Politica | Zweierlei Recht

Recht in Theorie und Praxis

In der Theorie ist alles klar: Das Recht hat widerspruchsfrei und transparent zu sein, damit es auch von der Bevölkerung als nachvollziehbar akzeptiert wird.
Avvertenza: Questo contributo rispecchia l’opinione personale dell’autore e non necessariamente quella della redazione di SALTO.

Diesem Ansatz ist die philosophische Fundierung der Rechtssysteme der westlichen Staaten verpflichtet, der sogenannte Rechtspositivismus. Für die Widerspruchsfreiheit fordert er daher, dass Gesetze und Verträge nur dann rechtswirksam zustandekommen, wenn sie bestehenden, rechtsgültig zustandegekommenen Gesetzen und Verträgen inhaltlich nicht widersprechen. Da sich die gesellschaftlichen Bedingungen ändern können, unter denen Gesetze und Verträge dann nicht mehr zeitgemäß erscheinen, muss geregelt werden, wie sie korrekt abgeschafft/ geändert werden können. Die sauberste und transparente Lösung ist, diese Gesetze mit entsprechender Mehrheit, die für das Zustandekommen erforderlich war, für ungültig zu erklären, gegebenenfalls anlässlich der Beschlussfassung des Nachfolgegesetzes. Bei Gesetzen, wo sich nur die Zahlenwerte ändern (etwa anlässlich Novellierung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, ist die Transparenz auch noch bei Nennung der neuen Werte unter Zuordnung zu den jeweiligen Kapitel/ Unterkapitel gegeben. Hier lasse ich auch den (leider oft missbrauchten) Satz "Lex posterior derogat legi priori"  (neues Gesetz hebt altes auf) gelten. Nicht aber dann, wenn damit ohne detaillierte Beratung und explizite Beschlussfassung Teile von bestehenden Gesetzen "stillschweigend entsorgt" werden, von denen sich die Abgeordneten (wohl auf Druck der Parteiräson) möglichst ohne Aufsehen der Öffentlichkeit trennen wollten. Diese unsaubere, intransparente Vorgangsweise werfe ich so manchen gegenwärtigen und früheren Politikern vor.

Der Stufenbau der Rechtsordnung:

Es gibt Gesetze, die entweder als Übernahme internationaler Übereinkünfte/Verträge oder grundlegende Regeln der Organisation der Gewaltenteilung zustandekommen. Deren Änderung soll nur aus zwingenden Gründen erfolgen und für diese gelten daher besondere Regelungen für das Zustandekommen und allfällige Änderungen, in Österreich beispielsweise die Beschlussfassung mit Zweidrittelmehrheit im Nationalrat. Diese Gesetze haben daher Vorrang vor anderen, auf die Widerspruchsfreiheit zu ihnen ist bei allen einfachgesetzlichen Regelungen (die nur die absolute Mehrheit benötigen) zu achten. Weiter nach unten in der Rechtsordnung gibt es noch die Gesetze der untergeordneten Teilorganisationen (Länder, Gemeinden; die für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich erlassen wurden) und die behördlichen Erlässe. Als Mitglieder der EU steht für Österreich, Italien,... das EU-Recht über nationalem Recht.