Politik | lockdown

15 Tage mit Aussicht auf Verlängerung

Was in der neuen Verordnung Nr. 69 steht, die von 14. bis 29. November gilt.
Bolzano
Foto: Othmar Seehauser

Kurz vor 20 Uhr hat Landeshauptmann Arno Kompatscher am Donnerstag die angekündigte Verordnung unterzeichnet, mit der für zwei Woche Schule und Wirtschaft weiter heruntergefahren werden. Die zentralen Punkte erläuterte der Landeshauptmann am Nachmittag im Landtag.

  • die Verordnung Nr. 69 tritt am Samstag, 14. November, in Kraft und ist für 15 Tage gültig, also bis einschließlich 29. November
  • Kinderbetreuungseinrichtungen, Kindergarten und Grundschulen bleiben für eine Woche geschlossen; vom 16. bis 22. November gibt es für alle Schulstufen Fernunterricht
  • Klein-, Kindergarten- und Grundschulkinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, können weiterhin in die Betreuungsdienste bzw. zum Präsenzunterricht in die Schule
  • als systemrelevante Berufe gelten:
    • essentielle Dienste des Gesundheitswesens
    • soziale und sozio-sanitäre Dienste
    • Ordnungs- und Rettungskräfte
    • öffentlicher Personennahverkehr und Postdienst
    • Bevölkerungsschutz
    • Handel von Lebensmitteln oder Gütern des täglichen Bedarfs
    • Apotheken und Para-Apotheken
    • pädagogische Fachkräfte, Lehrer, Kleinkindbetreuer, Mitarbeiter für Integration
  • Kinder mit Beeinträchtigung und von Eltern, die sich nachweislich in einer schwierigen sozialen Situaiton befinden, haben Anspruch auf Betreuung bzw. Präsenzunterricht in allen Schulstufen
  • Wichtig: Der Antrag um Zulassung zum Unterricht in Anwesenheit oder um Zulassung zur pädagogischen Begleitung in Präsenz muss bis Freitag, 13. November 2020, (12 Uhr) im jeweiligen Kindergarten, der jeweiligen Schule oder Direktion eingereicht werden.
  • alle wirtschaftlichen Tätigkeiten sind ausgesetzt – mit einer Reihe von Ausnahmen:
    • jene Betriebe mit den entsprechenden Ateco-Codes, die in der Anlage der Verordnung Nr. 69 enthalten sind
    • Baustellen sind geschlossen, bis auf jene von nationalem und europäischem oder von strategischem Interesse bzw. für öffentliche Infrastrukturen
    • bereits begonnene Bauarbeiten können abgeschlossen werden, um Schäden zu vermeiden
    • auch Reparatur-, Wartungs- und Installationsarbeiten sind möglich
    • in den Produktionsbetrieben können Aufträge abgearbeitet werden
    • für alle zugelassenen Tätigkeiten gilt, dass kein Kundenkontakt stattfinden darf
  • es gibt verschärfte Auflagen für die bestehenden Sicherheitsprotokolle:
    • die 1/10-Regel wird wieder eingeführt: ein Mitarbeiter pro 10 Quadratmeter
    • die Maßnahmen zur Reinigung und Desinfektion von Arbeitsplätzen werden verstärkt
    • es kann nur das Personal eingesetzt werden, das bei dem vom Landesgesundheitsdienst organisierten Corona-Screenings teilnimmt, die am 20. November beginnen – falls sich ein Mitarbeiter weigert, muss er die darauffolgende Woche freigestellt werden bzw. Urlaub nehmen (die Details dazu werden bei einer Pressekonferenz am Freitag Nachmittag bekannt gegeben)
  • in der öffentlichen Verwaltung ist der Schalterdienst auf Vormerkung möglich

Außerdem werden alle Maßnahmen der Verordnung Nr. 68, mit der der Landeshauptmann Südtirol zur “roten Zone” erklärt hat, um eine Woche bis einschließlich 29. November verlängert.

 

Nach Testreihe Bilanz ziehen

 

Am Ende der Verordnung Nr. 69 findet sich der Hinweis, dass die Maßnahmen oder einzelne Punkte davon verlängert werden können, “falls es die epidemiologische Situation erfordert, oder falls es der Umfang der Beteiligung am Screening auf Landesebene (…) nicht ermöglicht, eine Bewertung der epidemiologischen Situation vorzunehmen”. Sprich, wenn sich bei den flächendeckenden Tests, die am kommenden Wochenende stattfinden wird, nicht genügend Menschen beteiligen, können Schul- und Betriebsschließungen verlängert werden. Auch nur in einzelnen Gemeinden. 67 Prozent der Bevölkerung, rund 350.000 Menschen, sind aufgerufen, sich einem Antigentest zu unterziehen. Damit wollen die Behörden die Verbreitung des Coronavirus im Land feststellen und positive Fälle unter Quarantäne setzen. Bisher ist dafür ein positiver PCR-Test nötig. Der aber ist um einiges zeit- und ressourcenaufwändiger Die Landesregierung will, in Absprache mit Rom, erreichen, dass für die bei der Testreihe positiv Getesteten automatisch die amtlich verordnete Quarantäne samt Krankschreibung erfolgt.

