Cronaca | Gericht

Der Schuldspruch

Das Landesgericht hat Daniel und Gottlieb Taschler sowie Michele Ferrari verurteilt. Die Strafen sind dabei höher als vom Staatsanwalt gefordert.
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Foto: upi
Es ist kurz nach 16 Uhr als Richter Carlo Busato das Urteil verliest.
Daniel Taschler wird wegen Dopings und Sportbetrug zu 9 Monaten Haft und zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Gottlieb Taschler erhält wegen Beihilfe ein Jahr Haft und 4000 Euro Strafe. Michele Ferrari eineinhalb Jahre und 4500 Euro Geldstrafe.
Was für den langjährigen IBU-Vizepräsidenten Gottlieb Taschler aber besonders schwer wiegt: Das Bozner Landesgericht hat auch ein Verbot verfügt, nachdem die Südtiroler Biathlon-Legende lebenslang keinerlei offiziellen Ämter im Sportbereich mehr ausüben darf. Ebenso wurde Michele Ferrari die Ausübung des Arztberufes für die Dauer der Haftstrafe verboten.
Weil keiner der drei Angeklagten vorbestraft ist, wurden die Haftstrafen bedingt ausgesprochen. Dennoch wird es für das Trio teuer werden. Denn das Bozner Landesgericht hat der internationalen Dopingagentur WADA, die sich als Nebenkläger in den Prozess eingelassen hat, einen Schadenersatz von 15.000 Euro zugesprochen. Zudem müssen die Verurteilten auch die Verfahrenskosten der WADA tragen. Immerhin 9.500 Euro.
Der Urteilspruch ist ein voller Sieg für die Staatsanwaltschaft und eine herbe Niederlage für die Verteidigung. Denn das Richterkollegium ist mit den Strafzumessungen bei Gottlieb und Daniel Taschler über die Anträge von Oberstaatsanwalt Giancarlo Bramante hinausgegangen. Nur bei Michele Ferrari hatte Bramante mit zwei Jahren eine höhere Strafe gefordert. Das Gericht sprach den Sportarzt aber vom Vorwurf des Handels mit Dopingmittel frei. Verurteilt wurde Ferrari wegen Verabreichung illegaler Substanzen.
Am Montagvormittag hatten alle Prozessparteien noch ihre Repliken gehalten. Dabei hatten die Verteidiger noch einen vollen Freispruch für ihre Mandanten verlangt. Die Ausführen scheinen die Richter aber nicht überzeugt zu haben. Die Verteidiger kündigten bereits in der Aula unmittelbar nach dem Urteilspruch an, Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Damit wird der Fall Taschler in eine zweite Strafrunde gehen.