Politik | Kinder & Familie

Nur mit Sprache und Kultur

Ab 2022 wird der Bezug von Kinder- und Familiengeldern des Landes für (fast) alle Nicht-EU-Bürger an einen Nachweis zu Sprach- und Kulturkenntnissen geknüpft.
Migrantenfamilie
Foto: Pixabay

Anstatt die Grundlagen für eine funktionierende Integration auszubauen, setzt die Südtiroler Landesregierung auf restriktive Maßnahmen, um Bürgerinnen und Bürger ausländischer Herkunft dazu zu bewegen, sich in die Gesellschaft zu integrieren. Wie bereits seit einigen Jahren angekündigt und in einem Beschluss vom 30. Dezember 2019 verankert, knüpft Südtirol den Bezug des Kinder- und Familiengeldes an die Sprach- und Kulturkenntnisse der Antragsteller (und deren Lebenspartner). Die beschlossenen Maßnahmen gelten ausschließlich für Nicht-EU-Bürger. Nun steht das Startdatum für das Inkrafttreten der Regelung fest.

 

Ab 1. Jänner 2023 müssen alle Bürger*innen aus Nicht-EU-Ländern (mit Ausnahme der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein), die für das Landesfamiliengeld, das Landesfamiliengeld plus und das Landeskindergeld ansuchen möchten, Sprach- und Kulturkenntnisse des Landes Südtirol belegen. Der oder die Antragsteller*in und deren Lebenspartner benötigen dafür mündliche Kenntnisse in einer der Landessprachen (Niveau A2) sowie Kenntnisse zu Südtirols Geschichte und Aktualität, Werten und Grundrechten in der EU und Arbeit, Freizeit und Soziales. Wer um das Landeskindergeld 2023 bereits ab 1. September 2022 ansucht, muss schon zu diesem Zeitpunkt die Sprach- und Kulturkenntnisse nachweisen.

 

Sprach- und Kulturnachweis

 

Neben einer erfolgreich abgelegten mündlichen Prüfung für deutsch oder italienisch gibt es verschiedene Möglichkeiten, um den nötigen Sprachnachweis zu erlangen. So können die Sprachkenntnisse auch durch den erfolgreichen Besuch eines Sprachkurses (A2 oder höher), einem erfolgreich abgeschlossenen Schuljahr an einer deutschen oder italienischen Schule oder mittels Einschreibung an einer deutschen oder italienischen Universität nachgewiesen werden. Auch der regelmäßige Besuch der vom Land angebotenen kostenlosen Sprachkurse (jährlich 80 Unterrichtsstunden mit einer Mindestanwesenheit von 75 %) wird anerkannt.

Die Anmeldung zur Sprachprüfung ist bei der Koordinierungsstelle für Integration (KOI) durchzuführen und ist bereits jetzt möglich. Die ersten Prüfungen werden im November abgehalten. KOI rät, sich so bald wie möglich zur Sprachprüfung und zu den Sprach- und Kulturkursen einzuschreiben, die in ganz Südtirol nach Absprache angeboten werden.

Um Kulturkenntnisse zu erwerben und diese dann nachweisen zu können, bietet das Land eigene Kulturkurse an. Diese erarbeiten in drei Unterrichtseinheiten zu jeweils drei Stunden einen Überblick zu den Schwerpunkten “Südtirol gestern und heute”, “Werte in Europa” und “Wohnen, Gesundheit, Bildung, Arbeit und Freizeit”. Alternativ werden der erfolgreicher Abschluss eines Schuljahres an einer deutschen oder italienischen Schule oder die frühere oder gegenwärtige Inskription an einer deutschen oder italienischen Universität anerkannt.

 

"Nicht essenzielle Zusatzleistungen"

 

Wie der zuständige Landesrat Philipp Achammer in einer Presseaussendung betont, sei “Integration nicht nur ein Angebot, sondern auch eine Verpflichtung zur Bereitschaft, sich in unsere Gesellschaft integrieren zu wollen.” Deshalb habe sich die Landesregierung dazu entschlossen, die Zusatzleistungen für (ausgewählte) neue Mitbürgerinnen und Mitbürger an die dargelegten Integrationsbemühungen zu knüpfen. Davon betroffen sind jene Zusatzleistungen wie Kinder und Familiengelder, die als “nicht essenziell” bezeichnet werden; die Sicherung des Lebensminimums sowie medizinischer Hilfe sollen weiterhin für alle gewährleistet werden.

 

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G. P. Di., 21.09.2021 - 13:29

Hört sich auf dem Papier gut an, bringt Pluspunkte für "Du, Philipp", wird am Ende aber zu einem Rohrkrepierer. Wetten?

Di., 21.09.2021 - 13:29 Permalink
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Josef Ruffa Di., 21.09.2021 - 17:22

Gibt es "Die beschlossenen Maßnahmen gelten ausschließlich für Nicht-EU-Bürger.", ähnliche Bestimmungen auch auf dem restlichen Staatsgebiet, in der Euregio, in Europa?

Di., 21.09.2021 - 17:22 Permalink
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△rtim post Di., 21.09.2021 - 19:26

Sprachenlernen ist wichtig, auch Landes- und Bürgerkunde. Nicht-EU-Bürger-innen müssen in Zukunft die Sprachbeherrschung in einer der beiden Landessprachen auf Niveau A2 nachweisen, um Landesfamiliengeld ... zu beziehen.
Wieso aber erworbene Deutschkenntnisse (A2) bei der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung ... hingegen nach wie vor nicht gleichgestellt sind, obschon Aufenthalte, Kurse von Südtirol finanziert werden und die Menschen ja hier leben, ist wohl auch den neuen Südtirolern kaum vermittelbar.

Di., 21.09.2021 - 19:26 Permalink