Politik | neue Corona-Regeln

Abtanzen nur mit Abstand und App

In Südtirol dürfen Discos – anders als im restlichen Staatsgebiet – wieder öffnen. Es gelten strenge Sicherheitsauflagen. Ansonsten gibt es ab heute weitere Lockerungen.
Disco
Foto: Pixabay

Die Landesregierung hat am Dienstag (14. Juli) die Corona-Bestimmungen weiter angepasst. Dazu wurde die Anlage A zum Landesgesetz Nr. 4/2020 geändert, mit dem das Land Südtirol die Phase 2 autonom regelt. Die Anlage A beinhaltet generelle Vorschriften und spezifische Maßnahmen für unterschiedliche Sektoren. Diese werden im Zusammenhang mit der epidemiologischen Entwicklung kontinuierlich aktualisiert.

 

Aus für chirurgische Masken im Gastgewerbe

 

Eine zentrale Anpassung, die in der neuen Anlage A verankert ist, betrifft das Gastgewerbe: Servierkräfte sind künftig vom Tragen chirurgischer Masken befreit. Es reicht ein textiler Mund-Nasen-Schutz, wie etwa ein Halstuch oder eine Stoffmaske. “Damit erleichtern wir die Arbeit im Gastwerbe und sind im Gleichklang mit den Nachbarländern und Nachbarregionen”, sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher.

 

Strenge Vorgaben für Diskotheken

 

Geregelt wird in der neuen Anlage A auch der Betrieb in Diskotheken und Spielhallen, die wie von der Landesregierung am 23. Juni beschlossen, am 15. Juli öffnen dürfen. Im restlichen Italien hingegen bleiben Discos bis mindestens Ende des Monats geschlossen, wie Gesundheitsminister Speranza am Dienstag bestätigte.

“In Südtirol dürfen Diskotheken und Spielhallen morgen (heute, Anm.d.Red.) ihre Tätigkeit wieder aufnehmen, allerdings unter Beachtung strengster Vorgaben”, betont Kompatscher. So gilt die Abstandsregel von einem Meter auch beim Tanzen in der Disco. Die Atemwege müssen während des gesamten Aufenthalts in der Diskothek geschützt werden, außer am Tisch. Die 1/10-Regel muss eingehalten werden. Ebenso ist die Laser-Temperaturmessung vorgeschrieben. Zudem gelten Vorgaben für die Nachverfolgbarkeit. So müssen Discobesuchende die Immuni-App auf ihr Smartphone herunterladen. Diskotheken sind angehalten, einen Ordnungsdienst außerhalb des Betriebs einzurichten, der die Gäste erfasst. Was die Spielhallen angeht, so müssen die Betreiber neben jedem Spielautomaten Desinfektionsmittel bereitstellen.

 

Märkte und Wanderdarbietungen

 

Gelockert werden auch die Bestimmungen für die Märkte, Messen und Ausstellungen: Ab 15. Juli wird die 1/10-Regel durch die 1/5-Regel ersetzt. Auch im Sport gibt es Präzisierungen: So ist Mannschaftssport im Sinne des Breitensports unter Beachtung der Landesregeln möglich, wobei Kontakt zulässig ist, jedoch nur auf das absolut notwendige Ausmaß beschränkt. Der Wettkampfsport unterliegt den staatlichen Bestimmungen.
Auch Wanderdarbietungen, so zum Beispiel Kinderspiele oder Hüpfburgen, sind wieder zugelassen, sofern die Gegenstände nach jeder Benutzung desinfiziert werden.

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G. P. Mi., 15.07.2020 - 10:19

Langsam, langsam, aber sicher, wird die freiwillige Immuni-App durch die Hintertür zur Pflicht. Im Moment "nur" in der Disco, später werden wir nur mehr MIT App ins Kino und ins Theater kommen, nur mehr MIT App das Flugzeug besteigen, nur mehr MIT App ins Restaurant … … ...

Mi., 15.07.2020 - 10:19 Permalink
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Elisabeth Garber Mi., 15.07.2020 - 19:31

Antwort auf von G. P.

Geht gut G.P. - ich gehöre ja zur anderen Spalte der Gesellschaft, die die App OK findet - ansonsten aber aus Überzeugung bei keinem Social dabei ist und erst seit 2015 ein Smartphone besitzt...(also eher der Typ mit dem Oldtimer-Sumsang als Reserve, wenn's zu bunt werden sollte) - mit kaum Apps - ausser halt den notwendigsten. Und künftig werden noch viel mehr Apps zur "unverzichtbaren Pflicht" werden (leider), ob es uns passt oder nicht. Man wartet ja nur noch das Ableben einer Generation ab, die mit dem Digitalismus nicht mehr zurecht kommt.
Ich seh' da nur eine haaresträubende Doppelmoral in Bezug auf die Immuni-App, mehr wollte ich gar nicht sagen.

Mi., 15.07.2020 - 19:31 Permalink
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Karl Egger Mi., 15.07.2020 - 15:47

Dieser „Kompromiss“ ist in etwa so, wie wenn man Autofahren nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 10kmh gestatten würde... Und all jene die meinen, Discobesuche sind eh unnötig (bloß weil man selber nicht mehr jung ist) seien daran erinnert, dass wenn wir nicht wieder Touristen heranzerren müssten, Südtirol mittlerweile wohl zu 100% Corona-frei wäre und und sämtlichen Auflagen aufgehoben werden könnten.

Mi., 15.07.2020 - 15:47 Permalink
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luka nero Mi., 15.07.2020 - 16:21

Ein Discobesucht setzt den Besitz eines Smartphones voraus, für mein Nokia und mich ist die Discosaison somit bereits vor Beginn beendet?!

Mi., 15.07.2020 - 16:21 Permalink
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Manfred Klotz Do., 16.07.2020 - 07:36

"Gehet hin und infiziert euch..."
Es ist schon kurios, dass gegen alles und jeden gewettert wird. Lockdown: geht gar nicht; Lockerung mit Auflagen: nicht umsetzbar; gar keine Auflagen: geht gar nicht, Attentat auf die Volksgesundheit. Die goldene Mitte scheint verloren gegangen zu sein.

Do., 16.07.2020 - 07:36 Permalink