Economia | Flughafen

Konzession mit Fragezeichen

Die Antikorruptionsbehörde kommt zum Schluss, dass die Flughafen-Konzession nicht automatisch hätte auf einen privaten Betreiber übergehen dürfen. Was bedeutet das nun?
Medienkonferenz Flughafen ANAC
Foto: AVS

Es war Anfang 2019. Dachverband für Natur- und Umweltschutz, AVS, Heimatpflegeverband, Umweltgruppe Eppan und einige Anrainer reichten eine Eingabe bei der staatlichen Antikorruptionsbehörde ANAC ein. Diese sollte die Rechtmäßigkeit der Ausschreibung des Landes zur Veräußerung der Anteile der landeseigenen Flughafenbetreibergesellschaft ABD AG überprüfen. Ende April 2019 wurde bekannt, dass sich die ANAC der Sache angenommen hat. Damals stand fest, dass der einzige private Interessent an der Übernahme des Bozner Flughafens die ABD Holding GmbH war, eine Gesellschaft des Unternehmer-Trios Gostner-Haselsteiner-Benko. Im September 2019 wurde der Kaufvertrag zwischen Land und ABD Holding unterzeichnet. Zehn Monate später hat nun die ANAC ihre Prüfungen abgeschlossen. Und kommt zum Schluss: Bei der Ausschreibung zum Verkauf der Anteile der öffentlichen ABD AG ist nicht alles mit rechten Dingen zugegangen.

Konkret beanstandet die Antikorruptionsbehörde, dass die Konzession für den Flughafenbetrieb nicht automatisch von einem öffentlichen auf einen privaten Betreiber übergehen könne, wie es im Zuge der Übernahme durch die ABD Holding passiert sei.

 

Keine Ausschreibung, keine Konzession?

 

“Die Erteilung der zwanzigjährigen Konzession durch das Transportministerium im Direktwege hätte nur auf der Grundlage des öffentlichen Eigentums an den Gesellschaftsquoten erfolgen können, die ‘private’ ABD hingegen muss sich bezüglich der Führung des Flughafens dem Wettbewerb stellen”, fassen Dachverband, AVS, Heimatpfleger und Umweltgruppe Eppan zusammen.

Laut ANAC muss die Konzession zur Führung des Flughafens von der zivilen Luftfahrtbehörde ENAC ausgeschrieben werden. Ohne definitive Konzession dürfte das Entwicklungsprogramm und damit der Ausbau des Bozner Flugplatzes fraglich sein (die Gemeinde Leifers hat Anfang Juni per Verordnung einen Baustopp erwirkt), heißt es von Dachverband für Natur- und Umweltschutz. AVS, Heimatpflegeverband und Umweltgruppe Eppan.

 

Unmittelbare Auswirkungen hat der Entscheid der ANAC vom 10. Juni nicht. Die Umweltverbände haben den Beschluss mittlerweile an die ENAC und das Transportministerium weitergeleitet mit dem Ersuchen, etwaige Konzessionsansuchen der nun privaten ABD aufgrund der Entscheidung der ANAC innerhalb von 30 Tagen abzulehnen bzw. zu archivieren. Zudem wurde der Beschluss auch an die nationale Wettbewerbsbehörde (AGCM) zur Kenntnis weitergeleitet. “Wir werden die weiteren Entwicklungen bzw. Entscheidungen auf den unterschiedlichen Behörden-Ebenen jedenfalls auch weiterhin aktiv begleiten und mit verfolgen”, heißt es am Donnerstag.

 

Was ändert sich?

 

Nach Bekanntwerden des Inhalts des ANAC-Entscheids haben die Grünen im Landtag umgehend eine dringende Anfrage eingereicht. Sie wollen von der Landesregierung wissen, welche Auswirkungen der Beschluss hat, welche Schlussfolgerungen sie daraus zieht und ob nun irgendwelche Verpflichtungen zum Handeln bestehen. Außerdem fragen sie – vor dem Hintergrund, dass der privaten ABD die definitive Konzession wohl fehle –, auf welcher Grundlage, von wem und für welche Tätigkeiten der Bozner Flughafen nun geführt wird.

Bei der ABD Holding sieht man die Entwicklung gelassen. Um eine neue Konzession habe man sich bislang nicht beworben, aber “wir haben eine provisorische Konzession, die Genehmigung, diesen Flughafen als ABD weiterzuführen. Deswegen verändert sich gar nichts”, meint Josef Gostner zu RAI Südtirol.

Anderswo sieht man sich hingegen bestätigt. Bekanntlich behängt beim Staatsrat in Rom der Rekurs von 576 Südtiroler Bürgern gegen das Urteil des Bozner Verwaltungsgerichts, das den Rekurs gegen den Verkauf der öffentlichen Flughafenbetreibergesellschaft ABD AG an Private im Dezember 2019 abgewiesen hat. Die ANAC bestätige durch ihren Beschluss, dass der Rekurs der 576 Bürger begründet sei, meint Renate Holzeisen. Denn darin werde explizit die Rechtswidrigkeit der Abtretung des Flughafenbetriebs samt Konzession ohne Ausschreibung derselben beanstandet, erinnert die Rechtsanwältin. Das Bozner Verwaltungsgericht sei darauf nicht eingegangen. Die Verhandlung vor dem Staatsrat wurde auf den 19. November 2020 festgelegt.

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Michl T. Lun, 07/06/2020 - 08:29

ich sehe das vlt. etwas bläuäugig, aber die Konzession zum Flugbetrieb hat die Betreibergesellschaft ABD inne (gehabt) und daran ändert sich doch nichts nur weil die Gesellschafter jetzt nicht mehr die Provinz sondern ein paar Private sind..
Sogar wenn ich einen Betrieb kaufe oder einbringe, bzw. diesen pachte, gehen alle Konzessionen, die an dem Betrieb hängen damit über. weshalb die Konzession neu ausgeschrieben werden muss nur weil sich die Aktionäre ändern, ist mir schleierhaft. bitte um Aufklärung

Lun, 07/06/2020 - 08:29 Collegamento permanente