Wirtschaft | Flugplatz

Gatterers Trumpfkarte

Das Land kann die Vergabe des Bozner Flughafens auch nach der Vergabe jederzeit annullieren. Ohne Angst vor Schadenersatzansprüchen. So steht es in der Ausschreibung.
Flugplatz Bozen
Foto: Südtirolfoto/Helmuth Rier
Mariano Claudio Vettori ist der Generaldirektor der SAD AG. Vom Studium und vom Beruf her ist Vettori aber Anwalt. Lange Zeit war er mit einer eigenen Kanzlei in Fassa und dann in Bozen tätig. 
Dass der Mann auch in seiner Aufgabe im privaten Südtiroler Nahverkehrsunternehmen SAD AG seine juristischen Fachkenntnisse einsetzt, gehört zur Unternehmenspolitik von SAD-Eigner Ingomar Gatterer. Vettori kennt sich im Verwaltungsrecht aus.
Das zeigt sich jetzt auch im Konflikt um die Vergabe und den Verkauf des Bozner Flughafens oder besser gesagt der Quoten der landeseigenen „ABD Airport AG“. Die Ausschreibung hat bekanntlich eine Bietergemeinschaft gewonnen, die aus Josef Gostner, Hans Peter Haselsteiner und Rene Benko besteht. Obwohl der offizielle Zuschlag bereits erfolgt ist, wird die endgültige Vertragsunterzeichnung seit Monaten verschoben. Der Grund dafür: Der in und außerhalb der SVP aufgeflammte Widerstand gegen den Verkauf.
Auf Drängen der eigenen Partei hat Landeshauptmann Arno Kompatscher vor Wochen Nachverhandlungen mit den Käufern angekündigt. Die Verhandlungen soll Wirtschaftslandesrat und SVP-Obmann Philipp Achammer führen. Die SVP hat bereits eine Verhandlungsdelegation ernannt. Obwohl die privaten Käufer anfänglich Gesprächsbereitschaft signalisiert haben, sind die Gespräche aber bereits vor dem ersten Treffen gescheitert. Der Grund: Die massiven öffentlichen Klagedrohungen durch den SAD CEO Ingomar Gatterer. 
 
 
Seit heute dürfte der Kampf um den Bozner Flughafen um ein Kapitel reicher sein. Denn SAD-Direktor Mariano Claudio Vettori legt in einem Schreiben, das auch an die Bürgermeister von Leifers, Eppan, Branzoll und Pfatten geht, noch einmal nach.
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat mehrmals erklärt, dass er an diesem Punkt den Vertrag unterzeichnen müsse, weil sonst mögliche Schadenersatzforderungen auf das Land zukommen würden.
Genau in diesem Punkt widerspricht Mariano Claudio Vettori jetzt energisch. Dem Schreiben ist ein Auszug aus der offiziellen Verkaufsauschreibung beigelegt. Dort heißt es im Punkt 5:
 
Vettoris Resümee: „Das Land kann damit zu jedem Zeitpunkt mit einer geeigneten Begründung den Zuschlag wieder aufheben ohne Angst vor irgendwelchen Schatzansprüchen haben zu müssen“.
Die Käufer des Flughafens sehen das naturgemäß anders. „Wir haben die Sachlage von unseren Anwälten natürlich prüfen lassen“, sagt Heinz Peter Hager. Laut Rechtsgutachten sei der jetzt von Vettori und von der SAD geltend, gemachte Passus in der Ausschreibung eine sogenannte „Stilklausel“. Hager: „Es gibt aber eine klare Rechtssprechung, dass man trotz dieses Paragraphen Schadenersatzansprüche angenommen hat“.
Spätestens vor Gericht wird sich zeigen, wer Recht hat.
 
 
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Profil für Benutzer Riccardo Dello Sbarba
Riccardo Dello… Di., 20.08.2019 - 16:10

Che la gara è annullabile in ogni momento (salvo richieste di risarcimento per le sole spese di partecipazione) Kompatscher l’ha dichiarato nero su bianco per la prima volta il 5 giugno scorso nella risposta a voce in Consiglio provinciale a una precisa interrogazione del gruppo Verde.
Questa era l’interrogazione: http://www2.landtag-bz.org/documenti_pdf/IDAP_563720.pdf
E questa la risposta: http://www2.landtag-bz.org/documenti_pdf/idap_567888.pdf
Vettori non scopre nulla di nuovo, o lo scopre con un ritardo di due mesi.

Di., 20.08.2019 - 16:10 Permalink
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Profil für Benutzer Bernhard Oberrauch
Bernhard Oberrauch Mi., 21.08.2019 - 08:57

Antwort auf von Riccardo Dello…

Nur zur Information für alle die sich nicht mehr erinnern (wollen):
im Referendum wurde auch über die Entwicklungsziele abgestimmt, welche eine Verlängerung der Landebahn beinhalteten.
Hier stelle ich als Unterstützung für die Erinnerung die offiziellen Informationsbroschüren der Landesregierung noch einmal zur Verfügung:
www.a-bo.net/download/20160523_PRO-FLUG.pdf
www.a-bo.net/download/20160523_Contra-FLUG.pdf
Das Referendum ist klar gegen den Gesetzentwurf ausgegangen und damit auch klar gegen die Entwicklungsziele. Die Ausschreibung und Vergabe widerspricht klar dem Ausgang des Referendums.

Mi., 21.08.2019 - 08:57 Permalink
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Profil für Benutzer Manfred Klotz
Manfred Klotz Mi., 21.08.2019 - 14:45

Antwort auf von Bernhard Oberrauch

Sie täuschen sich. In den Entwicklungszielen steht nicht explizit etwas von der Verlängerung der Landebahn. Es steht, dass die Kategorie des Flughafens höchstens C2 sein darf (für diese hat die ENAC die Pistenlänge schon lange vorher eben auf die famosen ca. 1460 m festgeschrieben).
Da der entsprechende Gesetzesentwurf durch das Referendum hinfällig wurde, wäre auch die Limitierung an diese Kategorie hinfällig und daher könnte ein Käufer sich theoretisch sogar um eine höhere Kategorie bemühen (wobei das technisch in Bozen kaum durchführbar ist).

Mi., 21.08.2019 - 14:45 Permalink