Politik | Gemeindewahlen

Im Polizeistaat

Das Regierungskommissariat will in Südtirol eine völlig absurde Regelung umsetzen, nach der Diskussionen zwischen Kandidaten im Freien nicht erlaubt sind. Beispiel Meran.
Kommissariat Meran
Foto: upi
Die Ansprechpartner könnten kaum unterschiedlicher sein. Da ist auf der einen Seite der alternative Kulturverein Ost West Club und auf der anderen Seite der Kaufleuteverband, der HGV und der LVH aus Meran.
Die Meraner Vereine und Verbände erhielten in den vergangenen Tagen einen Anruf aus dem Meraner Polizeikommissariat. Den Inhalt des Gespräches kann man je nach Standpunkt als schlechten Witz ansehen oder als völlig überzogene Interpretation gesetzlicher Bestimmungen. Tatsache ist, dass bei den Angerufenen das Entsetzen und das Unverständnis groß sind.
 

Die Diskussionsrunden

 
Es geht um die anstehenden Gemeinderatswahlen. Salto.bz, der Ost West Club Est Ovest und das Jugendzentrum Jungle veranstalten am Samstag, den 5. September im Ost West Country Club am ehemaligen Minigolfplatz die politische Diskussionsrunde „Meran/o Talks“. Dabei werden die vier Meraner Bürgermeisterkandidaten Paul Rösch (Liste Rösch/Grüne, Sinistra Ecosociale-Ökosoziale Linke, Team K), Dario Dal Medico (La Civica per Merano, Alleanza per Merano), Richard Stampfl (SVP) und Daniela Rossi Saretto (PD) über die Themen Sicherheit, Tourismus und Zukunftsperspektiven für die Jugend-Kultur debattieren. Salto-Chefredakteurin Lisa Maria Gasser und Salto-Redakteur Stefano Voltolini die Diskussion leiten.
Bereits am heutigen Dienstag finden die „Meraner Wirtschaftsgespräche“ statt. Die Wochenzeitung FF und die drei Verbände hds, HGV und LVH laden gleich alle neun Meraner Bürgermeisterkandidatinnen und -kandidaten zur einer Live-Diskussion im Garten von Schloss Kallmünz ein.
Geht es aber nach den Polizeibehörden, dann dürfen beide Veranstaltungen so wie geplant nicht stattfinden.
 

Keine Diskussion erlaubt

 
Das legt der Anruf aus dem Meraner Polizeikommissariat nahe. Denn die zuständige hohe Beamtin wies sowohl den Ost-West Club als auch den Meraner Kaufleuteverband freundlich, aber unmissverständlich auf eine angeblich existierende Gesetzesbestimmung hin, nach der eine Debatte im öffentliche Raum nicht erlaubt sei. Genauer gesagt: Die Kandidaten und Kandidatinnen dürfen zwar auf Journalistenfragen antworten, sie dürfen aber nicht unter einander kontrovers diskutieren. „Es darf keine Gegenrede stattfinden“, so die Erklärung aus dem Meraner Kommissariat.
 
 
Den Veranstaltern wurde auch erklärt, dass Beamte der politischen Polizei DIGOS in Zivil auf jeden Fall die Veranstaltungen überwachen und die Einhaltung dieser Regeln kontrollieren werden.
Salto.bz hat bei der zuständigen Meraner Beamtin am Dienstag nachgefragt, auf welche Gesetzesbestimmung diese völlig absurde Anordnung fußt. Die Antwort: auf ein Rundschreiben des Regierungskommissariates zu den anstehenden Gemeinderateswahlen.
 

Das Rundschreiben

 
Schaut man sich allerdings diese Rechtsquelle an, wird das Ganze noch absurder.
Es handelt sich um das Rundschreiben 28200 vom 18. August 2020 mit dem Betreff: „Regelung für das Verfassungsreferendum und die Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen am Sonntag, 20. und Montag, 21. September 2020.“, das an alle Südtiroler Bürgermeister, an alle Parteien sowie an alle Polizeikräfte des Landes gegangen ist.
Einleitend heißt es in dem Schreiben: „Heute Vormittag hat im Regierungskommissariat die Sitzung zu dem im Betreff erwähnten Gegenstand stattgefunden, an welcher die Vertreter der an den für Sonntag, 20. und Montag, 21. September 2020 anberaumten Wahlen (Verfassungsreferendum, Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen) beteiligten Parteien sowie die Vertreter der geladenen Gemeinden und der Sicherheitskräfte teilgenommen haben, um auf der Grundlage der geltenden Gesetzeslage, die Modalitäten der Abwicklung des Wahlkampfs zu vereinbaren.
 
 
Es folgen acht Seiten mit Bestimmungen. Darunter findet sich auch ein kurzer Satz:
 
„Bei den im Freien stattfindenden Wahlveranstaltungen ist keine Rede und Gegenrede zulässig. Diese ist hingegen bei Wahlveranstaltungen, die nicht im Freien stattfinden, gestattet und muss von den Parteien vorab vereinbart werden.“
 
Es ist jene Bestimmung, die man jetzt in Meran anmahnt.
Dabei ist diese Auslegung der Bestimmung eine völlige Fehlinterpretation. Und das gleich im doppelten Sinn.
Zum einen sind diese Diskussionen keine Wahlveranstaltungen. Denn Wahlveranstaltungen, sogenannte „comizi“ (so die Diktion im entsprechenden Rundschreiben) können nur von wahlwerbenden Parteien oder Gruppierungen abgehalten werden. Diese Veranstaltungen fallen hingegen – vor allem wenn sie wie die Wirtschaftsgespräche live übertragen werden – wenn überhaupt unter die Par Condicio Bestimmungen. Und diese sehen ausdrücklich eine Debatte zwischen mehreren Kandidaten vor.
Zum anderen hat dieser Passus einen völlig anderen Sinn und Hintergrund. Der Gesetzgeber will damit bewusste, politische Störaktionen vermeiden. So geht es nicht an, dass bei einer klassischen Wahlrede auf einem öffentlichen Platz eine konkurrierende Partei eigene Vertreter hinschickt, die dann dem Redner offen und konzertiert widersprechen.
Dass man ernsthaft diese Regelung in Meran aber so umzudeuten versucht, lässt nur eine Diagnose zu.
Wir leben im Spätsommer 2020 in einem Polizeistaat.
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evelin tschenett Di., 01.09.2020 - 12:30

mich wundert es ja, dass Sie Herr Franceschini hier noch kritische Berichte schreiben dürfen. Aber über diese Verordnung braucht sich niemand wundern, denn wir leben sei März im Ausnahmezustand.

Di., 01.09.2020 - 12:30 Permalink
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Elisabeth Garber Di., 01.09.2020 - 15:43

Antwort auf von evelin tschenett

Ja, es ist nun einmal so @Frau Tschenett, dass eine Seuchen-Situation einen Ausnahmezustand verlangt. Und warum sollte Ch. Franceschini keine kritischen Berichte schreiben dürfen? Wir leben in einer Demokratie - zur Zeit mit eingeschränkten Freiheiten wegen Covid-19, früher waren's halt die Pest oder Pocken und so weiter und so fort. Erfreulich oder gar unbeschwert waren/sind solche Situationen nie:
https://www.arte.tv/de/videos/093002-009-A/xenius-seuchen-und-gesellsch…

Di., 01.09.2020 - 15:43 Permalink