Politik | neue Corona-Regeln

Zu Tisch bis 22 Uhr

Der Handel von Montag bis Samstag, die Gastronomie von 5 bis 18 Uhr – aber es gibt Ausnahmen bei der Öffnung ab 7. Jänner. Die Details.
Restaurant
Foto: Pixabay

Mit dem neuen Jahr beginnt auch die Nummerierung der Corona-Verordnungen des Landeshauptmannes wieder von vorn: Jene, die die Öffnung der Gastronomie ab dem morgigen Donnerstag regelt, trägt die Nr. 1/2021.

 

Die Regeln ab 7. Jänner

 

  • sämtliche Einzelhandelsgeschäfte dürfen von Montag bis Samstag öffnen
  • eine Sonntagsöffnung wird nur Apotheken, Para-Apotheken, Tabak- und Zeitungstrafiken sowie dem Lebensmittelhandel erlaubt
  • Einkaufszentren bleiben samstags geschlossen – mit Ausnahme von Apotheken, Para-Apotheken, Tabak- und Zeitungsläden sowie dem Lebensmittelhandel
  • Bars und Restaurants dürfen grundsätzlich von 5 bis 18 Uhr offen halten
  • konsumiert werden darf nur am Tisch bzw. auf einem Sitzplatz
  • Restaurants können ihren Gästen bis 22 Uhr ein Abendessen anbieten, allerdings nur auf Reservierung und nur am Tisch; dort dürfen maximal vier Personen sitzen (zusammenlebende Familienmitglieder ausgenommen)
  • Restaurants dürfen ab 18 Uhr keinen Barservice mehr versehen
  • es ist verboten, in der Öffentlichkeit, auf Straßen und Plätzen, Speisen und Getränke zu konsumieren, abgesehen von jenen, die an Imbissständen verabreicht werden; diese dürfen bis 18 Uhr geöffnet sein
  • Take Away und Lieferservice sind bis 22 Uhr erlaubt
  • Dienstleistungen an der Person sind ohne Ausnahme erlaubt
  • aufrecht bleibt das nächtliche Ausgehverbot: Von 22 bis 5 Uhr darf man sich nur aus beruflichen, gesundheitlichen oder notfallbedingten Gründen (mit Eigenerklärgun) von der eigenen Wohnung entfernen
  • davon abgesehen ist es während der restlichen Tagesstunden möglich, sich auf dem gesamten Landesgebiet frei zu bewegen, ohne eine Eigenerklärung vorlegen zu müssen
  • für Reisen außerhalb des Landes gelten die gesamtstaatlichen Bestimmungen

Skilifte und Skipisten können, wie angekündigt, ab 18. Jänner wieder öffnen. Dafür wird es eine Ad-hoc-Verordnung geben, “die den in Ausarbeitung befindlichen Sicherheitsprotokollen Rechnung trägt”, heißt es aus der Landespresseagentur.

Wie der Schulstart ab 7. Jänner erfolgt, haben die zuständigen Landesräte am Dienstag geschildert. Vorgestellt wurden auch die Corona-Schnüffelhunde, die an mehreren Oberschulen zum Einsatz kommen werden.

Landeshauptmann Arno Kompatscher ruft die Menschen im Land auf, “weiterhin extrem vorsichtig” zu sein, die Regeln einzuhalten und Kontakte zu begrenzen, um die Infektionen und damit den Druck auf das Gesundheitssystem unter Kontrolle zu halten. “Unternehmen und Schulen haben unter den coronabedingten Einschränkungen stark gelitten. Wir möchten, dass sie das neue Jahr 2021 mit Zuversicht beginnen können.”

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Profil für Benutzer Klemens Riegler
Klemens Riegler Mi., 06.01.2021 - 10:57

Antwort auf von Michael Kerschbaumer

Da sind wir schon wieder; Eigenes Denken und Handeln scheint nicht mehr möglich zu sein ... dann muss ich eben um 21:30 daran denken, dass mein Heimweg 30 Minuten dauert. Personal dürfte hingegen mit der Eigenerklärung (aus Arbeitsgründen) schlüpfen. Oder muss der LH ein neues Dekret herausbringen in welchem er erlässt, dass die Leute ihr Hirn (und Rechenzentrum) einschalten müssen?
Abgesehen davon ist es sowieso ein Wahnsinn bei diesen Zahlen Tür und Tor für das Virus zu öffnen. Speziell wenn gewisse Hirnwindungen ohne eigenes Dekret scheinbar kaum zur Aktivität angeregt werden.

Mi., 06.01.2021 - 10:57 Permalink