Gesellschaft | Sanität

Die Sprachenpolizei

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb schreibt jetzt einen Wettbewerb für einen „Sprachbeauftragten“ aus. Er/Sie soll die korrekte Sprache in der Südtiroler Sanität überprüfen.
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Foto: Ivo Corrà
Öffentliche Stellenausschreibungen sind eine eigene Wissenschaft. 
Das zeigt sich auch an der Wettbewerbsausschreibung, die der Südtiroler Sanitätsbetrieb vergangene Woche beschlossen und genehmigt hat. In der 12 Seiten langen Ausschreibung wird genau angegeben welche Voraussetzungen die Bewerber und Bewerberinnen haben müssen, es werden die möglichen Prüfungsbereiche angeführt, wie die Rangordnung erstellt wird und wie man Rekurs gegen das Ergebnis einreichen kann.
Was aber absurderweise weder in der Ausschreibung noch im Beschluss steht: Was wird überhaupt ausgeschrieben und was müssen der Sieger oder Siegerin in ihrem Job tun?
Der Titel der Ausschreibung lautet: „Verwaltungssachbearbeiter/Verwaltungssachbearbeiterin (6. Funktionsebene) für die Ausübung der Tätigkeiten als „Sprachbeauftragte/r“ in der Betriebsdirektion des Südtiroler Sanitätsbetriebes“.
Was man unter diesem „Sprachbeauftragten“ allerdings versteht und was dieser tun soll, das steht nirgends.
Um das herauszubekommen, muss man schon einige Jahre zurückblenden.


Stockers Forderung

 
Am 31. August 2017 findet ein Treffen zwischen der damaligen Sanitätslandesrätin Martha Stocker und der Generaldirektion des Sanitätsbetriebs statt. Stocker erteilt dabei dem damaligen Generaldirektor Thomas Schael den Auftrag, einen Sprachbeauftragten zu ernennen. Dessen Hauptaufgabe: Das Recht auf Verständigung in der eigenen Muttersprache zu gewährleisten.
 

Am wichtigsten ist es natürlich, dass sich die Patienten im direkten Kontakt mit Ärzten und Pflegern in ihrer Sprache ausdrücken können“, erklärt Martha Stocker damals. Und weiter:  „Neben dem persönlichen Kontakt gibt es aber noch eine ganze Reihe von Bereichen, in denen mit Sensibilität auf die Verwendung der Sprache geachtet werden muss“.
Es gehe darum, dass die Befunde sprachlich korrekt ausgestellt werden und eine korrekte Verwendung der Sprache  auch in allen anderen Bereichen zu gewährleisten: in Dokumenten, bei Leitsystemen und bei internen Beschilderungen bis hin zu den Namensschildern auf der Berufskleidung.
In erster Linie geht es um ein Grundrecht für die Menschen, daneben aber auch um den professionellen Auftritt des Sanitätsbetriebes“, sagt Stocker und erteilt dem Generaldirektor den Auftrag, einen Sprachbeauftragten für diese komplexe Aufgabe zu ernennen.
 

Die Umsetzung

 
Mit über zwei Jahre Verspätung scheint jetzt der Sanitätsbetrieb dieser Forderung nachzukommen. Dass die plötzliche Umsetzung durch Generaldirektor Florian Zerzer unmittelbar nach der Leichenkampagne der Südtiroler Freiheit erfolgt, verleiht der Wettbewerbsausschreibung einen etwas schalen Beigeschmack.
Dass die plötzliche Umsetzung unmittelbar nach der Leichenkampagne der Südtiroler Freiheit erfolgt, verleiht der Wettbewerbsausschreibung einen etwas schalen Beigeschmack.
Dass sich das Problem dabei vorwiegend auf ein Südtiroler Krankenhaus, nämlich jenes von Bozen beschränkt, geht indirekt auch aus der Ausschreibung hervor. Denn der oder die Sprachbeauftragte werden als Verwaltungsinspektor im „Gesundheitsbezirk Bozen“ angesiedelt und angestellt.
Interessant dabei: Als Titel gelten die Matura und die Zweisprachigkeitsprüfung B.
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Adalbert Stifter Di., 17.12.2019 - 13:16

B ist doch wohl ausreichend um C zu überprüfen und Matura ist ausreichend, um Ärzte zu beurteilen. Oder?
Dank SVP ist alles möglich, aber wahrscheinlich hat man schon jemanden für diesen Posten, der leider keine höheren Qualifikationen mitbringt. Soziales Postenmanagement eben.

Di., 17.12.2019 - 13:16 Permalink