Politik | Impfen

Autonomer Impfzwang

Das Verfassungsgericht hat am Mittwoch das staatliche Impfdekret für verfassungskonform erklärt. Andreas Pöder plädiert für einen Südtiroler Sonderweg.
corte costituzionale
Foto: upi
Ein Rekurs der Südtiroler Landesregierung gegen das staatliche Impdekret und die darin enthaltenen Zwangsmaßnahmen wäre im Gegensatz zum heute vom Verfassungsgericht abgelehnten Rekurs der Region Veneto erfolgreich gewesen", kommentiert Andreas Pöder das Urteil des italienischen Höchstgerichts.
Der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion ist überzeugt: „Ein eigenes Südtiroler Landesgesetz ist aufgrund der autonomen Zuständigkeiten nach wie vor der beste Weg, um die Zwangsmaßnahmen wie Kindergartenausschlüsse zu umgehen.
Die Argumentation Pöders:
Südtirol kann zwar die Impfpflicht nicht kippen, wir haben aber aufgrund unserer Autonomie (Artikel 8) ausschließliche Zuständigkeiten zum Beispiel beim Kindergarten und wir haben ein eigenes Bildungsgesetz (seit 2008), welches den Kindergarten zum Bildungssystem zählt und das bedingungslose Recht des Kindes auf den Besuch des Kindergartens festschreibt. Südtirol hat bereits seit 1994 ein eigenes Impfgesetz, das sollte geändert werden. Der Staat kann die Impfpflicht vorsehen und Mindest- und Höchststrafen, alles andere könne Südtirol aber autonom regeln.
Deshalb wird es umso wichtiger, dass wir unser Volksbegehren gegen den Impfzwang und für ein eigenes Südtiroler Impfgesetz fortsetzen“, macht Andreas Pöder Werbung in eigener Sache.
Der oppositionelle Landtagsabgeordnete verweist auch auf die Abschlussbestimmung im staatlichen Impfgesetz, mit dem das Parlament eine Autonomie-Schutzklausel beschlossen hat. Diese Klausel mache den Südtiroler Sonderweg - nach Auffassung Pöders - durchaus möglich.
 
 
 
 
 

 

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Alfonse Zanardi Mi., 22.11.2017 - 21:06

Finde die Südtiroler Variante des Impfzwangs sehr positiv: Kernpunkt ist laut ersten Indiskretionen dass die Impfung bei uns in der orografisch rechten Pobacke administriert werden muss statt wie im restlichen Staatsgebiet auf der linken. So kann auch später im Erwachsenenalter einwandfrei die „korrekte“ Herkunft geprüft werden, zum Besipiel bei der Verleihung der doppelten Staatsbürgerschaft oder in Heiratsfragen. Gratulation an jene die dieses unbürokratische Verfahren entwickelt und durchgesetzt haben.

Mi., 22.11.2017 - 21:06 Permalink