Gesellschaft | Ausgangssperre

Bitte Klarheit!

Der Klauser Unternehmer Christoph Moar verweist in einem Brief an den Landeshauptmann auf einen Widerspruch zwischen dem neuen Dekret und der offiziellen Kommunikation.
Jogging
Foto: Pixabay
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann,
sehr geehrte Damen und Herren der Landespresseagentur.
 
Als Bürger, Unternehmer und in Verein und Nationalverband eingetragener Sportler muss ich mit Aufmerksamkeit und rechtlicher Präzision die Dekrete des Landeshauptmanns zur Pandemiebekämpfung lesen, verstehen, und befolgen.
Ich hoffe, Sie können mir folgen, dass klare und eindeutige Handlungsanweisungen für Bürger, Unternehmer und Sportler Grundvoraussetzung sind, damit jeder und jede ihren Beitrag zur Abwehr der Pandemie leisten kann.
Aus genau diesem Grund ist es für mich völlig unerklärlich, wie nach einem ganzen Jahr Corona Notstand, die Landespresseagentur heute diesen Satz veröffentlicht, und damit nach meinem Verständnis einen Fehler, der schon im ersten Lockdown 2020 stattfand und mühevoll vom Herrn Landeshauptmann zurecht kommuniziert wurde, wiederholt wird.
 
"Der Spaziergang und die individuelle sportliche Betätigung sind nur im Umfeld der eigenen Wohnung, und zwar von Zuhause ausgehend erlaubt." 
 
Wer, wie ich, sämtliche Ministerialdekrete und Dekrete des Landeshauptmanns seit Beginn der Pandemie gelesen hat, möchte bitte freundlicherweise erfahren, wo diese Einschränkung für sportliche Tätigkeit steht.
Die Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 6 vom 06.02.2021 schreibt:
 
oder auf Italienisch:
 
 
Die Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 7 vom 12.02.2021 stellt neue Regelungen für andere Bereiche klar, und weist ausdrücklich darauf hin dass alle bisherigen Regelungen, die nicht im Widerspruch stehen, aufrecht bleiben.
Insofern sind durch die Verordnung Nr. 7 sämtliche Regelung zu Sporttätigkeiten der Verordnung Nr. 6 nicht aufgehoben sondern beibehalten.
Ich habe nun ein ganzes Jahr lang gelernt, dass "sportliche Tätigkeiten" nicht dasselbe sind wie "motorische Tätigkeiten".
Das bedeutet:
 
  • Dass man bei "motorischen Tätigkeiten" spazieren geht, Maske trägt, Abstand von min 2mt halten muss außer es handelt sich um Familienangehörige, und dass man das in der Nähe der Wohnung machen soll.
  • Dass hingegen "Sportlichen Tätigkeiten" eben was anderes sind, ausschließlich *alleine* durchzuführen sind, auch kein ausdrückliche Maskenpflicht besteht, man dann aber auch Gemeindegrenzen überschreiten darf.
     
 
Obwohl ich das so gelernt habe, schreibt das Landespresseamt etwas völlig anderes:
 
"Der Spaziergang und die individuelle sportliche Betätigung sind nur im Umfeld der eigenen Wohnung, und zwar von Zuhause ausgehend erlaubt."   
 
Das Landespresseamt wird mit einer solchen Meldung von allen  Medien zitiert, und schon befinden sich wieder alle Sportler in der misslichen Lage, dass sie sich zwar an das Dekret halten würden, aber von Menschen, die nur die Presse lesen, dann der Nichteinhaltung beschuldigt werden.
 
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann,
sehr geehrte Damen und Herren der Landespresseagentur,
 
ich ersuche sie bitte um eine Klarstellung, einerseits mir gegenüber wo und wem der Fehler hier unterläuft. Habe ich das Dekret falsch gelesen oder ist die Meldung der LPA nicht korrekt?
Und falls letzteres der Fall sein sollte, erbitte ich deutliche, laute und öffentliche Klarstellung über den Unterschied zwischen motorischen Tätigkeiten und sportlichen Tätigkeiten, und über das, was im Rahmen der sportlichen Tätigkeit gestattet ist.
Mit bestem Dank, bereits im Voraus, für eine klärende Antwort verbleibe ich
mit besten Grüßen
 
Christoph Moar
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G. P. Sa., 13.02.2021 - 16:34

Habe mir schon längst angewöhnt, nicht mehr die Medien und die Presseagentur zu konsultieren, sondern das Dekret selber zu lesen. Habe nämlich nicht erst in dieser Corona-Zeit die Erfahrung gemacht, dass die aller wenigsten Journalisten einen Text wirklich richtig verstehen und interpretieren können. Traurig, aber wahr.

