Gesellschaft | Entwicklung

"Kinder in den Mittelpunkt rücken"

Maskenpflicht und Teststrategie an den Schulen: Die Allianz der Familie und der LBE fordern die Berücksichtigung der psychischen und psychosoziale Gesundheit der Kinder.
Schulkinder
Foto: Unsplash

Die Allianz für Familie und der Landesbeirat der Eltern (LBE) wenden sich in einem Schreiben an die Öffentlichkeit. Ihre Forderung: Die Maskenpflicht während der schulischen Sport- und Pausenaktivitäten fallenzulassen. Zudem seien die Sicherheitsprotokolle im Bildungs- und Betreuungsbereich dringend zu überarbeiten.

Die kürzlich in Kraft getretene Verordnung (Nr. 31), die es Schüler*innen erlaubt, im Pausenhof und im Freien unter Einhaltung der Abstandsregel keine Maske zu tragen, sei begrüßenswert – so Christa Ladurner (Allianz der Familie) und Heidrun Goller (LBE) – gehe aber nicht weit genug. Da Kinder die Abstandsregelung beim Spielen nur schwer einhalten könnten, bringe die Verordnung kaum Vorteile für die Schülerinnen und Schüler. Für die psychosoziale und physische Gesundheit der Kinder seien frische Luft und die Mimik des Gegenübers jedoch wichtig.

So heißt es im Schreiben, dass Tagesmütter, Grundschullehrer*innen und Pädagog*innen mit langjähriger Erfahrung berichteten, dass die ihnen anvertrauten Kinder noch nie so wenig gesprochen hätten, dass es sehr schwierig sei, den Kindern das korrekte Buchstabieren und Schreiben beizubringen oder dass Kinder mit Migrationshintergrund kaum in der Lage seien, die Landessprachen zu lernen. Darauf aufbauend sei es dringend nötig, Lockerungen vorzusehen und über eine Überarbeitung der Sicherheitsprotokolle im Bildungs- und Betreuungsbereich zu diskutieren, so Goller.

Die Allianz für Familie und der LBE heben folgende Kritikpunkte hervor:

  • dass die durchgängige Maskenpflicht bei den Kindern Müdigkeit, Kopfschmerzen und erschwerte Konzentration zur Folge hätten.
  • dass nicht einmal dann, wenn der Abstand eingehalten wird, am eigenen Schreibtisch die Maske kann entfernt werden darf; eine in anderen Ländern durchaus übliche Vorgehensweise. Dies sei aus gesundheitlichen Gründen nicht annehmbar. Auch sei es unakzeptabel, dass Masken in Bars, Restaurants und bei Feiern abgenommen werden dürften, während Spülerinnen und Schüler trotz regelmäßigen Nasenflügel-Tests weiterhin zum Maskentragen verpflichtet seien.
  • dass die Nasenflügeltests keine Aussagekraft haben und nicht als Bescheinigung für außerschulische Tätigkeiten gelten. Kinder testen doppelt, die Testergebnisse werden nicht mit den Vereinen koordiniert und abgestimmt, wie es im April und Mai 2021 der Fall war.
  • dass die Nasenflügeltests keine Klassenquarantäne abwenden, da bei zwei positiven Fällen innerhalb von zehn Tagen die ganze Klasse trotzdem in Quarantäne gehen muss.
  • dass es bei Quarantänefällen zurzeit weder die Freistellungen für Arbeitnehmer*innen noch eine Sonderelternzeit gibt.

 

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Martin Sitzmann Mi., 06.10.2021 - 08:44

Italienische Gesetze mit teutonischer Gründlichkeit umzusetzen, hat uns schon oft an den Rand des Wahnsinns gebracht. Ich empfehle meinen Kolleg*innen eine gewisse italienische "leggerezza". Wie die Lehrperson im Klassenzimmer nicht alles sehen oder zumindest nicht darauf reagieren muss, was sie sieht, so sollen auch wir Schulführungskräfte nicht mit dem Meterstab im Pausenhof stehen.
Wenn wir uns als Ermöglicher sehen und nicht als Verhinderer, dann wird es auf jedem Schulhof eine vertretbare Lösung geben.
Im Ultental wird diese Regelung der Maskenbefreiung im Sportunterricht und im Pausenhof seit Unterrichtsbeginn praktiziert. Infektionen? Fehlanzeige.

Mi., 06.10.2021 - 08:44 Permalink