Gesellschaft | Impfpflicht

Neues Impf-Ultimatum

Die Landesregierung hat die Frist für Vormerkungen gesetzlich vorgesehener Impfungen auf den 8. August verlängert. Danach drohen aber Verwaltungsstrafen und Ausschlüsse.
Thomas Widmann
Foto: @salto.bz

Nachdem letzte Woche in Deutschland ein Gesetz zur Masernimpfpflicht auf den Weg gebracht wurde, hat nun auch die Südtiroler Landesregierung das weitere Vorgehen bei der Umsetzung der nationalen Impfpflicht definiert. Bis zum 8. August ist noch Zeit, Vormerkungen für Pflichtimpfungen durchzuführen, um Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren die Einschreibung in Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen zu ermöglichen. Ursprünglich war der 10. Juli als Stichtag vorgesehen. 

Von 68.955 in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen eingeschriebenen Kindern müssen 10.918 noch geimpft werden bzw. den Nachweis der zehn gesetzlichen Pflichtimpfungen erbringen, berichtet Sanitätslandesrat Thomas Widmann. Diesen 15,8 Prozent drohen andernfalls, neben dem Verlust des Anrechts auf einen Platz in Kindergärten und Tagesstätten, Verwaltungsstrafen von 167,70 Euro (bis zu 500 Euro bei Härtefällen wie etwa dem mehrmaligem Versäumnis von Impfterminen). Eltern von Grund-, Mittel- und Oberschulkindern erwarten bei Verstoß gegen die Impfpflicht zwar Geldstrafen, die betroffenen Kinder und Jugendlichen können jedoch weiterhin ihre Schule besuchen. Bereits vorgemerkte, aber nicht wahrgenommene Termine werden ebenfalls sanktioniert. Entschuldigt werden nur nachgewiesene Krankheitsfälle sowie Unvermögen der Gesundheitsstrukturen, die Impfungen durchzuführen.

 

Was passiert nach dem 8. August?

 

Liegt innerhalb des Stichtags 8. August die Impfdokumentation oder eine Vormerkung für einen Impftermin (der auch nach dem Stichtag sein kann) vor, bleibt die Einschreibung in den Kindergarten oder in eine Einrichtung der Kleinkindbetreuung (Kinderhort, Kita, Tagesmutterdienst) aufrecht. Falls der Impftermin trotz Vormerkung nicht wahrgenommen wird, muss die Direktion des Kindergartens oder der Kleinkindbetreuungseinrichtung innerhalb von 30 Tagen das entsprechende Verwaltungsverfahren einleiten. Zu diesem Zeitpunkt wird auch die Verwaltungsstrafe fällig, während das Kind weiterhin die Struktur besuchen darf. Wenn innerhalb dieser 30-Tages-Frist die geforderte Dokumentation nicht nachgereicht wird, kommt es hingegen zum Ausschluss des Kindes. „Es gibt hier keine Alternative“, unterstreicht der Sanitätslandesrat.

Impftermine können im Internet über das Portal des Sanitätsbetriebs, via Email und Telefon über die landesweite Vormerkungsstelle (telefonisch 0472 973 850, per Mail an [email protected]) sowie vor Ort in den Krankenhäusern vorgemerkt werden.

 

Warum Impfen sein muss

 

„Für manche Impfungen haben wir Raten von gerade mal 73%. Damit liegen wir unter dem gesamtstaatlichen Durchschnitt. Ziel sind aber Durchimpfungsraten von 95%“, so Widmann. Eine hohe Durchimpfungsrate sei schon immer ein Anliegen der Landesregierung gewesen. Uneinig war man sich lediglich über die Durchsetzung einer Impfpflicht. Deshalb habe ein Beschluss der Landesregierung länger auf sich warten lassen. Nun sei man absolut sicher, dass man keinerlei Spielraum habe. Widmann verweist auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshof vom 18. Juli, welches sowohl mildere als auch restriktivere Maßnahmen als jene staatlichen, als verfassungswidrig bewertet. Die Region Molise wollte die Impf-Agenda mit einem eigenen Gesetz regeln.

Unser Ziel ist es nicht, jemanden auszuschließen. Ziel ist es, eine Durchimpfung zu erreichen, welche die Gesundheit unserer Kinder schützt“, pflichtet Landeshauptmann Arno Kompatscher bei. 

 

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Mensch Ärgerdi… Di., 23.07.2019 - 19:54

Wird auch Zeit hier endlich mal durchzugreifen! Einfach unfassbar, dass eine der reichsten und fortschrittlichsten Provinzen in Italien bei den Impfungen so weit zurückliegt. Mit der Abwahl von Pöder haben die Südtiroler schon einen Schritt in die richtige Richtung gemacht, nun muss konkret weitergegangen werden.

Di., 23.07.2019 - 19:54 Permalink