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Zweierlei Maß?

Zweitwohnungen ja, Hotels & Co. nein? In Südtirol hat man wenig Freude mit der unterschiedlichen Regelung für die Einreise – aus unterschiedlichen Gründen.
Winterurlaub Südtirol
Foto: Pixabay

Vergangene Woche hat die Regierung klargestellt: Aufgrund des jüngsten Dekrets des Ministerpräsidenten vom 14. Jänner ist es erlaubt, sich – samt Familie – in die Zweitwohnung zu begeben. Auch wenn diese in einer anderen Region bzw. Autonomen Provinz liegt und unabhängig von deren Einstufung als “gelbe”, “orange” oder “rote Zone”. In Südtirol hat man damit wenig Freude – aus unterschiedlichen Gründen.

“Diese Erlaubnis ist ein Schlag ins Gesicht all jener Beherbergungsbetriebe, die aufgrund der Reiseeinschränkungen zwischen den Regionen und der jeweiligen Quarantänebestimmungen in den Herkunftsorten der Gäste bislang nicht geöffnet haben bzw. nur an wenigen Tagen offenhalten konnten”, ärgert sich HGV-Präsident Manfred Pinzger. Es sei “nicht nachvollziehbar, warum man von einer Region in die Zweitwohnung in eine andere Region reisen kann, um dort etwa einige Urlaubstage zu verbringen und dasselbe in der Beherbergung nicht zugelassen wird”. Der HGV fordert, dass es auch erlaubt sein muss, Regionengrenzen zu überschreiten, um anderswo Urlaub in Beherbergungsbetrieben zu machen. “Außerdem haben die Betriebe die vorgeschriebenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus umgesetzt und können darüber hinaus auch jederzeit von den Sicherheitsorganen kontrolliert werden – im Gegensatz zu den Zweitwohnungen”, so Pinzger. In dieselbe Kerbe schlägt Paul Köllensperger. Der Parteichef von Team K meint: “Mittlerweile wissen wir mit Sicherheit, dass sich die meisten Ansteckungen mit dem Coronavirus im privaten Bereich, zu Hause abspielen. Wenn dann aber aus ‘roten’ Zonen die Zweitwohnungen in Südtirol aufgesucht werden können – das ist Privatbereich per Definition –, unsere Hotels aber nicht, obwohl sie seit Monaten ausgetüftelte Beherbergungskonzepte entwickelt haben, dann ist das die Verhöhnung unserer touristischen Betriebe, ihrer Familien und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die alle nicht arbeiten dürfen. Kurzum: eine wirtschaftliche Entmündigung und ein lokaler, auch gesundheitlicher Kontrollverlust!”

Aus Sorge davor, dass die Zweitwohnungsbesitzer, die nach Südtirol kommen werden, für eine zusätzliche Belastung des Gesundheitssystems sorgen, will die Landesregierung in Rom gegen die Regelung intervenieren. Sie entbehre “jeder Logik”, meint Gesundheitslandesrat Thomas Widmann. “Zuerst erklärt uns Rom zur ‘roten Zone’ aus, obwohl die Datenlage etwas anderes sagt, und dann können die Zweitwohnungsbesitzer auch von roten Zonen zu uns kommen, während die Südtiroler sich nicht mal aus der eigenen Gemeinde hinaus bewegen sollten.”

Die Einstufung Südtirols als “rote Zone” wurde am Freitag bestätigt. Daher wäre es verboten, die eigene Gemeinde zu verlassen. Allerdings sind in Südtirol weiter die ‘gelben Regeln’ laut Verordnung des Landeshauptmannes vom 15. Jänner in Kraft, daher gilt dieses Verbot nicht.

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Dietmar Holzner Mo., 25.01.2021 - 12:17

"Schlag ins Gesicht"... das hier ist wohl eine Verballhornung dieses Ausdrucks. Es ist vielleicht schon ein Unterschied, ob ich ein paar Hunderte Zweitwohnungsbesitzer reinlasse oder zig-tausende Touristen (wobei mir weder die Lockerung für die einen noch die Sperrung für die anderen besonders behagt).

Mo., 25.01.2021 - 12:17 Permalink