Die Details dazu werden, wie erwähnt, am Freitag Nachmittag bekannt gegeben.

Am Donnerstag hatten die Landtagsabgeordneten die Möglichkeit, einige dringende Fragen mit dem Landeshauptmann abzuklären. Darunter etwa folgende:

 

Müssen beide Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, um Anspruch auf Kinderbetreuung zu haben?

Nein. Aber es muss eine Erklärung abgegeben werden, dass der andere Elternteil nicht die Möglichkeit auf Smartworking hat bzw. es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt. Wenn der andere Elternteil hingegen zu Hause arbeiten kann, besteht kein Anspruch.

 

Darf man die Grenze zu Österreich überschreiten?

Momentan ist möglich, aus Studiengründen, schulischen Gründen, Gesundheits- oder Arbeitsgründen die italienisch-österreichische Grenze in beide Richtungen zu passieren. Erlaubt ist das auch, um den Ehepartner oder die eigenen Kinder zu besuchen, nicht aber, um andere Verwandte oder den Lebenspartner  zu besuchen. Laut Landeshauptmann werde daran gearbeitet, Erleichterungen herbeizuführen.

 

Ist es tatsächlich verboten, Freunde und Verwandte in der eigenen Wohnung zu empfangen?

Das sieht die Verordnung Nr. 68 vor und hat zu Diskussionen über die Verfassungsmäßigkeit geführt. Tatsächlich empfiehlt es die Regierung in Rom nur. Laut Kompatscher spiele hier der “kommunikative Faktor” eine Rolle, man habe die klare Botschaft vermitteln wollen, dass soziale Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren sind. “Im Wissen, kein Recht zu haben, in die Privatwohnung eindringen, Kontrollen durchführen und Strafen verhängen zu können.”

 

Auskunft erhalten die Bürger unter der Grünen Nummer des Zivilschutzes 800 751 751, die täglich von 8 bis 20 Uhr aktiv ist.

 

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G. P. Fr., 13.11.2020 - 14:18

"es kann nur das Personal eingesetzt werden, das bei dem vom Landesgesundheitsdienst organisierten Corona-Screenings teilnimmt, die am 20. November beginnen – falls sich ein Mitarbeiter weigert, muss er die darauffolgende Woche freigestellt werden bzw. Urlaub nehmen"

Soviel zum freiwilligen Schnelltest. Und so wird`s dann auch mit der Impfung sein. Entweder Impfung oder Arbeitsverbot und "Freizeitverbot".
Dazu möchte ich anfügen, dass ich kein genereller Impfverweigerer bin.

Fr., 13.11.2020 - 14:18 Permalink
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G. P. Fr., 13.11.2020 - 14:54

Antwort auf von Martin Koellen…

Hmmm, man glaubte schon des Öfteren, dass etwas nicht möglich sein wird. Hätte bis gestern z. B. auch nicht geglaubt, dass der Schnelltest indirekt zum Zwang werden kann.
Und bezüglich Impfung: Es muss ja nicht zwangsläufig eine Verordnung des LH sein. Ein staatliches Gesetz zur "richtigen" Zeit tut es auch ...

Fr., 13.11.2020 - 14:54 Permalink
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Schorsch Peter Fr., 13.11.2020 - 16:20

Ich frage mich, wie das mit den Schnelltests dann organisiert wird.
Bozen in drei Tagen durchtesten, ist das machbar, ohne dadurch neue Ansteckungen zu verursachen?
Ich bezweifle, dass das ohne "assembramenti" funktionieren kann, denn davon abgesehen, dass diese verboten sind, sind sie wohl bei der aktuellen Positiv-Rate keine sehr gute Idee (Maskenpflicht hin- oder her, aber solange es nicht korrekt sitzende FFP2-Masken sind, verringern diese nur das Ansteckungsrisiko, aber vernichten es nicht).
Hoffentlich geht der eigentlich gut gemeinte Schuss nicht nach hinten los!

Muss ich mich dann, obwohl ich nur im Homeoffice arbeite, testen lassen, d.h. mich unter die Menschenmassen begeben, um einen Test zu machen, der nur eine Momentaufnahme ist?

