart: Die Schuld an der gesamten Misere trage deshalb Hanspeter Staffler, in dessen Kompetenz die Thematik gefallen sei und der diese Lösung politisch und über die Medien torpediert habe.
 

Stafflers Konter

 
Hanspeter Staffler, der seit November 2018 für die Grünen im Südtiroler Landtag sitzt will sich aber keineswegs jetzt den Schwarzen Peter zuschieben lassen. In einer Stellungnahme mit dem Titel „ Faktencheck zum Urteil des Verfassungsgerichtes“ schreibt Staffler:
 
„Im April 2016 hatte ich in meiner Funktion als Generaldirektor eine Gesetzesnovelle zum Landesgesetz vom 23. April 1992, Nr. 10 (Neuordnung der Führungsstruktur der Südtiroler Landesverwaltung) ausgearbeitet und der Landeregierung übermittelt. Diese Novelle war zuvor mit dem zuständigen Ministerium (Ministerin Madia) in Rom abgeklärt worden und schöpfte den zur Verfügung stehenden autonomiepolitischen Spielraum aus. Bei den Verhandlungen in Rom wurde ich von den Abgeordneten Albrecht Plangger und Manfred Schullian unterstützt.
Gegenstand der Novelle war die Reform der Führungsstruktur der Südtiroler Landesverwaltung mit dem Ziel, die Bürgernähe zu erhöhen und die Entscheidungsprozesse zu vereinfachen. Bekanntlich wurde dieser Vorschlag landesintern (Salto.bz berichtete ausführlich darüber) nicht gutgeheißen und noch im Mai 2016 von der Landesregierung abgelehnt.

 
 
Im Juni 2016 hatte mir die Landesregierung die Verantwortung für diese Gesetzesmaterie (Neuordnung der Führungsstruktur) entzogen und dem Generalsekretär übertragen. Dieser leitete dann in weiterer Folge Arbeitsgruppen, welche unter seinem Vorsitz im Oktober 2016, Juli 2017 und Februar 2018 eine Reihe von Gesetzesänderungen einbrachten, mit denen die Vergütung der Führungskräfte, insbesondere das Instrument der graduellen Umwandlung der Führungszulage in ein fixes und pensionierbares Gehaltselement, rückwirkend in Ordnung gebracht (saniert) hätten werden sollen.
Im Juni 2016 hatte mir die Landesregierung die Verantwortung für diese Gesetzesmaterie entzogen und dem Generalsekretär übertragen.
Genau diese unter der Regie des Generalsekretärs eingebrachten und beschlossenen Gesetzesänderungen, namentlich Teile der Landesgesetze Nr. 9/2017 (Art 1, 2,17) und 1/2018 (Art. 1) wurden nun vom Verfassungsgerichtshof als ungültig und unvereinbar mit der Verfassung erklärt, weil sie in Bereiche eingreifen, die der ausschließlichen staatlichen Zuständigkeit vorbehalten sind.“
 
Spätestens damit dürften die alten Rivalitäten zwischen Hanspeter Staffler und Eros Magnago in einer neuen Rollenverteilung wieder aufgeflammt sein.
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SALTO Communit… Mi., 12.06.2019 - 09:20

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Mi., 12.06.2019 - 09:20 Permalink