Chronik | Luttach

Hausarrest im Kloster

Der Unfalllenker von Luttach ist ins Kloster Neustift gebracht worden. Dort wird er seinen Hausarrest verbringen. Die Ermittlungen zum Unfallhergang laufen weiter.
Kloster Neustift
Foto: Othmar Seehauser

Seit 6. Jänner saß er im Bozner Gefängnis. Nun ist der Unfalllenker von Luttach in den Hausarrest überstellt worden. Den wird er im Kloster Neustift verbringen.

Laut italienischem Strafgesetzbuch ist es möglich, dass ein Beschuldigter den Hausarrest – eine alternative Form der Haft – außerhalb seines üblichen Wohnorts verbringt. Dazu braucht es eine Anordnung des zuständigen Richters. Im Fall des Autolenkers von Luttach, der am 5. Jänner alkoholisiert in eine Gruppe junger deutscher Touristen gerast war – dabei starben sieben Menschen, zehn wurden verletzt –, haben die beiden Verteidiger, Alberto Valenti und Alessandro Tonon, den entsprechenden Antrag gestellt, S.L. aus Kiens ins Kloster Neustift zu verlegen.

Anfangs hatten sie auf einen Antrag auf Hausarrest verzichtet, da der psychische Zustand des mutmaßlichen Täters äußerst labil war.

Eduard Fischnaller, Abt des Klosters Neustift, das in der Gemeinde Vahrn liegt und seit 1142 vom Augustinerorden geführt wird, hat zugestimmt, den 27-Jährigen aufzunehmen. Auch die Anklageseite, der stellvertretende Staatsanwalt Axel Bisignano, zeigte sich damit einverstanden. Nachdem der zuständige Richter Emilio Schönsberg die Anordnung unterzeichnet hatte, wurde der Beschuldigte von der Gerichtspolizei am Donnerstag nach Neustift gebracht.

Dort ist es ihm gestattet, die Messfeiern zu besuchen. Parallel dazu begibt er sich in psychotherapeutische Behandlung in der Psychiatrie am Krankenhaus Brixen. Noch steht nicht fest, ob der 27-Jährige an den Arbeiten im Kloster teilnehmen wird oder Besuch erhalten darf. Die Carabinieri werden überprüfen, ob er die Auflagen des Hausarrest erfüllt.

Die Ermittlungen zum Unfallhergang sind noch nicht abgeschlossen. Am 18. Februar wird Richter Schönsberg den Amtssachverständigen vereidigen, der auch den Unfallwagen, einen Audi TT, untersuchen wird. Dadurch sollen unter anderem Hinweise darauf gesammelt werden, mit welcher Geschwindigkeit der alkoholisierte Autolenker in der Nacht auf den 5. Jänner unterwegs war. Gegenstand der Ermittlung ist auch die genaue Stelle, wo die Gruppe von jungen deutschen Touristen, die sich auf dem Heimweg befand, aus einem Bus ausgestiegen war, als der tödliche Unfall passierte.

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F M Fr., 31.01.2020 - 12:27

Kleine Korrektur welche Konfusion verhindern könnte :
Der Hausarrest eines Beschuldigten wird nicht von StGB geregelt, sondern von der Strafprozessordung (Art.284/286), da es sich un eine „misura cautelare“ handelt. Weiters ist dieser Hausarrest nicht alternativ zur Haft(strafe), sondern zur Untersuchungshaft (Art. 285). Der Artikel scheint dies mit dem Hausarrest als Alternative zur Haftstrafe - geregelt von der Strafvollzugsordnung - zu verwechseln, welcher ein rechtskräftiges Urteil voraussetzt.

Fr., 31.01.2020 - 12:27 Permalink
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Sepp.Bacher So., 02.02.2020 - 12:13

Die Bild-Zeitung hat gestern schon einen Skandal daraus konstruiert. Für sie ist das nicht ein Hausarrest, sondern eine Luxus-Unterbringung mit Bibliothek und Schwimmbad. Und dass anstatt einer Strafvollzugsanstalt! Hausarrest anstatt Untersuchungshaft kennt der Bildreporter anscheinend nicht; und er setzt auch Untersuchungshaft mit Haftstrafe nach Verurteilung gleich. Das ist der Skandal!

So., 02.02.2020 - 12:13 Permalink