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Alle unter einem Dach

Wie Philipp Achammer das Bildungsressort entwirren und neu strukturieren will: Bildungsdirektion statt Ressort, Landesdirektion statt Schulamt. Und anderes mehr.
Philipp Achammer und Peter Höllrigl
Foto: Salto.bz

Eines will Philipp Achammer klar stellen: “Die Zielsetzung dieser Reform war nicht, Einsparungen vorzunehmen.” Was aber will der Bildungslandesrat mit der Umstrukturierung des Deutschen Bildungsressorts erreichen? “Kompetenzen bündeln, analoge Abläufe zusammenfassen, aber auch Besonderheiten bewahren – und mit den aktuell zur Verfügung stehenden Ressourcen die Aufgaben bestmöglich erfüllen.” Gemeinsam mit Schulamts- und Ressortleiter Peter Höllrigl stellte der Landesrat am Freitag die Reorganisation des Deutschen Bildungsressorts vor, die von einem Landtagskollegen bereits als “kleine Revolution” bezeichnet worden sei, so Achammer.

Und tatsächlich sehen die Pläne, an denen im Bildungsressort in den vergangenen zwei Jahren gearbeitet wurde, “die größten Veränderungen der letzten 20 Jahre” vor, verkündet der Landesrat. Im Laufe der Zeit seien eine derartige Fülle von Strukturen in das Bildungsressort übergegangen, dass man heute von einem regelrechten “Wirrwarr” an Bereichen, Ämtern und Abteilungen sprechen könne, erklärte Achammer eingangs. Eine neue, homogene Struktur soll künftig “die beste Dienstleistung für alle Kindergärten und Schulen unter einem Dach bieten”.

Vom Bildungsressort zur Bildungsdirektion

Derzeit gehören dem Deutschen Bildungsressort das Kindergarteninspektorat, die Abteilung 16 (Deutsches Schulamt), die Fachstelle für Inklusion und Gesundheitsförderung, der Bereich Berufsbildung mit zwei Ämtern, die Abteilung 22 (Land-, forst- und hauswirtschaftliche Berufsbildung), der Bereich Innovation und Beratung mit sechs Fachreferaten sowie den Pädagogischen Beratungszentren und schließlich die Evaluationsstelle für die deutsche Schule als getrennte Organisationseinheiten an.
An die Stelle des heutigen Bildungsressorts tritt künftig die Bildungsdirektion. Dieser gehören nur mehr zwei Abteilungen (die Abteilung Bildungsverwaltung und die Pädagogische Abteilung) sowie vier Landesdirektionen an: Die Landesdirektion Kindergarten wird für die Kindergärten aller acht Kindergartensprengel zuständig sein, die Landesdirektion Grund-, Mittel-, Oberschule für die Schulen staatlicher Art aller 78 Direktionen, die Landesdirektion Berufsbildung für die Berufs- und Fachschulen aller 15 Direktionen und die Landesdirektion Musikschulen für die Musikschulen aller 17 Direktionen. Daneben ist noch die Evaluationsstelle der Bildungsdirektion zugeordnet und verfolgt das Ziel der Qualitätssicherung im deutschen Bildungswesens.

Getrennte Funktionen

Der bisherige Schulamtsleiter wird die Funktion des Landesdirektors übernehmen – “die Aufgaben bleiben jene, die im Art. 19 des Autonomiestatuts festgelegt sind”, erklärte Achammer. Der Ressortdirektor wird die Funktion des Bildungsdirektors übernehmen. Es wird also nicht mehr unbedingt so sein, dass wie derzeit Peter Höllrigl eine Person das Amt des Schulamtsleiters und jenes des Ressortleiters innehaben wird.

Eine Direktion, zwei Abteilungen, vier Landesdirektionen

Aufgabe der Bildungsdirektion als übergeordnete Verwaltungseinheit wird die Abstimmung mit den bildungspolitischen Vorgaben sein. Außerdem sichert und koordiniert sie die Gesamtentwicklung des Bildungssystems.
Die Abteilung Bildungsverwaltung bündelt und verarbeitet alle Verwaltungsprozesse der vier Landesdirektionen und der Pädagogischen Abteilung, aber auch die zentral abzuwickelnden Verwaltungsprozesse für alle Kindergärten und Schulen. Sie bietet zudem spezifische Beratung in Verwaltungsfragen an. Die Pädagogische Abteilung berät und unterstützt alle Kindergärten und Schulen in Fragen der Integration und Inklusion sowie der Bildungsarbeit und des Unterrichts.
Die vier Landesdirektionen legen die strategischen Ziele und Entwicklungsschwerpunkte für den jeweiligen Bereich fest, regeln Entwicklungen an, entscheiden über Ausbildungsschwerpunkte und Fachrichtungen und erarbeiten Rahmenrichtlinien und Lehrpläne. Außerdem legen sie die Verteilung und Errichtung von Kindergärten bzw. Schulstandorten fest und definieren die Kriterien für die Zuweisung von Ressourcen.

Die nächsten Schritte

Laut Landesrat Achammer soll die neue Grundstruktur Schritt für Schritt umgesetzt werden. Bereits ab dem kommenden Schuljahr 2017/18 sollen die Grundvoraussetzungen geschaffen werden. Die dazu nötigen Änderungsanträge wurden im Nachtragshaushalt deponiert, der in der letzten Juliwoche im Landtag behandelt wird. “Damit kann diese weitreichende Veränderung beginnen”, zeigt sich Achammer erfreut.