Sa., 13.02.2021 - 16:34 Permalink
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Hartmuth Staffler Sa., 13.02.2021 - 16:50

Dieser von Christoph Moar aufgezeigte Widerspruch ist überhaupt nicht seltsam, sondern vollkommen normal für die Kommunikationspolitik der Südtiroler Landesregierung. Mangelnde Kenntnis der deutschen Sprache, der Fachbegriffe und ganz einfach der Bedeutung der Wörter, wodurch Verwirrung produziert wird, absolute Inkompetenz im Bereich der Übersetzungen, wo oft der Text in einer Sprache genau das Gegenteil des Textes in der anderen Sprache ausdrückt, das sind alltägliche Erscheinungen, an die wir uns längst gewöhnt haben. Die absolute Missachtung der sprachlichen Korrektheit ist nicht nur in der Landesverwaltung, sondern auch auf Gemeindeebene weit verbreitet. Als ich einmal den Brixner Bürgermeister darauf aufmerksam gemacht habe, dass ein Stadtratsbeschluss im deutschen Text genau das Gegenteil des italienischen Textes bedeutete, meinte er ganz unberührt, dass dies vollkommen egal sei, da ohnehin nur der italienische Text Rechtskraft habe. Wobei zu ergänzen wäre, dass sich der Stadtrat dann weder an den deutschen noch an den italienischen Text gehalten hat. Es ist als im Grunde egal, was da geschrieben wird.

Sa., 13.02.2021 - 16:50 Permalink
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Michael Kerschbaumer Sa., 13.02.2021 - 17:13

Wette 4 original Südtiroler benutzte Familienschlauchtücher, 100 Original Südtiroler verpackte GKN95 FFFP 2 Masken und einen original audio mitschnitt von Doktor Widmann dass der LH die letzen 3 Verordnungen NICHT durchgelesen hat. Deswegen ist es ratsam diese Art von Anfragen nicht an den LH zu schicken.

Sa., 13.02.2021 - 17:13 Permalink
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Klemens Riegler Sa., 13.02.2021 - 21:03

... neulich auf einem Social Media-Kanal gesehen: der war von Bozen aus mit einem Mountainbike gestartet. Bepackt mit Tourenski & Co. Ziel: Rittnerhorn. "motor-lose, sportliche Tätigkeit" von zu Hause aus! Gemeindegrenzen überschreitend. Ich habe mich nur verneigt!

Sa., 13.02.2021 - 21:03 Permalink
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Hartmuth Staffler So., 14.02.2021 - 00:00

Da ich die Bosheit des Herrn Servus kenne, hat es wohl wenig Sinn, auf seinen Unsinn zu antworten. Die Angelegenheit, auf die ich mich berufe, ist durch eine Anfrage im Gemeinderat und die entsprechende schriftliche Antwort des Bürgermeisters hinreichend dokumentiert, aber Fakten interessieren den Herrn Servus ja nicht, außer jene, die er sich selbst zurechtschustert.

So., 14.02.2021 - 00:00 Permalink
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Johannes Schmied So., 14.02.2021 - 08:19

Werter KH BEYER,
das mit Rad/Fahrrad/Motorrad mag und wird so sein, wie Sie schreiben, kein Zweifel.
Bei der WM-Argumentation liegen Sie leider falsch: Eine Schmierinfektion bei Corona/Covid19 ist nach wie vor auszuschließen; im Gegensatz zu vielen Viren, die Durchfallerkrankungen auslösen (Rota- /Noroviren), ist das neuartige (Covid19 auslösende) Coronavirus nachweislich über Aerosole bzw. Tröpfchen übertragbar.

