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Über Parteigrenzen

Der Landesrettungsverein Weißes Kreuz begrüßt die Einführung von Erste-Hilfe-Kursen an den Schulen. Beim Team Köllensperger bleibt die Fassungslosigkeit.
Erste Hilfe
Foto: LRV Weißes Kreuz

Deutlicher hätte die Entscheidung nicht fallen können: 33 von 33 Landtagsabgeordneten haben sich diese Woche dafür ausgesprochen, dass an Südtirols Schulen künftig Erste-Hilfe-Kurse stattfinden werden.

Gleich drei Beschlussanträge lagen für diese Initiative vor. Jene von Jasmin Ladurner (SVP) und Ulli Mair (Freiheitliche) waren zusammengelegt worden, während jener von Franz Ploner (Team Köllensperger) getrennt behandelt wurde.

Der Landesrettungsverein Weißes Kreuz begrüßt nun die Entscheidung des Landtags. “Wir danken der Südtiroler Landespolitik für diesen starken Rückenwind”, sagt Vereinspräsidentin Barbara Siri. Beim Weißen Kreuz sieht man sich bestätigt. Denn seit der Gründung im Jahr 1965 sei es “ein Herzensanliegen, die Bevölkerung in Erste Hilfe entsprechend den regelmäßig sich ändernden Erkenntnissen und Richtlinien auszubilden”, so Siri.

Die Ausbildung junger Menschen in lebensrettenden Erste-Hilfe-Maßnahmen sei dabei sogar im Vereinsstatut niedergeschrieben und zähle damit zu den wichtigen Aufgaben des Vereins. In diesem Sinne ist das Weiße Kreuz bereits heute an den Schulen tätig. Neben den rund 10.000 erwachsenen Südtirolern, die wir jährlich über unsere Erste-Hilfe-Kurse ausbilden, konnten wir seit 2010 rund 30.000 Schüler in allen Landesteilen in Wiederbelebungsmaßnahmen unterrichten”, berichtet Direktor Ivo Bonamico.

Bei aller Freude über das einstimmige und parteiübergreifende Ja im Landtag, bleibt bei einem ein Wermutstropfen. Denn Franz Ploners Antrag wurde von der Mehrheit abgelehnt. Die Begründung: Der Antrag des Ex-Primars, Notfallmediziners und Facharztes für Anästhesie und Wiederbelebung sei “zu detailliert”.

In Ploners Partei nimmt man den Vorfall zum Anlass, um gegen die Mehrheit zu schießen. “Ich bin wirklich fassungslos, wie man auch zu so einem Thema nur eine politische statt eine sachliche Bewertung durchführen kann”, meint Parteichef Paul Köllensperger. Das Team Köllensperger habe “übrigens geschlossen auch für den Antrag der SVP und der Freiheitlichen” gestimmt, erinnert Köllensperger, “wohlwissend dass der beschließende Teil des einzigen Fachexperten im Landtag zum Großteil anschließend abgelehnt werden würde. Eben weil wir im Team Köllensperger die Inhalte bewerten, und nicht die parteipolitische Opportunität.”

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Michl T. Fr., 11.10.2019 - 18:14

Antwort auf von Andreas gugger

1. niemand ist "im Grunde" Krankenschwester. entweder man ist's oder eben nicht.
2. falsch
3. irrelevant (!) denn man muss nicht Primar/Notarzt/Ploner sein um eine verpflichtende 1.-Hilfe-Ausbildung gut zu heißen. Das kannst Du genau so wie ich oder jedermann. Die Ausbilder sollten dann allerdings zu dem Thema Bescheid wissen.

Fr., 11.10.2019 - 18:14 Permalink
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gorgias Fr., 11.10.2019 - 18:23

Welcher der beiden Gesetxesentwürfe ist der bessere? Aus dem Artikel ist das nicht nachvollziehbar. Nur weil ein Gesetzesentwurf detaillierter ist, ist er nicht notgedrungen besser. Und die Tatsache dass Franz Ploner Arzt ist ist auch nur ein argumentum ab auctoritate.

Diese Meldung bleibt eine seichte Geschichte.

Fr., 11.10.2019 - 18:23 Permalink
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Elisabeth Garber Fr., 11.10.2019 - 22:55

Derselben Meinung wie Lechner G. -> 'detailliert' bedeutet eben mehr Zeit beim Durchlesen, eventuell eine Miteinbeziehung von Fachleuten, um als Laie die Essenz des Textes zu verstehen und darauf basierend Beschlüsse zu fassen. Kurz: zu viel Zeitaufwand.

