Ambiente | SEV

Was gut ist kann noch besser werden

Ein großer Erfolg und neue Verhandlungsspielräume: Der SEV begrüßt die Übertragung von Gesetzgebungs- und Verwaltungsbefugnissen für große Wasserableitungen – und fordert das Land dazu auf, sich weitere Zuständigkeiten im Bereich der Marktregulierung zu sichern.
Avvertenza: Questo contributo è un messaggio promozionale e non rispecchia necessariamente l'opinione della redazione di SALTO.
SEV Autonomiestatut Artikel 13 Marktregulierung
Foto: SEV

Der Senat hat vergangene Woche dem Haushaltsgesetz zugestimmt – und damit auch die Neufassung des Artikels 13 im Autonomiestatut genehmigt. Der reformierte Text räumt dem Land Südtirol – im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Union und den Grundsätzen der staatlichen Rechtsordnung – nicht nur primäre Gesetzgebungs- und Verwaltungsbefugnisse bei der Zuteilung von Konzessionen für große Wasserableitungen zur Erzeugung elektrischer Energie ein, sondern schafft auch neue Spielräume im Bereich der Regulierung. Der SEV begrüßt diesen Schritt und fordert das Land dazu auf, das neu definierte Verhältnis zur Aufsichtsbehörde für Strom und Gas (AEEGSI) aktiv zu nutzen, um die eigenen Zuständigkeiten im Bereich Marktregulierung in Zukunft noch weiter auszubauen. „Es wäre sicher sinnvoll das im Bereich des Wassersystems vorgesehene Konsultationsverfahren und die Delegierung der bisher von der AEEGSI durchgeführten Datenerhebung an das Land auch auf Fernheizwerke und Stromverteiler auszudehnen“, sagt SEV-Direktor Rudi Rienzner. Und: „Die Regulierung betrifft auch das Tarifsystem, denn zwei Drittel des Strompreises sind heute reguliert. Wenn das Land hier Zuständigkeiten hätte, würde sich das auf die Preisgestaltung auswirken“.

 

Damit wären bedeutende Zuständigkeiten im Bereich der Regulierung in Südtirol verortet – was der SEV immer wieder gefordert hat. In einem im vergangenen Frühjahr Landesrat Richard Theiner übermittelten Positionspapier setzte sich der SEV für die Einrichtung einer mit der AEEGSI koordinierten und vom Land Südtirol kontrollierten - sowie zweisprachig besetzten – eigenen Regulierungsbehörde für Südtirol oder zumindest für die Eröffnung einer AEEGSI-Außenstelle ein. Mit gutem Grund, was schon die Regulierungsstatistik belegt: Vom 1. Januar bis Ende November 2017 veröffentlichte die AEEGSI mehr als 780 Beschlüsse und mehr als 760 Konsultationspapiere – und viele dieser Dokumente betreffen Akteure mit Sitz in Südtirol.

 

Südtirol ist schließlich nicht nur die italienische Region mit der größten Anzahl an Fernheizwerken – in Südtirol arbeiten auch 52 von 135 italienischen Stromverteilern. Davon beliefern 48 Betriebe weniger als 5.000 Kunden. „Diese Besonderheit des Südtiroler Energiemarkts wird von der Aufsichtsbehörde häufig übersehen“, weiß Rudi Rienzner. Ein Beispiel dafür ist geplante Einführung von gesamtstaatlich gültigen Qualitätsstandards – wie etwa verbindliche Zeitrahmen für Wartungsarbeiten, die Installation von Neuanschlüssen oder für Terminvereinbarungen – bei den Fernheizwerken. Dabei müssen Dienstleitungen, die diesen Standards unterliegen, erst im Betrieb aufgezeichnet und dann der AEEGSI gemeldet werden – was viele kleine und mittlere Fernheizwerke in Südtirol gar nicht leisten können.

 

 

Südtiroler Energieverband  

Giuseppe di Vittorio Straße 16 • 39100 Bozen • www.sev.bz.it