So., 14.02.2021 - 08:19 Permalink
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Sebastian Felderer So., 14.02.2021 - 09:13

Christoph Moar habe ich immer schon geschätzt. Was er hier aufzeigt, verdient Respekt, denn genau darin liegt eines der großen Probleme der Pandemie und ihrer Bewältigung. Widersprüchliche und sogar falsche Interpretationen bringen Verunsicherung, verschlimmern die Situation und schaffen zusätzlichen Druck und Abneigung. Schon bei der Interpretation der Privatsphäre musste Michl Ebner mit der Verfassung drohen, weil eine Landesregierung aus einer Empfehlung ein Verbot gezaubert hat. Für mich ist leider dies der Südtiroler "Sonderweg" und es braucht schon einen Christoph Moar, um über solche Kreisverkehrs-Regelungen Klarheit zu fordern. Schämt euch.

So., 14.02.2021 - 09:13 Permalink
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Schorsch Peter So., 14.02.2021 - 15:06

Auch ich lese schon seit vielen Monaten immer direkt im Dekret nach, da in der Presse und in den Pressemitteilungen relativ häufig etwas anderes steht, als im eigentlichen Dekret, welches dann aber im Zweifelsfall wohl die Grundlage für eine Strafe wäre.

Ein schönes Beispiel zur "Klarheit" der Dekrete selbst war auch in der Dringlichkeitmaßnahme vom 5. Jänner:

Punkt 1:
Es wird In jedem Fall dringend empfohlen, für den Rest des Tages keine öffentlichen oder privaten Verkehrsmittel zu benutzen, es sei denn aus Arbeits-oder Studiengründen, aus gesundheitlichen Gründen, Umstände der Notwendigkeit oder zur Ausübung von Tätigkeiten oder zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die nicht ausgesetzt sind;,

Punkt 25:
Die Bevölkerung darf die öffentlichen Nahverkehrsmittel nur aus Gründen der absoluten Notwendigkeit oder aus Arbeits-Studien-oder Gesundheitsgründen verwenden.

Inzwischen hat sich die Frage ja erübrigt, aber durfte ich da mit dem Bus zum Ausgangspunkt einer Wanderung fahren, oder nicht, Empfehlung oder Verbot?

Aber auch die italienischen Dekrete, deutsche Quarantäneverordnungen und österreichische Einreiseverordnungen lassen sehr viel Spielraum für Interpretation und Unklarheiten.

Sehr schön war die Antwort der deutschen Botschaft in Wien auf meine konkrete Frage vor wenigen Wochen, wie denn nun NON-STOP bei Durchreise durch Österreich bei Zug-Umstieg zu interpretieren wäre, denn die Kollegen haben quasi ehrlich zugegeben, dass sie es aufgegeben haben, durch die sich ständig ändernden Bestimmungen noch durchzublicken: ;-)
"Die Lage verändert sich ständig, alle Erkenntnisse der Botschaft fließen in die Webseiten der Botschaft und des Auswärtigen Amts Berlin ein. (...) Es ist aufgrund der ständig wechselnden Situation nicht möglich, Sie verbindlich zu Ihrem Einzelfall zu beraten. Zu logistischen Problemen (Reisemöglichkeiten) kann ebenfalls keine Aussage getroffen werden"

So., 14.02.2021 - 15:06 Permalink
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Profil für Benutzer G. P.
G. P. So., 21.03.2021 - 11:00

Und wieder ist es passiert. In der Verordnung von LH Kompatscher steht: "am 3., 4. und 5. April 2021 gelten im gesamten Landesgebiet folgende Bestimmungen, zusätzlich zu den bereits geltenden Bestimmungen, die damit nicht unvereinbar sind: a) innerhalb des Gemeindegebietes sind nur jene Bewegungen erlaubt, die durch nachgewiesene Arbeitserfordernisse, ..."

"Seine" Landespresseagentur macht daraus: "Die staatliche Regelung über die Osterfeiertage sieht vor, dass vom 3. bis zum 5. April auf dem gesamten Staatsgebiet, ..., dieselben Einschränkungen wie in den roten Zonen gelten. Die staatliche Regelung für die Osterfeiertage sieht zudem die Möglichkeit vor, einmal am Tag und maximal zu zweit einen anderen Haushalt zu besuchen."

Kein Wunder, dass sich niemand mehr wirklich auskennt ...

So., 21.03.2021 - 11:00 Permalink