Wäre es nicht sinnvoller, die Schnelltests gezielt einzusetzen an Schulen, in Betrieben, in Altenheimen, etc. ?

Fr., 13.11.2020 - 16:20 Permalink
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G. P. Fr., 13.11.2020 - 18:05

Müssen sich die Firmeninhaber auch testen lassen, um weiterzuarbeiten? In der Verordnung steht nämlich nix davon. Und ich habe schon von mehreren gehört, dass sie sich nicht testen lassen werden.

Fr., 13.11.2020 - 18:05 Permalink
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gorgias Fr., 13.11.2020 - 20:41

Antwort auf von Elisabeth Hammer

Eines ist dass Schüler ein Recht auf Bildung haben und diese nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden dürfen. Das ist genau so wie im Fall der Impfgegner. Man kann die Eltern bestrafen, aber nicht die Kinder davon abhalten den Unterricht zu besuchen.

Man kann zwar Unternehmer drohen, dass man ihnen den Betrieb schließt, wen bedroht man denn wenn eine Schule oder eine Behörde geschlossen bleibt? Den Schuldirektor oder den Amtsleiter?
Nebenbei führt das nicht Teilnehmen an einem Test zu keinem Disziplinarverfahren und die Suspendierung führt zu keine Gehalteinbußen. Wieviele öffentlich Angestellte würden sich so eine Gelegenheit entgehen lassen für eine Zeit vom Dienst freigestellt zu werden.
Im Privatsektor steht ein Arbeitnehmer unter Druck zu leisten und würde ein Mitarbeiter sich weigern würde er Druck vom Seiten des Arbeitgebers und von seinen Kollegen verspühren, wenn nicht sogar Angst haben den Areitsplatz auf irgendeine Weise zu verlieren.

Und nebenbei: Testen lassen kann sich jeder.

Fr., 13.11.2020 - 20:41 Permalink
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Elisabeth Hammer Fr., 13.11.2020 - 23:38

Antwort auf von gorgias

Mir fehlt einfach die Kohärenz. Warum soll es das Land als Arbeitgeber nicht schaffen, Angestellte die sich nicht testen lassen in unbezahlten Urlaub zu schicken? Genauso ist es legitim von Schülern, die in den Präsenzunterricht wollen, einen negativen Test zu verlangen angesichts der Prävalenz in der Bevölkerung. Ich erinnere im Übrigen daran, dass zu Schulbeginn bei weit geringeren Zahlen die Lehrpersonen eingeladen waren, sich einem serologischen Test zu unterziehen. Auch wenn es vielleicht ein kleiner Prozentsatz ist, die Positiven müssen doch gerade in diesem Bereich herausgefiltert werden, wo man zwangsläufig mit vielen Menschen zu tun hat.

Fr., 13.11.2020 - 23:38 Permalink
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gorgias Sa., 14.11.2020 - 03:41

Antwort auf von Elisabeth Hammer

Mir fehlt einfach die Kohärenz. Warum soll es das Land als Arbeitgeber nicht schaffen, Angestellte die sich nicht testen lassen in unbezahlten Urlaub zu schicken?
Aus rechtlichen Gründen.

Genauso ist es legitim von Schülern, die in den Präsenzunterricht wollen, einen negativen Test zu verlangen angesichts der Prävalenz in der Bevölkerung.
Aus rechtlichen Gründen. Das Recht auf Bildung und die Schulpflicht überwiegen.

Ich erinnere im Übrigen daran, dass zu Schulbeginn bei weit geringeren Zahlen die Lehrpersonen eingeladen waren, sich einem serologischen Test zu unterziehen. Auch wenn es vielleicht ein kleiner Prozentsatz ist, die Positiven müssen doch gerade in diesem Bereich herausgefiltert werden, wo man zwangsläufig mit vielen Menschen zu tun hat.

Das macht zwar Sinn, aber rechtlich kann sich jeder verweigern sich Testen zu lassen oder gar zu impfen. Der Arbeitgeber hat das Recht seine Mitarbeiter zu frei zu Stellen, ihnen aber nicht dafür das Gehalt zu streichen.

Das einzige rechtliche Mittel das der Landeshauptmann hat, ist nach seinem Ermessen zu entscheiden in Gefahrensituationen Betriebe geschlossen werden. Die Unternehmer geben den Druck an die Mitarbeiter weiter, dass diese sich Testen lassen auf eine informelle Art weiter, im öffentlichen Bereich ist das eine andere Realität.

Sa., 14.11.2020 - 03:41 Permalink