Umwelt | Pestizid-Prozess

Beschlagnahme rechtens

Das Landesgericht hat den Rekurs zweier Terlaner Bauern gegen die Sicherstellung der Spritzmittelrechnungen abgelehnt. Damit ist der Versuchsballon geplatzt.
Pestizidprozess
Foto: Umweltinstitut München
Der Urteilsspruch besteht – wie in diesem Fällen üblich – aus einem Satz: „Das Richterkollegium lehnt den Rekurs gegen die Sicherstellung ab und erklärt die restlichen Punkte für unannehmbar“. Es ist der vorläufige Schlussstrich in einem Rechtsstreit, in dem es auch um die Vorgehensweise der Bozner Staatsanwaltschaft und deren Rechtmäßigkeit geht.
Salto.bz hat darüber berichtet. Im Rahmen des sogenannten Pestizid-Prozesses, der derzeit vor dem Landesgericht Bozen über die Bühne geht, haben die Nicola Canestrini und Francesca Cancellaro, Verteidiger von Alexander Schiebel, Karl Bär und des Münchner Umweltinstituts die Beschlagnahme der sogenannten Betriebshefte und der Rechnungen zum Kauf der Spritzmittel bei den klagenden Bauern beantragt.
Die ermittelnde Staatsanwältin Francesca Iovene gab diesem Antrag der Verteidigung statt. So wurden die Betriebshefte von rund 1.400 Bauern eingesammelt und zu den offiziellen Prozessakten gelegt. Die Sicherstellung der Rechnungen hat sich hingegen verzögert. Als die Carabinieri Anfang Oktober damit begannen, die Rechnungen einzusammeln, wehrten sich einige Kläger. Deshalb mussten die Beamten die Höfe durchsuchen und die Rechnungen beschlagnahmen.
Zwei Terlaner Bauern gingen gerichtlich gegen diese Sicherstellung vor. Sie zogen mit den beiden Anwälten Oskar Plörer und Carlo Bertacchi vor das Freiheitsgericht, um diese Beschlagnahme zu beanstanden. Dabei sollte dieser Rekurs nur ein Versuchsballon sein, um die Sicherstellung der Rechnungen bei allen 1.400 Bauern zu verhindern. Man will auf keinen Fall, dass das Umweltinstitut in den Besitz dieser Unterlagen kommt und sie möglicherweise öffentlich macht.
Die meisten Bauern haben verschiedene Kulturen, wie Obst, Wein und teilweise auch Beeren“, begründen einer der Kläger diesen Widerstand. Der Bauer: „Die Rechnungsdaten könnten damit völlig falsch und irreführend interpretiert werden.“ Was man dabei nicht sagt: Diese Zwei- oder Dreigleisigkeit eröffnet auch so manches Schlupfloch.
Der Versuch vor dem Freiheitsgericht die Sicherstellung zu stoppen, ist jetzt aber in die Hose gegangen. Der dreiköpfige Richtersenat aus Stefan Tappeiner, Ivan Perathoner und Federico Secchi hat die Beschlagnahme für rechtens erklärt. In spätestens 30 Tagen soll die Urteilsbegründung vorliegen. Dann bleibt den Bauern nur mehr der Gang vor die römische Kassation.