Fr., 11.10.2019 - 22:55 Permalink
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gorgias Sa., 12.10.2019 - 02:46

Antwort auf von Elisabeth Garber

@Garber
Detailiert bedeutet, dass Details im Gesetzestext selbst geregelt werden, und nicht in den Durchführungsbestimmungen. Ein allgemein gehaltener Gesetzestext hat den Vorteil, dass Fachleute über die Durchführungsbestimmungen Details regeln können und flexibel anpassen, ohne dass der Landtag ein neues Gesetz verabschieden muss.
Warum in diesem konkreten Fall die eine Variante besser als die andere wäre, lässt sich nicht aus dem Artikel nachvollziehen.
Vieleicht wäre es besser gewisse Details bewußt nicht in den Gesetzestext einfließen zu lassen, weil es sich um den aktuellen Wissenstand handelt, der bald wieder veraltet sein könnte. Vieleicht ist es etwas das man besser im Gesetzestext regeln würde. Doch das sind Spekulationen. Und ohne eine Außeinandersetzung mit beiden Gesetzesentwürfen ist die bloße Annahme der detailiertere Text sei die bessere Variante haltlos.

Sa., 12.10.2019 - 02:46 Permalink
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Elisabeth Garber Sa., 12.10.2019 - 09:42

Antwort auf von gorgias

@Georgias Habe nur meine Meinung gesagt. Ehrlich gesagt, habe ich keine Lust auf Salto.bz 2 Gesetzestexte zu studieren...(wie immer mit Fragen wie "gesetzt den Fall...was dann?" - die dann nicht mal die Zuständigen/Gesetzgeber beantworten könnten, weil es immer Präzedenzfälle geben wird)
Also dem Franceschini traue ich redaktionelle 'Seichtheit' schlichtweg nicht zu.

Sa., 12.10.2019 - 09:42 Permalink
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gorgias Sa., 12.10.2019 - 15:01

Antwort auf von Elisabeth Garber

@Garber
Es geht nicht darum dass Sie die Gesetzestexte lesen, sondern dass in einer Berichterstattung nachvollziehbar sein sollte, warum der eine Gesetzestext besser als der andere sein soll.
Es ist irrelevant was Sie Franceschini zutrauen oder nicht, der Artikel ist offensichtlich seicht, weil er am Ende wesentliche Punkte nicht beantwortet.

Übrigens: Warum schreiben Sie meinen Namen falsch? Das ist unhöflich.

Sa., 12.10.2019 - 15:01 Permalink
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gorgias Sa., 12.10.2019 - 19:15

Antwort auf von Elisabeth Garber

Der Artikel spricht für sich selbst in dem Sinne, dass um einen Artikel zu beurteilen, der Artikel selbst dafür herangezogen werden soll und nicht was jemand dem Autor oder dem verantwortlichen Redakteur zutraut.
Urteile sind sachlich, wenn sie auf dem Inhalt des Artikels eingehen. Urteile sind irrelevant, wenn sie statt dessen die Qualität des Artikels vom Schreiber oder dem Mediums in dem er publiziert wird ableiten.

Wenn Ihnen wirklich daran legen würde nicht unsachlich zu werden, würden Sie nicht vorher noch schnell solche Vergleiche abgeben. Dieser Pseudoanstand ist fadenscheinig.

Sa., 12.10.2019 - 19:15 Permalink
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gorgias Sa., 12.10.2019 - 02:35

@Lechner
Um informiert zu werden, was in diesem Gesetzesvorschlag steht braucht es keine Debatte im Landtag, sondern den Gesetzestext. Es ist wenn schon die Aufgabe guten Journalismus zu erklären, warum dieser Gesetzestext in seiner detailierten Ausführung besser wäre als ein allgemein gehaltener Text.
Das wurde in diesem Artikel verabsäumt und das ist was ich beanstanded habe.

Sa., 12.10.2019 - 02:35 Permalink
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Salto User
Günther Alois … So., 13.10.2019 - 07:37

Ich muss über die Ablehnung der S V P mit dem Argument"zu detailiert" nur mehr staunen über soviel Inkompetenz,nur weil es von der Oposition TK kommt.Man sieht es geht der SVP nicht um Sachlichkeit und Kopetenz,sondern nur der Oposition eins auszuwischen ,was nicht im Interesse der Bürger sein dürfte.Zum SCHÄMEN!!!!°

So., 13.10.2019 - 07:37 Permalink
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Manfred Klotz So., 13.10.2019 - 13:12

Antwort auf von Günther Alois …

Na ja, Gorgias hat mit seiner Erklärung nicht Unrecht. Ich habe den Artikel auch interessiert gelesen und erwartet, dass er sich damit auseinandersetzt, weshalb man Ploners Beschlussantrag abgewiesen hat. Die simple Wiedergabe "zu detailiert" ist tatsächlich dünn und dient letztlich nur dazu Gerüchten den Boden zu bereiten (wie man an verschiedenen Kommentaren erkennen kann), was ein seriöser Artikel eben nicht tun sollte.

So., 13.10.2019 - 13:12 Permalink