Politica | Weihnachten 2020

Gebremste Feiertage

In Südtirol öffnet die Gastronomie wieder. Italien erlaubt den Skibetrieb ab 7. Jänner, für Einreisende aus dem Ausland gelten verschärfte Quarantäne-Bestimmungen.
Weihnachtskugel
Foto: Othmar Seehauser

Die Zahlen sprechen nicht die eindeutige Sprache, die man sich nach den Massentests erhofft hatte. Die Corona-Neuinfektionen sind in Südtirol nicht merklich gesunken – 691 von 1.182 neu Getesteten und damit immer noch knapp 60 Prozent waren in den vergangenen zwei Tagen positiv, dazu kommen 175 Personen, die mittels Antigentest neu positiv getestet wurden –, es liegen wieder mehr Covid-Patienten in den Krankenhäusern und den Intensivstationen und die Todesfälle steigen weiter. 23 Personen sind seit Beginn des Monats, also in nur zwei Tagen, mit Covid-19 gestorben. Italien hat am Donnerstag die meisten Todesfälle seit Beginn der Pandemie verzeichnet: 993 an einem Tag.

Heute, 4. Dezember, ist das neue Dekret des Ministerpräsidenten in Kraft getreten, das insbesondere die Zeit der Weihnachtsfeiertage regelt. Zu den bereits bekannten Maßnahmen – eingeschränkte Bewegungsfreiheit zwischen Regionen und Autonomen Provinzen, vorgezogene Sperrstunde und keine Bewegungen zwischen Gemeinden an den Feiertagen –, ist auch ein Datum für die Öffnung der Skigebiete festgelegt worden: Sie können am 7. Jänner 2021 ihren Betrieb aufnehmen. Für denselben Tag wird auch die Wiederaufnahme des (teilweisen) Präsenzunterricht an den Oberschulen ins Auge gefasst.

Im Laufe des heutigen Tages wird Landeshauptmann Arno Kompatscher, nach Rücksprache in der Landesregierung, eine eigene Verordnung mit Maßnahmen für die Weihnachtstage erlassen. Großen Spielraum gibt es dabei keinen, mit den heute in Kraft getretenen Lockerungen geht Südtirol bereits weiter als es die staatlichen Vorgaben für die “organgen Zonen” vorsieht. Die Autonome Provinz Bozen soll ab Sonntag, 6. Dezember, zur “zona arancione” werden.

Seit 5 Uhr dürfen heute Gastronomiebetriebe wieder aufsperren – bis 18 Uhr. Take Away bleibt bis 20 Uhr erlaubt, Hauszustellungen bis 22 Uhr. Auch Beherbergungsbetriebe können öffnen. Der Handel darf auch am Wochenende geöffnet halten und Bewegungen auf dem gesamten Landesgebiet sind wieder aus beliebigen Gründen und ohne Eigenerklärung möglich. Ausgangsbeschränkungen gelten von 22 bis 5 Uhr.

Stichwort Bewegungsfreiheit: In Italien gilt nicht nur ein Bewegungsverbot zwischen Regionen und Autonomen Provinzen (vom 21. Dezember 2020 bis 6. Jänner 2021) und zwischen Gemeinden (am 25. und 26. Dezember 2020 sowie am 1. Jäner 2021), sondern auch die Einreisebestimmungen aus anderen Staaten wurden verschärft. Ab dem 10. Dezember gilt: Wer aus einem EU-Land einreist, muss für 14 Tage in Quarantäne, außer es wird ein negativer PCR- oder Antigen-Test vorgewiesen. Von 21. Dezember bis 6. Jänner müssen alle, die aus dem Ausland einreisen, auf alle Fälle für 14 Tage in Quarantäne. Heimatbesuche von Auslandssüdtirolern werden damit deutlich erschwert – zumal auch in vielen anderen EU-Ländern verschärfte Quarantäne-Regeln gelten. So gilt etwa in Österreich zwischen 19. Dezember 2020 und 10. Jänner 20021 eine zehntägige Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikogebieten (aktuell gehören alle Nachbarländer Österreichs dazu) – “Freitesten” ist nach fünf Tagen möglich, mittels privatem PCR-Test.

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Schorsch Peter Ven, 12/04/2020 - 15:33

Zum Thema Quarantäne / Test bei Einreise:
Wenn man den Partner/Partnerin beispielsweise in Deutschland hat, heißt es nun Antigen/PCR-Test vor Einreise (falls man länger als 72h bleibt), und bei Einreise nach Italien muss man auch wieder bei Einreise einen maximal 48h alten Test vorweisen.
Wenn ich in Südtirol meinen Partner/Partnerin habe, kann ich ihn ohne Test besuchen.
Warum ist das Besuchen in Deutschland deutlich gefährlicher als in Südtirol, wo bei die Inzidenz je nachdem wo man in Deutschland ist (z.B. Schleswig-Holstein unter 50) deutlich niedriger als in Deutschland ist?

Ist doch schön, wenn man die Reisenden als Sündenbock hat! (#LOVEISNOTTOURISM)

Ob die deutsche Partnerin nun mit dem neuen Dekret nach Südtirol einreisen darf, wenn sie hier keinen Wohnsitz hat, habe ich noch nicht verstanden ...

Ven, 12/04/2020 - 15:33 Collegamento permanente
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Alex Guglielmo Ven, 12/04/2020 - 16:11

"Wer aus einem EU-Land einreist, muss für 14 Tage in Quarantäne, außer es wird ein negativer PCR- oder Antigen-Test vorgewiesen."

Diesbezüglich könnte auch relevant sein, dass Art. 8, Abs. 6 des DPCM vom 3.12.20 vorsieht, dass der "test molecolare o antigenico, [deve essere] effettuato PER MEZZO DI TAMPONE". Das könnte alla lettera die Gurgeltests ausschließen, die z.B. in Österreich verwendet werden.

Ven, 12/04/2020 - 16:11 Collegamento permanente
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Klemens Riegler Ven, 12/04/2020 - 18:43

In risposta a di Alex Guglielmo

Gurgeln? ... also soweit sollten die Damen & Herren Entscheider schon sein, diesen Test mindestens einem Igm-Test gleichzustellen. Immerhin wird das Ergebnis beim Gurgeltest auch mit PCR-Verfahren ermittelt. Somit ist es auch ein PCR-Test! Ergo; wohl wesentlich sicherer als IGM. Und dann würde mich interessieren welches Kontrollorgan (womöglich Italiener) den Unterschied auf einem Ö-Dokument versteht. Also sollten sich unsere StudentInnen in Ö keine Sorgen machen nicht Heim zu dürfen. DAS wäre nicht nachvollziehbar! ... im Gegenteil zu vielen anderen Maßnahmen, die trotz Protesten durchaus nachvollziehbar sind.

Ven, 12/04/2020 - 18:43 Collegamento permanente