Politik | Coronakrise und BGE

Das BGE: ein fragwürdiges Konzept

Ist die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) sinnvoll und wichtig für die Krisenbewältigung? Hier drei einer ganzen Reihe grundsätzlicher Bedenken.
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Dabei beziehen sich diese Einwände gar nicht auf die Finanzierbarkeit des BGE, die ab 2020 nach dem jetzt eingeleiteten Sprung der Staatsverschuldung Italiens von 135% auf mindestens 155% des BIP noch weniger gegeben ist. Der erste Einwand betrifft die Löhne. Laut BGE-Befürworter würden die Löhne steigen, weil Geringverdiener mit schlechten Jobs dann nur mehr für höhere Vergütung überhaupt noch arbeiten. Ein Fehlschluss, denn zum einen würden durch die Einführung des BGE die gesamte Wirtschaftsleistung und Kaufkraft sinken, und damit gäbe es gar keinen Spielraum für höhere Löhne. Zum anderen würden laut Umfragen nach Einführung des BGE 7% der Erwerbstätigen gar nicht mehr berufstätig sein, 29% ihre gearbeiteten Stunden um ein Drittel kürzen. Die Entlastung der Menschen vom Arbeitszwang ist auch ein Hauptziel des BGE. Dadurch sinkt aber auch das BIP und der zu verteilende Wohlstand, nicht berührt würde die ungleiche Vermögensverteilung. Keinen Spielraum gäbe es in diesem Szenario für deutliche Lohnerhöhungen für Arbeiten, deren Wert deutlich zu gering eingestuft ist (z.B. die Pflegeberufe, als Erkenntnis der Corona-Krise, und viele andere heute zu gering geschätzte Tätigkeiten).

Ein weiterer bisher kaum beachteter Einwand ist demografischer Natur und betrifft vor allem Italien mit seiner stark alternden Gesellschaft. Bis 2035 wird die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter um 5 Millionen abnehmen: die geburtenstarken Jahrgänge gehen in Rente und werden vermehrt pflegebedürftig. Rechnerisch wird dieser Rückgang durch Einwanderer ausgeglichen. Doch bei einer weiter restriktiven Migrationspolitik wird laut ISTAT-Prognosen ab 2020 sowohl die Zahl der Einwohner wie der Erwerbsfähigen sinken. Nun führt ein BGE naturgemäß zum Rückgang des Arbeitsangebots (der Arbeitnehmer), in Italien noch stärker, denn hier liegen die Durchschnittslöhne viel tiefer, vor allem in der Schattenwirtschaft und bei den gering Qualifizierten. Ein BGE in Italien befördert erstere als unversteuertes Zusatzeinkommen und lässt viele Niedriglohnbezieher ganz aussteigen, weil es sich nicht mehr lohnt. Wer soll dann die Niedriglohnjobs übernehmen? Wer soll den dringenden Bedarf an Pflege- und Gesundheitspersonal in einer alternden Gesellschaft decken? Oder die saisonalen Jobs in Landwirtschaft und Tourismus?

Migranten, werden BGE-Befürworter antworten, und damit zum dritten Einwand. Schon heute sind hunderttausende Pflegekräfte aus Osteuropa in Italien unentbehrlich. Diese Quelle an Arbeitskräften hat aber ihre Grenzen. Erstens wird das Migrationsangebot aus Europa zunehmend sinken, weil auch in den meisten Auswanderungsländern Osteuropas Bevölkerung und Erwerbsfähige zurückgehen (vgl. Thomas Benedikter, 100 Fragen zur Migration, RAETIA, 2020, 75-77). An ihre Stelle könnten Migrantinnen aus dem globalen Süden treten. Doch ist Italien bereit, Millionen von Menschen aus Afrika und Südasien aufzunehmen? Weiters: als reguläre Einwanderer hätten auch Migranten das Recht auf den Bezug des BGE, EU-Bürgerinnen schon nach 6 Monaten Aufenthalt im Land. Alles andere verbietet das EU-Diskriminierungsverbot. BGE-Befürworter schlagen deshalb vor, das Grundeinkommen auf Staatsbürger zu beschränken. Das wäre nicht nur mit dem EU-Recht unvereinbar, sondern würde zu einer unhaltbaren Zwei- oder Dreiklassengesellschaft führen, wie man sie heute aus den Ölscheichtümern kennt.

Sepp Kusstatscher wendet sich mit seinem Aufruf zur Einführung eines BGE an LH Kompatscher und knüpft an das in der Regierungsvereinbarung der Landesregierung 2018-2023 enthaltene Vorhaben an, alle Leistungen der Grundsicherung zusammenzuführen. Man sollte einfach von unnötigen Bedingungen absehen, dann habe man das Grundeinkommen. Damit würde nicht nur öffentliches Geld verschwendet, sondern eigentlich ist er bei der falschen Adresse: eine kleine Region wie Südtirol kann nicht bei garantiertem Recht auf Freizügigkeit in der gesamten EU im Alleingang ein BGE einführen. Alle drei oben genannten Einwände gelten auch für Südtirol. Selbst innerhalb der EU mit seinem beträchtlichen Gefälle zwischen Ost und West, Nord und Süd bei Löhnen, Renten und Sozialleistungen wäre ein BGE auf einzelstaatlicher Ebene problematisch, während die EU – nach dem Billionenausgaben für die Bewältigung der Coronakrise und dem Green New Deal für den Klimaschutz – dafür weder die Zuständigkeit noch das Geld hätte.

Das BGE ist Thema eines kostenlosen offenen Webinars der URANIA Meran am kommenden 9. Mai, allerdings nur mit Befürwortern des Bedingungslosen Grundeinkommens.

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gorgias Fr., 08.05.2020 - 05:33

Götz Werner ist für eine Mwst von 100%. Ein Steuermodel das auf Einkommen- und Vermögenssteuer verzichtet und dafür die Mwst. erhöht ist das Steuermodel von Steueroasen.

https://www.youtube.com/watch?v=889jVIIz2L4

Während eine Flat-Tax, das Steckenpferd neoliberaler Steuerreformbestrebungen zumindest proportional ist, ist die Mwst. eine degressive Steuer.

Dass Sepp Kusstatscher als Befürworter der katholischen Soziallehre seit Jahren immer wieder das Modell Götz Werners propagiert, ist mir schleierhaft.

Fr., 08.05.2020 - 05:33 Permalink
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Thomas Benedikter So., 10.05.2020 - 11:59

In der Tat ist die Finanzierung eines BGE über Mehrwert- bzw. Umsatzsteuern fragwürdig, weil auch die MWSt. nicht verteilungspolitisch neutral ist, d.h. Menschen mit geringerem Vermögen und höheren Konsumausgaben tragen ein relativ höhere Last. Vom Aufkommen her ist die Ersetzung der heutigen Einnahmen aus der Veranlagung des Einkommens und Vermögens durch die MWSt. zwecks Finanzierung des BGE auch quantitativ nicht vorstellbar. Gefährlich ist auch die Finanzierung des BGE über Neuverschuldung, die bekanntlich genausowenig verteilungspolitisch neutral ist. Verfolgt man die Diskussionen zum BGE (gestern bei der URANIA Meran), hat man oft den Eindruck, der Staat könne das leicht schultern. Die Finanzierungsfrage sei ein Vorwand, man habe auch Banken mit Milliarden gerettet und jetzt die Folgen der Pandemie. Doch die Staatsschulden schmelzen nicht einfach durch Abwarten, außer durch höhere Inflation. Beides ist unter Verteilungsgesichtspunkt sehr fragwürdig.

So., 10.05.2020 - 11:59 Permalink