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Teure Trennung

Der ehemalige IDM-Generaldirektor Hansjörg Prast erhält von seinem früheren Arbeitgeber 200.000 Euro an Entschädigung. Am Mittwoch soll unterschrieben werden.
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Foto: IDM
Seit dem 2. Dezember 2019 hat Hansjörg Prast einen neuen Arbeitsplatz. An diesem Tag hat der langjährige IDM-Generaldirektor beim Burgstaller Unternehmen „Dr. Schär“ seinen Dienst angetreten. Es ist für Hansjörg Prast eine Rückkehr in die eigene Vergangenheit. 
Der heute 54-jährige Leiferer Betriebswirt hat seine Diplomarbeit an der Uni Innsbruck 1988  zum Thema „Die strategische Wettbewerbsanalyse des europäischen Marktes für glutenfreie Diätprodukte“ geschrieben. Dabei kam es laut eigenen Angaben zum ersten Kontakt mit dem Unternehmen „Dr. Schär“ in Burgstall. Von 1989 bis 2007 arbeitete Hansjörg Prast für das Südtiroler Vorzeigeunternehmen. Zuerst als Assistent der Geschäftsleitung, dann als Marketingchef und schließlich als Mitglied des Management-Boards.
2007 wechselte Prast dann von der Privatwirtschaft in den halböffentlichen Dienst. Der Manager, der zur Internationalisierung und zur Expansion des Südtiroler Glutenfree-Herstellers einiges beigetragen hat, wird zum ersten Direktor der damals neugegründeten „Export Organisation Südtirol“ (EOS) berufen. Es ist ein Sonderbetrieb der Handelskammer Bozen. 
 
 
Als die Landesregierung 2015 beschließt, EOS, BLS, SMG und TIS unter einem Dach in der „IDM Südtirol“ zusammenzulegen, ist Hansjörg Prast der richtige Mann am richtigen Ort.
Der EOS-Direktor wird mit 1. Jänner 2016 zum IDM-Generaldirektor befördert. Es ist ein Job, der sich auch finanziell durchaus auszahlt.
Hansjörg Prast hat als IDM-Direktor im ersten Jahr ein festes Gehalt von 195.000 Euro plus einer Ergebniszulage von 18.000 Euro. In den drauffolgenden Jahren steigt die Entlohnung
leicht an: Auf 197.959,98 Euro Fixgehalt und einer Erfolgsprämie von 20.000 Euro (2018).
 

Die Ablöse

 
Nicht alle sind mit der Performance der IDM und damit auch mit deren Generaldirektor zufrieden. Zudem unterzieht man nach einer Evaluierung im Herbst 2018 die IDM einer grundlegenden Reorganisation. Dabei wird auch beschlossen, die Stelle als Generaldirektor neu auszuschreiben. Es ist von Anfang an klar, dass Hansjörg Prast sich an dieser Ausschreibung nicht mehr beteiligen wird.
Prast hat als Generaldirektor der IDM einen Vertrag, der auf drei Jahre befristet ist. Dieser Führungsvertrag läuft mit 31. Dezember 2018 aus. Er wird nicht mehr erneuert.
Am 12. Dezember 2018 ernennt der Verwaltungsrat der IDM den Lüsener Manager Erwin Hinteregger zum neuen IDM-Generaldirektor. Hinteregger tritt seinen neuen Job am 2. April 2019 an.
Weil man Anfang des Jahres auch die zwei Abteilungsdirektoren der neu formierten Abteilungen Marketing und Business Development ernennt, geht man davon aus, dass Hansjörg Prast jetzt in die zweite Reihe zurücktreten wird. Doch das geschieht nicht.
Ende Jänner 2019 ernennt die IDM mit Vera Leonardelli und Wolfgang Töchterle die zwei neuen Abteilungsleiter.


Die Trennung

 
Hansjörg Prast arbeitet aber weiterhin als Führungskraft in der IDM. Der Grund dafür ist vertraglicher Natur. Der ehemalige IDM-Direktor hatte als EOS-Direktor einen unbefristeten Vertrag als Führungskraft, den er wie alle anderen Angestellten in die IDM mitgenommen hat. Demnach verfällt zu Jahresende 2018 zwar der Vertrag als IDM-Generaldirektor, der Arbeitsvertrag als Führungskraft läuft aber weiter.
 
