Umwelt | Prags

Fahrverbot vor Gericht

Die Hotel Pragser Wildsee GmbH blitzt mit einem Rekurs gegen das Fahrverbot durchs Pragser Tal ab. Das Land habe verhältnismäßig agiert, befindet das Verwaltungsgericht.
Pragser Wildsee
Foto: Robert Bahn on Unsplash

Seit wenigen Tagen gelten am Pragser Wildsee neue Zugangsbeschränkungen. Mit dem “Plan Prags” sollen Besucherströme besser gelenkt (und gedrosselt), Individualverkehr reduziert und dadurch Umwelt und Landschaft stärker geschützt werden. Im Sommer 2020 setzt man auf ein Reservierungssystem für Öffis, Parkplätze und Gastbetriebe.

Vergangenes Jahr galt ein Fahrverbot für den motorisierten Verkehr. Vom 10. Juli bis zum 10. September 2019 war das Pragser Tal jeden Tag nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar. Unabhängig davon, wie viele Parkplätze vor Ort noch frei waren. Doch nicht alle waren mit dieser Regelung glücklich. Einen Monat nachdem die tägliche fünfstündige Sperre wieder aufgehoben wurde, reichte die Hotel Pragser Wildsee GmbH am 10. Oktober 2019 beim Verwaltungsgericht in Bozen einen Rekurs gegen das Fahrverbot ein. Die Betreibergesellschaft des Hotel Pragser Wildsee ist zugleich Inhaberin des Parkplatzes am See, der 318 Stellplätze zählt und führte ins Feld, dass ihr infolge der “drastischen Reduzierung der Besucherzahlen in Hotel und Parkplatz” wirtschaftliche Schäden entstanden seien.

Konkret forderte die Hotel Pragser Wildsee GmbH, vertreten durch die Anwälte Igor Janes, Flavio Moccia und Roberto Nania, die Aufhebung der Verordnung, mit der Landeshauptmann Arno Kompatscher am 9. Juli 2019 das tägliche Fahrverbot zwischen 10 und 15 Uhr erlassen hat und aller damit zusammenhängenden Akte. Zusätzlich zur Forderung nach der Annullierung wurde auch eine nach Schadenersatz vorgebracht. Dem Landeshauptmann wurde vorgeworfen, seine Kompetenzen überschritten zu haben, da nicht er, sondern ein leitender Beamter die Verordnung hätte erlassen müssen. So die Position der Rekursstellerin.

Dieser Rekursgrund sei unbegründet, befanden die Richter am Verwaltungsgericht nach der öffentlichen Anhörung am 10. Juni 2020. Zugleich wiesen sie den Rekurs ab. Unter anderem mit der Begründung, dass die teilweise Einschränkung der Fortbewegung und der wirtschaftlichen Unternehmungen gerechtfertigt sei, wenn sie aufgrund der Notwendigkeit passiere, kulturelle und Umweltgüter verstärkt zu schützen. In ihrem Urteil, das am 9. Juli veröffentlicht wurde, verweisen die Richter auch auf den “vorrangigen und uneingeschränkten Wert, den die Verfassung der Umwelt, der Landschaft und der Gesundheit einräumt”.

“(…) la parziale limitazione della libertà di locomozione e di iniziativa economica è stata ritenuta giustificata quando derivi dall’esigenza di tutela rafforzata di patrimoni culturali ed ambientali, la gravosità delle limitazioni è stata giustificata anche alla luce del valore primario ed assoluto che la Costituzione riconosce all'ambiente, al paesaggio, alla salute (…)”

Am Ende befand der Richtersenat, dass die beanstandete Entscheidung des Landes – das Fahrverbot – “nicht unlogisch, unangemessen oder unverhältnismäßig” sei und verurteilt die Hotel Pragser Wildsee GmbH zur Übernahme der Prozessspesen von 2.000 Euro zugunsten des Landes Südtirol.

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Daniel Kofler So., 19.07.2020 - 13:29

Ein gutes und wichtiges Urteil. "Wertschöpfung erzeugen" darf nicht mehr zum Totschlagargument werden. Durch solche Urteile können wir darauf hinarbeiten, dass die Abwägung in Zukunft öfter zu Gunsten der Umwelt ausfällt.

Aber besser in Zukunft Hotels in solchen Lagen nicht mehr genehmigen, dann muss auch nicht prozessiert werden! Hier muss auch ein politisches Umdenken stattfinden.

So., 19.07.2020 - 13:29 Permalink