Gesellschaft | Begräbniskultur

“Das ist nicht christlich”

Die Kirche sei nicht gegen die Feuerbestattung, sehr wohl aber gegen “das anonyme Verstreuen der Asche”, sagt Bischof Ivo Muser.
Ivo Muser
Foto: Diözese Bozen-Brixen

Es passiert nicht oft, dass der Bischof sich gezwungen sieht, eine Klarstellung zu dem, was er sagt, zu machen. Doch nach seinem letzten Hirtenbrief ist es für Ivo Muser nun so weit.

Anlässlich von Allerheiligen sprach sich Muser “deutlich für die Erdbestattung und das Einsenken des Sarges in die Erde im Rahmen der Beerdigung” aus. Dazu heißt es im Hirtenbrief: “Von Anfang an entschied sich die Kirche nach biblischem Vorbild für die Erdbestattung. Sie bevorzugt und empfiehlt auch weiterhin die Erdbestattung. Die Feuerbestattung ist erlaubt, vorausgesetzt, dass jemand diese nicht aus Gründen wählt, die den Glauben an die Auferstehung und an das ewige Leben in Frage stellen.”

Einige Medien nahmen den Hirtenbrief zum Anlass, um die Position des Bischof zur Feuerbestattung als sehr kritisch und negativ darzustellen – woraufhin Ivo Muser jetzt mit einer Stellungnahme reagiert. Von der Diözese heißt es: Die Kirche ist nicht gegen die Feuerbestattung, aber sie lehnt das anonyme Verstreuen der Asche ab. So werden der Tod unsichtbar und die persönliche Würde des einzelnen Menschen über den Tod hinaus verdunkelt.” Und Bischof Muser fügt hinzu: “Das anonyme Verstreuen der Asche eines verstorbenen Menschen entspricht nicht der christlichen Begräbniskultur.”

Bild
Profil für Benutzer Hans Hanser
Hans Hanser Mo., 04.11.2019 - 10:35

Da stellt sich die Frage, ob man im 21. Jhd. über den Umgang mit einem verstorbenen Familienangehörigen nicht selbst entscheiden darf. Darf die Kirche hier eigentlich Vorschriften machen...?

Mo., 04.11.2019 - 10:35 Permalink
Bild
Profil für Benutzer Sepp.Bacher
Sepp.Bacher Mo., 04.11.2019 - 10:52

Da gebe ich dem Bischof grundsätzlich recht. Denn jeder Verstorbene ist - die eine mehr, der andere weniger - eine soziale Person. Wenn die Asche zerstreut oder zu Hause aufbewahrt wird, entzieht man diese verstorbene Person der sozialen Erinnerung, denn nicht nur die engsten Verwandten gedenken der verstorbenen, sondern auch Freunde und Bekannte, welche sie auf dem Grab besuchen können wollen!

Mo., 04.11.2019 - 10:52 Permalink
Bild
Profil für Benutzer Hans Hanser
Hans Hanser Mo., 04.11.2019 - 14:44

Antwort auf von Sepp.Bacher

@Bacher, auf ein Wort. Dass jedes Individuum eine soziale Person ist, dürfte allen klar sein. Der sozialen Person steht es jedoch frei, gläubig (an welchen Gott auch immer) oder nicht zu sein, dieses Recht ist Teil des humanistischen Weltbilds und auch so in den Rechtsstaaten verankert.
Wie können Sie allen Ernstes behaupten, dass jeder - unabhängig seines Glaubens - somit dem von der katholischen Kirche/dem Bischof gewünschten Ritual folgen müsste. Ihrem Gedankengang zufolge müsste dieses "gewollte Recht" auch auf die Familienmitglieder ausgedehnt werden.
Ich glaube, Sie leben mehr im Mittelalter als im Heute! Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass Ihre altertümlichen Vorstellungen mit den heutigen Gesetzen kompatibel sind, gerade vor ein paar Tagen habe ich einen (tollen) Dokumentarfilm über einen Verstorbenen gesehen, dessen Wunsch es war, dass seine Asche in Anwesenheit eines Eisbären im Polarmeer verstreut werde. Und seine guten Freunde haben ihm diesen verdammten Wunsch erfüllt! Fand ich überragend!
Bitte überdenken Sie Ihr Weltbild und schlagen Sie mal das Grundgesetz und den Kalender gleichzeitig auf. Wie Kommentator Michl angemerkt hat, wir leben im Jahr 2019!

Mo., 04.11.2019 - 14:44 Permalink
Bild
Profil für Benutzer Sepp.Bacher
Sepp.Bacher Di., 05.11.2019 - 21:56

Antwort auf von Hans Hanser

Also Herr Hanser, ich gebe dem Bischof recht, wenn er gegen das verstreuen ist, was zur Folge hat, dass es für diese Person kein Grabmal - und sei es auch ein noch so kleines - geben wird. Freunde, Arbeitskollegen und andere Bezugspersonen, z. B. Pfleger, freiwillige Betreuer, haben dann keinen Ort des Gedenkens mehr! Ich spreche also von keinem Ritual, das zu befolgen wäre. Anders ist es, wenn die betroffene Person es ausdrücklich anders wünscht!
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass es in Landgemeinden, wo es eine rigide Friedhofsordnung gibt, der Zwang aufgehoben werden soll, dass jeder ein schmiedeisernes Kreuz aufstellen muss. Ich finde das schon für Christen eine Zumutung, geschweige dem für zwar getaufte aber nicht mehr praktizierende oder sich von der Kirche abgewandte Menschen.
Und noch was Herr Hanser, vergessen Sie Ihre Vorurteile gegen mich, lesen sie genauer oder fragen Sie nach, bevor Sie solche Sätze verzapfen!

Di., 05.11.2019 - 21:56 Permalink
Bild
Profil für Benutzer Hartmuth Staffler
Hartmuth Staffler Di., 05.11.2019 - 23:41

Antwort auf von Sepp.Bacher

Aus Gründen der Ortsbildpflege und des Ensembleschutzes sind Friedhofsordnungen mit Vorschriften für die Grabgestaltung durchaus sinnvoll. Es genügt aber, Material sowie maximale Maße anzugeben. Ob dann mit dem vorgegebenen Material ein Kreuz, eine Todesrune, ein Halbmond oder sonst irgend ein religiöses oder auch nicht religiöses Zeichen gestaltet wird, sollte den jeweiligen Hinterbliebenen überlassen bleiben bzw. dem Verblichenen, sofern er zu Lebzeiten einen Wunsch geäußert hat.

Di., 05.11.2019 - 23:41 Permalink
Bild
Profil für Benutzer Michl T.
Michl T. Mo., 04.11.2019 - 14:06

was ich mit meinem Körper anstellen lasse nachdem ich hin bin oder was mit dem Körper meiner Angehörigen passiert, geht den Bischof herzlich wenig an, ich misch mich bei ihm auch nicht ein.
Er hat die Freiheit seinen folgsamen Schafen und Ochsen (warum heißt es sonst Hirtenbrief?) Empfehlungen zu geben, aber jeder hat die Freiheit, das auch gepflegt zu ignorieren.

"Sehr geehrter Herr Bischof, ich kann Ihren Hirtenbrief hier leider nicht empfangen!"
"Warum, wo befinden Sie sich denn?"
"im aufgeklärten 2019."

Mo., 04.11.2019 - 14:06 Permalink