 
Der M5S-Landtagsabgeordnete Diego Nicolini hat bereits Ende August eine Landtagsanfrage dazu gestellt. In der Antwort erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher auch, was Hansjörg Prast im ersten Halbjahr 2019 getan hat. Demnach habe er die Teilnahme Südtirols auf der Expo 2020 in Dubai vorbereitet, für das Projekt „local & fair“, eine nachhaltige Ernähungspolitik für Südtirol und für die Südtiroler Olympiakandidatur 2026 gearbeitet.
Mit 28. Juni 2019 habe die IDM einseitig den unbefristeten Arbeitsvertrag mit Hansjörg Prast „aus organisatorischen Gründen“ aufgelöst. Die Kündigungsfrist beträgt 10 Monate. Demnach müsste die IDM Hansjörg Prast bis 30. April 2020 weiterzahlen. Laut Kompatschers Antwort beträgt die Brutto-Enlohnung 2019 178.482,13 Euro.
 

Das Einvernehmen


Hansjörg Prast hat die Kündigung aber nicht so einfach hingenommen. Er hat sich eine renommierte Arbeitsrechtlerin als Anwältin genommen. Dabei soll schnell herausgekommen sein, dass die einseitige Kündigung unzureichend begründet ist. Über den Sommer ging Prast ist den Wartestand, dann kehrte er wieder an seinen Arbeitsplatz in der IDM zurück.
Um ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht zu vermeiden, hat man  ein Schlichtungsverfahren eingeleitet.
Das Risiko für die IDM ist dabei alles andere als gering. Kommt ein Arbeitsrichter zum Schluss, dass die Entlassung der Führungskraft so nicht rechtens ist, könnten Prast bis zu 26 Monatslöhne zugesprochen werden. Das wären fast 400.000 Euro.
Deshalb hat man sich – nach Information von salto.bz – einvernehmlich geeinigt. Das Arbeitsverhältnis wird mit 30. November 2019 beendet und der ehemalige IDM-Direktor erhält 200.000 Euro als zusätzliche Zahlung.
Am Mittwochvormittag trifft man sich vor der Schlichtungskommission am Bozner Arbeitsamt, um die Einigung zu unterzeichnen, nachdem zwei entsprechende Anläufe in den vergangenen Wochen gescheitert sind.
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Hans Hanser Di., 10.12.2019 - 10:51

Geschätzte Südtiroler Freunde, ihr müsst wahrlich im Schlaraffenland leben! Bei uns in Deutschland verdienen "Manager", ohne jeglichem Risiko, da in einem "halböffentlichen" Unternehmen (was immer das auch sein mag?) nicht mal so schlappe 200.000 Euro pro Jahr....
Kann mir jemand von Euch mal die "Performance" des IDM erklären? Woran wird das gemessen, am Umsatz? An der Rentabilität? Und woran wird diese "Ergebniszulage" bemessen, was ist das Ergebnis(ziel)?
Ich lasse mich gern belehren, aber ich habe den Apparat IDM eigentlich noch nie verstanden, was machen die eigentlich?
Hier könnte vielleicht Christoph Franceschini, der über viel Hintergrundwissen verfügt, ein wenig detaillierter schreiben...

Di., 10.12.2019 - 10:51 Permalink
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Andreas gugger Di., 10.12.2019 - 11:04

Die summen und Beträge die in der IDM in den letzten Jahren verprasst wurden durch unzählige Personalrochaden will niemand wissen. und es geht durch die Bank so weiter.

Di., 10.12.2019 - 11:04 Permalink
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Andreas Berger Mi., 18.12.2019 - 18:06

Auch Führungskräfte haben Rechte. Wenn ein unbefristeter Vertrag einseitig gekündigt wird, entsteht dem Gekündigten ein Schaden, und der muß vergütet werden. Das würde wohl jeder von uns beanspruchen, oder nicht?

Mi., 18.12.2019 - 18:06 Permalink