Wirtschaft | Fahrverbot

Neues Jahr ohne Ausnahme

Das Bozner Fahrverbot gilt ab 1. Jänner auch für Handwerksbetriebe. Eine Aussprache blieb erfolglos. lvh-Vizepräsident Mussak spricht von einer Ungleichbehandlung.
Fahrverbot
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Sie haben es versucht. Doch das Einschreiten der Handwerker ist erfolglos geblieben. Das Fahrverbot im Bozner Stadtgebiet tritt am 1. Jänner 2020 definitiv für alle Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 0 und Euro 1 sowie Dieselfahrzeuge der Klassen Euro 2 und Euro 3 Diesel in Kraft. Das Verbot gilt von Montag bis Freitag (Feiertage ausgenommen) von 7 bis 10 Uhr und von 16 bis 19 Uhr.

Seit Inkrafttreten des Fahrverbots am 1. Juli 2019 galt für Euro-3-Dieselfahrzeuge, die für den Gütertransport genutzt werden, eine Ausnahmeregelung. Bis zuletzt haben Vertreter der Wirtschaftsverbände lvh und CNA versucht, eine weitere Ausnahmeregelung für Handwerker und Betriebe, die durch die vom Fahrverbot betroffenen Zonen müssen, zu erwirken. “Eine Lösung muss auch für die Wirtschaftstreibenden aus Jenesien, dem Sarntal und dem Eggental gefunden werden, zumal viele die Stadt durchqueren müssen, um in die übrigen Landesteile Südtirols zu gelangen”, sagte lvh-Vizepräsident und -Bezirksobmann von Bozen Stadt, Hannes Mussak, vergangene Woche. “Erforderlich wäre ein Korridor, welcher den Besitzern von Euro-3-Fahrzeugen die Durchfahrt ermöglicht.”

 

Am heutigen Montag fand schließlich eine Aussprache zwischen Wirtschaftsverbänden und Gemeinde Bozen statt. Auch Umweltlandesrat Giuliano Vettorato war anwesend. Doch es wird keine Ausnahme für die Handwerker geben, wie Mussak im Anschluss an das Treffen berichtet. Laut Bozens Bürgermeister Renzo Caramaschi stehe ausschließlich die Verbesserung der Luftqualität in der Landeshauptstadt im Vordergrund – was bedeutet, dass mit dem neuen Jahr auch Sanktionen folgen, falls das Fahrverbot missachtet wird. “Wie bereits mehrmals betont, unterstützt die Wirtschaft sämtliche Umweltmaßnahmen. Dennoch sollten für alle Verkehrsteilnehmer dieselben Spielregeln gelten und nicht Ausnahmeregelungen für verschiedene Sektoren definiert werden. Mir scheint, als gäbe es viele Ausnahmen, nur nicht für das Handwerk”, kommentiert Mussak – in Anspielung auf die Sondergenehmigungen, für die Einzelpersonen aus den Anrainergemeinden Jenesien und Sarntal ansuchen können.

 

Außerdem, so Mussak weiter, bezweifle er, dass sich die Luftwerte in Bozen verbessern werden, “wenn im Zeitraum zwischen 10 und 16 Uhr trotzdem alle Fahrzeuge durch Bozen fahren dürfen”. lvh und CNA bleibt nun nichts anderes übrig, als das von Bozen bestätigte Fahrverbot zur Kenntnis zu nehmen. Doch Hannes Mussak gibt noch etwas anderes zu bedenken: “Wer gerade jetzt mit dem Gedanken spielt, ein neues Lieferfahrzeug zu kaufen, sollte Vorsicht walten lassen. Die Fahrverbote werden mit jedem Jahr auf je eine höhere Euroklasse angepasst. Sprich: ab 1.Jänner 2021 gilt das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Kategorie Euro 4 und ab 1.Jänner 2022 für Dieselfahrzeuge der Kategorie Euro 5. Es macht derzeit also keinen Sinn, ein günstiges Euro-5-Fahrzeug zu kaufen, da auch dieses in der Landeshauptstadt in zwei Jahren schon nicht mehr erlaubt ist. Unter Euroklasse 6 sollten sich Unternehmer keine neuen Lieferwagen anschaffen. Dies ist für viele wiederum eine Kostenfrage.”

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G. P. Mo., 23.12.2019 - 20:25

Eine reine Alibiaktion von Caramaschi, welche für die Luftqualität praktisch nix bringt.
Wenn man sich die ganzen Ausnahmen ansieht, dann kommt man zum Schluss, dass das Verbot einzig und allein für die Arbeiter und die Handwerker gilt. Alle anderen dürfen fahren.

Mo., 23.12.2019 - 20:25 Permalink